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12. Dezember 2019 – Dezember-Plenum

Mindestlohn für Jugendliche: Nicht das „Po-Pöchen“ pudern

Gleiches Geld für gleiche Arbeit – auch für Minderjährige. Das fordert der SSW und spaltet mit der Mindestlohnforderung den Landtag. Die Ausschüsse sollen das Pro und Contra weiter diskutieren.

Die Eingangstür zu einer Jugendberufsagentur in einem Gebäude der Agentur für Arbeit.
Die Eingangstür zu einer Jugendberufsagentur in einem Gebäude der Agentur für Arbeit.
© Foto: dpa, Patrick Pleul

Arbeitende Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sollen auch künftig keinen Mindestlohn erhalten. Damit wies Arbeitsminister Bernd Buchholz (FDP) eine Forderung des SSW für einen Mindestlohn für Minderjährige klar ab. „Wenn ein Jugendlicher lieber jobben geht, um das Geld mitzunehmen, anstatt eine Ausbildung zu beginnen, dann versündigen wir uns an den Karrierechancen dieses jungen Menschen“, erklärte Buchholz.

Begründung im Gesetz zieht nicht mehr

Der SSW bezog sich auf den Paragrafen 22 Absatz 2 des Mindestlohngesetzes. „Dieser Passus wurde seinerzeit im Gesetz aufgenommen, weil damals befürchtet wurde, dass es Jugendliche davon abhalten würde, weiter die Schule zu besuchen oder eine Berufsausbildung zu machen und sie stattdessen jobben gehen“, machte Flemming Meyer (SSW) deutlich. Nach seiner Auffassung ziehe dieses Argument aber nicht mehr. Heute entschieden sich immer noch die meisten Jugendlichen für den weiteren Schulbesuch oder eine Berufsausbildung und dass, „obwohl die Ausbildungsvergütungen zum Teil niedriger sind, als wenn sie irgendwo jobben gehen“, so Meyer.

Wolfgang Baasch (SPD) unterstützte den Antrag. Wo reguläre Arbeit geleistet wird, müsse auch regulär bezahlt werden, egal in welchem Alter. Sonst bestehe die Gefahr „dass Arbeitnehmer ausgebeutet werden“, so Baasch. Er mahnte aber, das Jugendarbeitsschutzgesetz einzuhalten. Auch Joschka Knuth (Grüne) zeigte Sympathien für den Antrag. Es müssten jedoch weitere Argumente gesichtet und ausgearbeitet werden. „Wir sehen Handlungsbedarf“, so Knuth.

Unternehmen müssen regulieren

Kay Richert (FDP) hingegen betonte, für die gesetzlichen Ausnahmen gebe es gute Begründungen. Zwar sei eine Altersgrenze generell „fragwürdig“, allerdings seien die meisten arbeitenden unter 18-Jährigen ohnehin Schüler, die keine Zeit hätten, Vollzeit zu arbeiten. Nicht die Politik müsse das Thema regulieren, sondern die Wirtschaftsunternehmen, machte Peer Knöfler (CDU) deutlich. Wenn sie Hilfskräfte haben wollten, könnten sie sich geringe Bezahlung ohnehin nicht leisten. Und: Jugendliche müssten Erfahrungen sammeln, dass „das Geld nicht auf den Bäumen wächst“ und man ihnen nicht immer „das Po-Pöchen pudert“, so Knöfler.

Auch Volker Schnurrbusch (AfD) lehnte das Ansinnen des SSW ab. Man müsse sich davor hüten, einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, „dass Jugendliche in einen Job wechseln, in dem sie doppelt so viel verdienen als in der Ausbildung“.

Minister warnt vor „Fehlanreizen“

Minister Buchholz warnte eindringlich vor, „Fehlanreizen“, die junge Menschen davon abhalten, eine Ausbildung anzufangen. Das schaffe Altersarmut. Schon heute gebe es 15 Prozent Geringqualifizierte ohne Ausbildung, die im Alter absehbar zu wenig Geld haben, so der Minister.

Das Thema wird nun in den Ausschüssen für Wirtschaft, Bildung und Soziales beraten.

Der SSW will den Mindestlohn auch für Minderjährige. Derzeit sei es laut Gesetz möglich, Jugendlichen unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung den Mindestlohn vorzuenthalten, da sie dann nicht als Arbeitnehmer gelten. Dies führe zu „einer Ungleichbehandlung von Jugendlichen über und unter 18 Jahren“, moniert die Partei der dänischen Minderheit. Sie fordert die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative zu starten, um diese „Altersdiskriminierung“ zu beseitigen.

Auch für junge Menschen müsse das Prinzip gelten: „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“. Die Begründung im Mindestlohngesetz, die Zahlung des regulären Mindestlohns könnte Jugendliche davon abhalten, eine Berufsausbildung zu beginnen sei „zynisch und auch sachlich falsch“, so der SSW. Der Mindestlohn liegt derzeit bei 9,19 Euro und steigt zum 1. Januar auf 9,35 Euro. Der Mindestlohn regelt die absolute Lohnuntergrenze in Deutschland.

(Stand: 9. Dezember 2019)

Vorherige Debatte zum Thema:
Februar 2019 (Mindestvergütung für Azubis)
April 2018 (Aufhebung Landesmindestlohn)

Antrag

Mindestlohn auch für Jugendliche
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/1864