Die Fördermittel des Landes für Investitionen in Tierheime werden laut der Antwort auf eine Kleine Anfrage des SSW (19/1897) nur zu einem Bruchteil in Anspruch genommen. Von 250.000 Euro, die das Land 2019 bereitgestellt hatte, wurden nur rund 7300 Euro an insgesamt zwei der über zehn Tierheime im Land ausgezahlt. Diese Mitteilung aus dem Umweltministerium nimmt die SPD jetzt zum Anlass, eine Entbürokratisierung der Förderrichtlinie für Investitionen zu fordern. Denn, so die SPD in der Begründung ihres Antrags: „Die Tierheimbetreiber beklagen vermehrt zu hohe bürokratische Hürden für die Antragstellung für die Mittel.“
„Wenn man bedenkt, dass die Tierheime einen Sanierungsstau von schätzungsweise zwei Millionen Euro vor sich herschieben“, sei es nur schwer erträglich, dass ganze 97 Prozent der Fördermittel im Umweltministerium versacken, hatte SSW-Fraktionschef Lars Harms kurz nach dem Erhalt der Antwort auf die Kleine Anfrage gesagt. Zu den bürokratischen Hürden in den Förderrichtlinien zählt Harms aufwendige Nachweispflichten. Auch zwingende Eigenmittel und die Erfordernis, vorrangig kommunale Zuschüsse zu beantragen, seien hinderlich.
Problem „Tiersammelsucht“
Der von der SPD vorgelegte Antrag fordert zudem, gemeinsam mit den Kommunen einen Weg zu finden, „um eine dauerhafte Finanzierung der Unterbringung von Tieren über die 28-Tage-Frist hinaus zu gewährleisten“. Ein weiteres Problem der Tierheime sei die Pflege von Tieren, die von Menschen mit „Tiersammelsucht“ stammen. Auch hier müsste es, so die Sozialdemokraten, schnelle, unbürokratische Hilfen geben. Als Beispiel für die „Sammelsucht“ vermeintlicher Tierliebhaber werden in dem Antrag Fälle genannt, wo wie in Kiel auf einen Schlag 160 Katzen, Meerschweinchen und Kaninchen oder wie in Schleswig 50 Hunde aus Wohnungen herausgeholt werden mussten.
Die Aufbewahrung von Fundtieren obliegt zwar den Kommunen, allerdings kann nicht jede kommunale Ordnungsbehörde ein eigenes Tierheim unterhalten. Daher haben die Tierschutzvereine diese Aufgabe übernommen, die in der Regel jedoch nur auf Mitgliedsbeiträge und gelegentliche Spenden zurückgreifen können. Das Land hat ein Interesse an leistungsfähigen Tierheimen beziehungsweise tierheimähnlichen Einrichtungen und unterstützt seit 2018 die dort überwiegend ehrenamtlichen erbrachten Leistungen mit Finanzhilfen. Der Betrieb von 13 Einrichtungen im Land wurde laut der Antwort auf die Kleine Anfrage des SSW im Haushaltsjahr 2019 mit rund 77.000 Euro bezuschusst.
(Stand: 20. Januar 2020)