Top 25: Petitionsausschuss
Der Landtag hat den Quartalsbericht des Petitionsausschusses für die Zeit von Oktober bis Dezember vergangenen Jahres formal zur Kenntnis genommen. Im Berichtszeitraum erhielt der Ausschuss 79 neue Petitionen. In insgesamt vier Sitzungen wurden 50 Petitionen abschließend behandelt, davon fünf (zehn Prozent) im Sinne und weitere 15 (30 Prozent) teilweise im Sinne der Petenten. 30 Petitionen (60 Prozent) scheiterten. Im vergangenen November hat der Petitionsausschuss eine Bürgersprechstunde in Meldorf abgehalten.
Stichwort: Petitionsrecht
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich beim Petitionsausschuss des Landtages über Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu beschweren, etwa in den Bereichen Schule, Kindertagesstätten, Baurecht oder Justiz und Strafvollzug. Die Abgeordneten des Ausschusses nehmen eine rechtliche Prüfung vor, reden mit allen Beteiligten, unternehmen gegebenenfalls einen Vor-Ort-Besuch und versuchen das Problem außergerichtlich zu lösen. In den vergangenen Jahren konnten im Schnitt rund 40 Prozent der Eingaben ganz oder teilweise im Sinne der Betroffenen geregelt werden.
Der Petitionsausschuss ist zudem das „offene Ohr“ des Parlaments für die Sorgen der Bürger. Sozusagen als Nebeneffekt liefern die Petitionen Anregungen für die Arbeit der Abgeordneten, indem sie Lücken und Schwachstellen in gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen aufdecken und die Meinung der Wähler zu aktuellen politischen Fragen widerspiegeln.
Weitere Informationen:
Der Petitionsausschuss des Landtages
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November 2019