Ein Schild mit der Aufschrift „Google“ hängt an einer Hauswand.
©
Foto: dpa, Sebastian Gollnow
Die Regierungskoalitionen wollen die Landesregierung auffordern, sich auf Bundesebene für eine angemessene Besteuerung von international tätigen Konzernen mit digitalen Geschäftsmodellen einzusetzen. Dazu zählen etwa Google, Apple oder Amazon, die hierzulande kaum Steuern zahlen. Ziel des Antrags ist es, faire Wettbewerbsbedingungen „unter Berücksichtigung der Export-Orientierung Deutschlands“ zu schaffen. An dem Grundsatz einer „Besteuerung am Ort der Wertschöpfung“ soll dabei festgehalten werden, sagte der Finanzexperte der CDU-Fraktion, Ole-Christopher Plambeck. „Das erspart uns die umständliche Einrichtung einer Digitalsteuer“, konstatierte er. Der Landtag verständigte sich darauf, das Thema im Finsanzausschuss zu vertiefen.
Die Finanzexpertin der SPD, Beate Raudies, findet diesen Ansatz zur Besteuerung dagegen zu kurz gegriffen. Denn er basiere auf den Regelungen des aktuellen Steuerrechts. Dieses stammt aus der Zeit der industriellen Revolution, als der Gegenstand der Wertschöpfung klar zu bestimmen gewesen ist. „Schöne, alte Welt“, so Raudies. Heute gebe es aber diverse Mischformen: Smarte Autos, Kühlschränke oder Handys etwa produzierten einerseits wertvolle Daten, ein Teil der Wertschöpfung entstehe aber auch allein durch die Herstellung dieser Waren an einer physischen Betreibstätte.
Internationale Regelung notwendig
Einigkeit im Plenum bestand dahingehend, dass eine erforderliche Neuregelung international harmonisiert werden müsse. Angesichts internationaler Diskussionen etwa auf OECD- und G-20-Ebene gab sich Raudies zuversichtlich. Erforderlich sei eine Kombination aus einer Mindest- und Digitalsteuer sowie einer Verfolgung von Steuervermeidung. Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) bewertet eine internationale Regelung als unumgänglich. Aber: Diese Aufgabe ist „eine große Herausforderung“.
Weitere Redner:
Lasse Petersdotter (Grüne), Stephan Holowaty (FDP), Jörg Nobis (AfD), Lars Harms (SSW)