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14. November 2019 – November-Plenum

Einmütiges Signal für Marschbahn-Ausbau nach Berlin

Der zweigleisige Ausbau der Marschbahn sollte durch ein Gesetz beschleunigt werden. Doch nun ist das Projekt in Berlin aufs Abstellgleis geschoben worden. Der Norden reagiert mit einer Resolution.

Ein Zug steht am Bahnhof von Niebüll.
Ein Zug steht am Bahnhof von Niebüll.
© Foto: dpa, Carsten Rehder

Das Projekt war Anfang November aus dem sogenannten Maßnahmengesetz zur Planungsbeschleunigung von Bauvorhaben gestrichen worden. Wird der zweigeleisige Ausbau eines Abschnitts der Marschbahn zwischen Klanxbüll und Niebüll erneut aufgeschoben? Auf keinen Fall, wenn es nach dem Landtag geht. Dieser hat heute einstimmig einen Dringlichkeitsantrag der Jamaika-Fraktionen angenommen. Demnach soll die Landesregierung in Berlin Druck machen, damit das Projekt doch noch so schnell wie möglich umgesetzt wird.

Die auf dem letzten Streckenabschnitt von Hamburg nach Sylt verkehrenden Züge sind die einzige Möglichkeit, die Insel vom Festland auf dem Landweg zu erreichen. Neben Touristen sind vor allem Pendler auf die Verbindung angewiesen. „Lassen Sie uns ein starkes Signal an die Kollegen im Bundestag senden“, warb der Abgeordnete Kay Richert (FDP) um Unterstützung für den Antrag. Seit Jahren leide die Zuverlässigkeit auf der Strecke neben zu wenig und maroden Zügen oder Personalmangel unter den Folgen von Investitions- und Planungsstau. „So manches Schulkind, das sich die Füße in Klanxbüll festgefroren hatte, weil der Zug nicht kam, studiert mittlerweile“, sagte Flemming Meyer (SSW).

„Begründung an Haaren herbeigezogen“

Das Bundesumweltministerium hat einen gesetzlich beschleunigten Ausbau der Strecke aus juristischen Gründen abgelehnt. Der klima- und verkehrspolitische Nutzen solcher Projekte müsse sehr hoch sein, um das Konzept der Legalplanung zu rechtfertigen. Der Nutzen einer zweigleisigen Marschbahn sei aber nach dieser fachlichen Prüfung mit den übrigen in dem Gesetzentwurf enthaltenen Schienenverkehrsprojekten nicht vergleichbar, hieß es.

Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) nannte die Gründe nicht nachvollziehbar. „Die Begründung ist an den Haaren herbeigezogen.“ Der zweigleisige Ausbau sei das zentrale Element, um die Situation auf der Strecke zu verbessern. SPD-Abgeordnete Kai Vogel warf den Blick zurück: „Leider scheint es in Berlin keinen interessiert zu haben, was unser Ankündigungsminister Buchholz gesagt hat“, äußerte er sich enttäuscht.

Weitere Redner:
Lukas Kilian (CDU), Andreas Tietze (Grüne), Volker Schnurrbusch (AfD)

Die Nachricht aus Berlin kam vergangenen Mittwoch (6. November) überraschend: Der zweigleisige Ausbau der Marschbahn ist nicht mehr im Entwurf des sogenannten Maßnahmengesetzes zur Planungsbeschleunigung von Bauvorhaben enthalten. Die Landespolitik reagierte zum Teil empört. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sprach von einer Fehlentscheidung, die im Gegensatz zu allen bisherigen Signalen des Bundes für einen zügigen Ausbau der von Pendlern und Touristen stark frequentierten Bahnlinie nach Sylt stehe. Jetzt fordern die Koalitionsfraktion per Dringlichkeitsantrag eine Aussprache im Parlament.

Es war ein Lichtblick für leidgeprüfte Sylt-Pendler: Der zweigleisige Ausbau der Marschbahnstrecke zwischen Niebüll über Klanxbüll nach Westerland sollte per Gesetz beschleunigt werden. Dafür hat sich die Landespolitik stark gemacht. Und so sah es auch ein Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums vor. Doch nun taucht das Bahnprojekt aus dem hohen Norden im dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf plötzlich gar nicht mehr auf. Nach Aussage des Verkehrsministeriums sei der Ausbau im Zuge der Ressortabstimmung mit dem Umweltministerium aus der Vorhabenliste gestrichen worden. Das Ministerium hoffe, dass das Projekt im Zuge des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens wieder in die Projektliste aufgenommen wird.

Klimapolitischer Nutzen nicht hoch genug

Einen Tag später verteidigte das Bundesumweltministerium sein Nein zu einem gesetzlich beschleunigten Ausbau der Marschbahnstrecke verteidigt. Die Entscheidung, den Ausbau der Eisenbahnstrecke von Niebüll über Klanxbüll nach Westerland nicht in die Liste der Projekte für eine sogenannte Legalplanung aufzunehmen, „ist Ergebnis einer juristisch erforderlichen Abwägung“, sagte ein Sprecher des von Ministerin Svenja Schulze (SPD) geleiteten Ministeriums der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Für alle im Gesetz aufgelisteten Maßnahmen würden hohe verfassungsrechtliche Anforderungen gelten. Der klima- und verkehrspolitische Nutzen solcher Projekte müsse sehr hoch sein, um das Konzept der Legalplanung zu rechtfertigen. Der Nutzen einer zweigleisigen Marschbahn sei aber nach dieser fachlichen Prüfung „mit den übrigen in dem Gesetzentwurf enthaltenen Schienenverkehrsprojekten nicht vergleichbar“, sagte der Sprecher.

Vorherige Debatten zum Thema:
August 2019
September 2018
Juni 2018
Februar 2018

Stichwort: Dringlichkeit
Die Tagesordnung einer Landtagssitzung steht zehn Tage vor Tagesbeginn fest. Ein Beratungsgegenstand, der nicht auf der Tagesordnung steht, kann nur dann kurzfristig eingeschoben werden, wenn das Plenum die Dringlichkeit feststellt. Dazu sind zwei Drittel der abgegebenen Stimmen nötig.

Dringlichkeitsantrag

Keine Zeit beim zweigleisigen Ausbau der Marschbahn verlieren – Erreichbarkeit der Insel für die Pendlerinnen und Pendler langfristig sichern
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drucksache 19/1815