Die Jamaika-Koalition will die Pflegeberufereform durch eine „generalistische Ausbildung auch von Pflegehelferinnen und -helfern“ ergänzen. Bislang habe es der Bund versäumt, im Krankenhausgesetz die hierfür notwendige Klarstellung zur Finanzierung einer solchen Ausbildung durch die gesetzlichen Krankenkassen zu treffen, heißt es in einem Antrag von CDU, Grünen und FDP.
Der Begriff Pflegehelfer bezeichnet eine Berufsgruppe, die stetig wächst. Dazu zählen etwa Altenpflegehelfer, Gesundheits- und Krankenpflegehelfer, Betreuungsassistenten oder Pflegeassistenten. Das Personal ist deutlich kürzer ausgebildet als examiniertes Pflegepersonal und übernimmt hauptsächlich unterstützende pflegerische Tätigkeiten. Die Pflegehelfer-Ausbildung ist allerdings bundesweit nicht einheitlich geregelt, so dass einzelne Berufsabschlüsse nur in einigen Bundesländern erworben werden können.
Die Jamaika-Koalition fordert nun die Landesregierung auf, sich über den Bundesrat dafür einzusetzen, dass Pflegehelfer im Krankenhausgesetz aufgenommen werden. So soll die Finanzierung der Ausbildung auch im Krankenhaus gesichert werden, und insbesondere junge Leute mit dem ersten allgemeinen Bildungsabschluss soll der Beruf schmackhaft gemacht werden.
Maßnahmen ab 2020
Das Land führt mit einer entsprecenden Verordnung den Pflegehilfeberuf im Krankenhauswesen ab 2020 ein. Zentrale Aspekte der neuen Ausbildung sind: - Zugangsvoraussetzung: Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA), - Ausbildungsdauer: 1 Jahr, - Externenprüfung möglich, - Ausbildung erfolgt an den Pflegeschulen, Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen - Durchlässigkeit zur 3-jährigen generalistischen Fachkräfteausbildung (Pflegefachfrau/-mann ab 01.01.20) ist gegeben.
Die Finanzierung der Krankenpflegehilfeausbildung erfolgt nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz über die Kliniken/ Krankenkassen. Die Finanzierung der bereits bestehenden Altenpflegehilfeausbildung erfolgt wie bisher: der schulische Teil über die in dieser Legislaturperiode erhöhten Landesmittel in Höhe von 450 Euro monatlich für jeden der 600 Schulplätze in Schleswig-Holstein mit einem Gesamtvolumen von 3,24 Millionen Euro. Der praktische Teil wird über den jeweiligen Träger der praktischen Ausbildung, also die Altenpflegeeinrichtungen, finanziert.
Kostenübernahme für Palliativ-Care-Fortbildung
Unterdessen fordert die AfD die Kostenübernahme für die Palliativ-Care-Fortbildung für Pflegekräfte durch das Land. Palliative Care bezeichnet ein ganzheitliches Betreuungskonzept zur Begleitung Schwerstkranker, Sterbender und deren Angehörigen. Diese Fortbildung sei „immens wichtig“ und „von höchstem Nutzen“, denn so könne „die Attraktivität der Kranken- und Altenpflege gesteigert“ und qualifiziertes Personal im Beruf gehalten werden. Nach Angaben der AfD können zertifizierte Kurse „bis zu 3.000 Euro“ kosten.
(Stand: 11. November 2019)
Vorherige Debatten zum Thema:
August 2019 (Sondervermögen)
Dezember 2018 (Pflegeberufe)