Top 8: Umsetzung des Teilhabegesetzes
Bei Enthaltung der SPD hat der Landtag den gesetzlichen Rahmen für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf Landesebene beschlossen. Zum 1. Januar 2020 tritt die dritte und letzte Stufe des Bundesteilhabegesetzes, das die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärken soll, in Kraft. Bei der Umsetzung in Landesrecht wird im Wesentlichen dem Entwurf der Landesregierung aus dem Juni dieses Jahres gefolgt. Neu aufgenommen wurde lediglich, dass die ehrenamtlichen Vertreter der Landesarbeitsgruppe zukünftig ihre Fahrtkosten erstattet bekommen können.
Trennung von Eingliederungs- und Fürsorgeleistungen
Mit den neuen Regelungen werden Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Fürsorgeleistungen getrennt. Das Recht auf Eingliederungshilfe wird vom SGB XII herausgelöst und in das SGB IX integriert. Hintergrund: Menschen mit Behinderungen sollen nicht mehr als „Sozialfälle“ betrachtet werden, mit denen sich das SGB XII im Allgemeinen befasst. Die Eingliederungshilfe soll sich zukünftig ausschließlich auf die reinen Fachleistungen konzentrieren. Diese bestimmen sich nun nicht mehr nach der Leistungsform ambulant und stationär, sondern erfolgen personenbezogen.
Einzig die SPD-Fraktion stimmte dem Gesetzesentwurf vor diesem Hintergrund nicht zu und enthielt sich. Die Sozialdemokraten sind der Ansicht, dass die Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen Sorgen und Befürchtungen bei Betroffenen schüre. Zudem würden der neuen Arbeitsgemeinschaft im Gesetzestext keine konkreten Aufgaben mehr zugeschrieben. Eine Beteiligung von Menschen mit Behinderung werde so gegebenenfalls nur vorgegaukelt.
Debatte Erste Lesung:
Juni 2019
Weitere vorherige Debatte zum Thema:
März 2018
Top 15: Länderübergreifende Begleitung bei Abschiebungen
Bereits in der vergangenen Tagung hatte der Landtag einen Staatsvertrag, der es Verwaltungsvollzugsbeamten erlaubt, Abschiebungen gegebenenfalls auch über die Landesgrenzen hinweg begleiten zu können, verabschiedet. Allerdings war die genaue Zahl der teilnehmenden Länder sowie der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages in dem Papier offengeblieben. Die Lücken sollen jetzt durch eine Neuvorlage schnell bereinigt werden. Vor diesem Hintergrund hat der Landtag die Neufassung des Staatsvertrages heute an den an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen, damit die Zweite Lesung noch in dieser Tagung am kommenden Freitag über die Bühne gehen kann.
Hintergrund: Wenn eine Abschiebung ansteht, ist es mitunter notwendig, die Landesgrenze zu überschreiten, um zum Beispiel einen Flughafen zu erreichen. In vielen Fällen wird hierfür Amtshilfe durch Polizeibeamte benötigt. Denn die Zuständigkeit von Vollzugsbeamten, die für die Durchführung von Abschiebungen eigentlich verantwortlich sind, endete bislang anders als bei Polizisten an der Landesgrenze.
Der Vertrag mit der Erlaubnis für eine Begleitung soll nun rückwirkend schon zum 8. Oktober in Kraft treten. Neben Schleswig-Holstein bekennen sich die Länder Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westphalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt zu der Neuregelung. Das an Schleswig-Holstein grenzende Mecklenburg-Vorpommern sowie der Stadtstaat Hamburg mit seinem großen Flughafen sind nicht dabei.
Vorherige Meldung zum Thema:
September 2019 (ohne Aussprache)
Top 33: „Minority Safepack“
Der Europa-Ausschuss will den Schutz nationaler Minderheiten in der EU stärken. Er hat dem Landtag einstimmig empfohlen, die Landesregierung dazu aufzufordern, sich auf Bundesebene für die Umsetzung der Forderungen der Bürgerinitiative „Minority Safepack“ (MSPI) einsetzen. Die Bundesregierung soll laut der Beschlussvorlage auf die Europäische Kommission einwirken, die Rechte von Minderheiten sichtbar in der Arbeit der Kommission zu verankern. Der Landtag nahm den Antrag des Sozialausschusses einstimmig an.
Die Bürgerinitiative MSPI sammelte europaweit mehr als einer Millionen Unterschriften. Ist mindestens eine Million gültig, muss sich die EU-Kommission mit dem Anliegen befassen und könnte neue Regeln vorschlagen. Organisator der Unterschriftensammlung ist der Dachverband nationaler Minderheiten und Volksgruppen in Europa FUEN mit Sitz in Flensburg. Er will für eine EU-weite Verankerung von Minderheitenrechten sorgen. In der europäischen Bürgerinitiative geht es um Minderheitensprachen, Bildung und Kultur, Regionalpolitik, Beteiligung an der Gesellschaft, Gleichheit und um Zugang zu Medien.
Im Wege der Selbstbefassung
Das Selbstbefassungsrecht der Ausschüsse ist in der Geschäftsordnung des Landtages, Paragraf 14, Absatz 2, geregelt. Dort heißt es: „Die Ausschüsse werden im Rahmen der ihnen vom Landtag erteilten Aufträge tätig. Sie können sich auch unabhängig von Aufträgen mit Angelegenheiten aus ihrem Aufgabengebiet befassen und hierzu dem Landtag Empfehlungen geben.“
Vorherige Debatten zum Thema:
März 2019
Juli 2017
Top 34: Ferienunterkünfte über Buchungsportale
Der Landtag hat die Regierung mit großer Mehrheit dazu aufgefordert, die Rahmenbedingungen für die Vermietung von Ferienwohnungen über Internetportale neu zu regeln. Die SPD stimmte gegen den Beschluss, der SSW enthielt sich. Die Sozialdemokraten hatten einen Regierungsbericht mit Zahlen verlangt – unter anderem zu der Frage, wie viele Wohnungen in Schleswig-Holstein über Buchungsportale vermietet werden und wie sich diese Zahl seit 2015 entwickelt hat. Ein diesbezüglicher Änderungsantrag wurde jedoch abgelehnt.
Das Plenum hatte das Thema im September des vergangenen Jahres diskutiert. Hinsichtlich der Problemlage bestand fraktionsübergreifende Einigkeit: Die vermehrte Nutzung von Online-Buchungsportalen führe zu Verschiebungen des Wettbewerbs im Tourismusbereich. Denn nicht alle Vermieter von Unterkünften hielten verbindliche Standards etwa bei Hygiene und Brandschutz ein und entrichteten ordnungsgemäß Steuern und Abgaben. Zusätzlich bestehe die Gefahr einer weiteren Verknappung von Wohnraum, insbesondere in attraktiven Lagen wie etwa in der Lübecker Altstadt.
Ressortübergreifendes Thema
Bei dem Thema mischen sich die Bereiche Tourismus, Wohnen und Finanzen. Einen Antrag der SPD sowie einen Alternativantrag von CDU, Grünen und FDP berieten dementsprechend der Wirtschaftsausschuss und mitberatend der Finanz- sowie der Innen- und Rechtsauschuss. Die Sozialdemokraten forderten – letztendlich vergeblich – ein Gesetz, dass etwa die Zweckentfremdung von Wohnraum eindämmt. Das Jamaika-Bündnis dagegen befürchtet, dass durch eine solche Regelung das Wachstum in dem Geschäftsbereich eingeschränkt würde.
Debatte bei Antragstellung:
September 2018
Vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
Juni 2018 (Zweckentfremdung Wohnraum)