Ein Mann steht vor einem Bildschirm mit einer Seite für Online-Roulette .
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Foto: dpa, Carsten Rehder
Die große Mehrheit im Landtag begrüßt die geplante Reform des Glückspielrechts, die die Ministerpräsidenten der Länder Ende Januar auf den Weg gebracht haben. Demnach sollen künftig bisher illegale Internetspiele wie Online-Poker oder Online-Casinos erlaubt werden. „Das Ergebnis kann sich wirklich sehen lassen“, so Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU). Er hob die strengen Vorgaben zum Spieler- und Jugendschutz sowie zum Schutz vor Suchtgefahren hervor. Im Landtag gab sich einzig die SPD skeptisch gegenüber der Neuregelung.
Bisher hat nur Schleswig-Holstein als einziges Bundesland Lizenzen für Online-Glücksspiele vergeben. Nun habe sich das Land gegenüber den anderen 15 Bundesländern weitgehend durchgesetzt, betonte Hans-Jörn Arp (CDU). Falls es zu keiner Einigung gekommen wäre, dann hätte Schleswig-Holstein ein gemeinsames Papier mit Hessen und Bayern „aus der Schublade gezogen“, so Arp.
„Ende einer realitätsfernen Parallelwelt“
Der geplante Staatsvertrag beende die bisherige realitätsferne „Parallelwelt“, merkte Lasse Petersdotter (Grüne) an. Das Zocken sei aktuell zwar weitgehend verboten, tatsächlich sei aber „ein riesiges, buntes Angebot“ problemlos „über Google“ zu erreichen. Künftig gelte das Motto: „Wir legalisieren, um zu regulieren.“ Lars Harms (SSW) zählte die Vorzüge des neuen Kurses auf: mehr Spielerschutz, Rechtssicherheit für die Anbieter sowie Einnahmen für den Staat, die in den Sport und die Kultur fließen sollen: „Vernünftiger kann man die Sache nicht angehen.“
Der Kompromiss enthält Regeln für den Spielerschutz. Veranstalter von Sportwetten, Poker oder virtuellen Automatenspielen müssen ein System zur Früherkennung von suchtgefährdeten Spielern einrichten. Zudem sollen die Einzahlungen limitiert werden – auf 1.000 Euro pro Monat. Für Sportwetten soll es im Rundfunk und im Internet zwischen 6 und 21 Uhr ein Werbeverbot geben. In einer Sperrdatei sollen Zocker mit Selbst- oder Fremdsperre erfasst werden. Gewinne über einem bestimmten Betrag werden automatisch ausgezahlt, und „Safe Server“, die sämtliche Spieldaten erfassen, ermöglichen jederzeit eine behördliche Kontrolle.
Glücksspielbehörde in Schleswig-Holstein?
Kai Dolgner (SPD) kritisierte die „Jubelarie“ der Befürworter, denn der endgültige Text des Staatsvertrages liege noch gar nicht vor. Entscheidend müsse „der Schutz der Menschen“ sein, so Dolgner. Zudem müssten alle Geldflüsse über eine Aufsichtsbehörde laufen, um Geldwäsche zu verhindern.
Jan Marcus Rossa (FDP) hob hervor, dass die bisherige „Verbotsstrategie“ der schleswig-holsteinischen SPD gescheitert sei. Er blickte auf die geplante zentrale Glücksspielbehörde. Hessen hat bereits Interesse angemeldet, aber auch Schleswig-Holstein will sich darum bemühen. „Wir haben hier das Know-how, das notwendig ist“, warb Rossa für den Standort Schleswig-Holstein. Die Ministerpräsidenten wollen im März dem neuen Staatsvertrag grundsätzlich zustimmen. Er muss dann noch von den einzelnen Landesparlamenten ratifiziert werden, um, wie geplant, am 1. Juli 2021 in Kraft zu treten.
Rote Karte für Verlierer
Eine „Spielerkarte“ nach norwegischem Muster schlug der AfD-Abgeordnete Claus Schaffer vor. Darauf werden Verluste notiert, und Betroffene können zum eigenen Schutz gesperrt werden. Auch Schaffer stellte sich hinter den Länder-Kompromiss: „Online-Glücksspiel ist in Deutschland schlichtweg Realität.“