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26. September 2019 – September-Plenum

Medienpolitischer Vorstoß der AfD scharf kritisiert

Die AfD musste sich massive Kritik zu einem vorgelegten medienpolitischen Gesetzentwurf anhören. Das Papier sei „aus dem Bauchladen der Partei“ und inhaltlich fragwürdig.

Auf einem Tisch liegt ein Stapel mit Zeitungen.
Auf einem Tisch liegt ein Stapel mit Zeitungen.
© Foto: dpa, Christopher Hirsch

Der Landtag hat einen medienpolitischen Gesetzentwurf der AfD, die eine Impressumspflicht für die Beteiligung von Parteien an Medienwerken verlangt, an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Insbesondere mit Blick auf die SPD forderte Volker Schnurrbusch (AfD) „jede Verflechtung“ an prominenter Stelle aufzuzeigen – in jeder Ausgabe eines Medienwerkes. Er begründete dies mit möglichen Einflussnahmen auf Redaktion bei Zeitungen, Magazinen oder Zeitschriften. Während Schnurrbusch den Vorstoß als „einen wichtigen Beitrag zur Transparenz und zur Medienkompetenz“ nannte, ließen die anderen Fraktion keinen Zweifel, dass der Entwurf keinerlei Zustimmung bekommen wird.

Regeln für genügend Transparenz gibt es bereits, sagte Tim Brockmann (CDU). Wie Stefan Weber von der SPD wies er darauf hin, dass der Antrag bereits in mehreren Bundesländern von der AfD gestellt worden sei. „Verschonen Sie uns mit Anträgen aus dem Bauchladen“, sagte Brockmann, und Weber empfahl der AfD, sie solle erst einmal in den eigenen Reihen für Transparenz sorgen. Jan Marcus Rossa (FDP) nannte den Entwurf als einen bedenklichen Angriff auf die Medienfreiheit und die Medienvielfalt.

Weitere Redner:
Lasse Petersdotter (Grüne), Lars Harms (SSW), Bildungsministerin Karin Prien (CDU)

Die AfD fordert eine Impressumspflicht für die Beteiligung von Parteien an Medien. Die bisherigen Regelungen seien nicht ausreichend, um für Transparenz zu sorgen, kritisiert die Oppositionsfraktion und legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Pressegesetzes vor. Demnach sollen Publikationen in jeder Ausgabe „an herausgehobener Stelle“ über Verquickungen mit Parteien Auskunft geben. So soll „die für eine demokratische Meinungsbildung unerlässliche Transparenz des Pressewesens“ gewährleistet werden.

Verfassungsrechtlich verboten sind solche Beteiligungen nicht. Die Möglichkeiten des Gesetzgebers, Medienbeteiligungen politischer Parteien gesetzlich zu unterbinden, sind laut wissenschaftlichem Dienst des Bundestags von Verfassungsseite selbst stark beschränkt. 2008 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass ein absolutes Verbot für politische Parteien, sich an privaten Rundfunkveranstaltungen zu beteiligen, verfassungswidrig sei. Dies hatte das damalige Hessische Privatrundfunkgesetz vorgesehen. Bereits Anfang der 2000er-Jahre hatten CDU und FDP vor allem die weit umfassenden Medienbeteiligungen der SPD kritisiert.

Erste Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Presse (Landespressegesetz)
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1718