Top 2: Landesrichtergesetz
In Zukunft wird es präzisere Regeln für die Neubesetzung des Richterwahlausschusses geben. Eine entsprechende Änderung im Landesrichtergesetz hat der Landtag einstimmig beschlossen. Eine Neuerung: Eine Neuwahl des Gremiums soll immer dann angesetzt werden können, wenn „die Zusammensetzung der Mitglieder nicht mehr dem Verhältnis der Stärke der Fraktionen entspricht oder sofern der Richterwahlausschuss nicht mehr paritätisch besetzt ist“.
Das Gremium, besetzt mit acht Abgeordneten, Richtern, Anwälten und Personalräten, bestimmt unter Vorsitz der Justizministerin, wer in Schleswig-Holstein Richter wird. Für Entscheidungen über die Besetzung der Arbeits- und Sozialgerichte werden vier weitere Abgeordnete entsandt.
Nachbesetzung löste Streit aus
Im Mai hatte die Nachbesetzung des Richterwahlausschusses für Unmut im Landtag gesorgt. Auf Initiative der SPD hatte die Mehrheit der Abgeordneten die Wahl eines AfD-Kandidaten verweigert. So verfehlte Claus Schaffer, der von der AfD als Nachfolger für die aus der Fraktion ausgeschiedene Doris von Sayn-Wittgenstein benannt worden war, in geheimer Abstimmung klar die benötigte Zwei-Drittel-Mehrheit. Schaffer erhielt nur 30 von 67 Stimmen.
SPD-Fraktionschef Ralf Stegner hatte vor der Wahl „erhebliche rechtliche Bedenken“ mit Blick auf den „Paritätsgrundsatz“ bei der Besetzung des Richterwahlausschusses hervorgehoben. Da der Ausschuss je zur Hälfte mit Männern und Frauen besetzt sein müsse, dürfe Claus Schaffer nicht auf Doris von Sayn-Wittgenstein folgen. Der Wissenschaftliche Dienst des Landtages war demgegenüber der Meinung, dass im Zweifel die Geschlechterparität zurückstehen könne.
AfD verliert Sitz an SPD
Zudem sollen die anderen Fraktionen zunächst abgesprochen haben, den AfD-Mann zu wählen und im Nachgang das nun beschlossene Gesetz so zu ändern, dass die Abgeordneten im Richterwahlausschuss bei Veränderungen in der Fraktionsgröße neu gewählt werden können – was in diesem Fall nach dem Fraktionsausschluss von Doris von Sayn-Wittgenstein auf die AfD zutrifft.
Mit vier statt fünf Fraktionssitzen im Landtag steht Platz 8 im Richterwahlausschuss, den bislang die AfD besetzte, nun der SPD zu. Die AfD rückt einen Platz nach hinten und kann nur noch bei Entscheidungen mitbestimmen, die die Besetzungen der Arbeits- und Sozialgerichte betreffen.
Meldung Erste Lesung:
Juni 2019 (ohne Aussprache)
Weitere vorherige Meldung zum Thema:
Mai 2019 (Nachwahl eines Stellvertreters im Richterwahlausschuss/ohne Aussprache)
Top 19: Nordischer Rat
Jette Waldinger-Thiering (SSW) ist für den Landtag als beobachtendes Mitglied beim Nordischen Rat bestätigt worden. Begleitet wird sie künftig von dem FDP-Abgeordneten Jörg Hansen. Zuvor war sein Fraktionskollege Kay Richert mit dieser Aufgabe betraut.
Der Nordische Rat ist ein Forum, dem Dänemark, Island, Schweden, Norwegen und Finnland angehören. Einen Beobachterstatus haben Estland, Lettland, Litauen und seit 2016 das Land Schleswig-Holstein inne.
Gegründet wurde der Rat 1952. Seitdem finden jährliche Treffen statt. Im vergangenen Jahr wurde den schleswig-holsteinischen Beobachtern auch das Recht eingeräumt, nicht nur an den Jahresversammlungen teilzunehmen, sondern auch an Treffen auf Arbeitsebene – soweit Themen von beiderseitigem Interesse behandelt werden.
Weitere Informationen:
Website des Nordischen Rates (englisch)
Vorherige Meldungen zum Thema:
April 2018 (ohne Aussprache)
September 2017 (ohne Aussprache)
Top 36: Laichwanderung von Fischen / Wasserkraftwerke
Laut einem Regierungsbericht zur Laichwanderung von Fischen können Turbinen von Wasserkraftanlagen oftmals zu Verletzungen oder Tötungen bei Fischen sorgen. Eine Folge sei, dass Fischarten gänzlich abwandern. Dies betrifft besonders den Aal. Allein für einen Anlagenstandort an der Schwentine, der gegenwärtig das größte Problem landesweit darstellt, beziffert die Landesregierung einen rechnerischen Schaden von etwa 1.000 Kilogramm Aal pro Jahr.
Der Bericht weist darauf hin, dass moderne, nach dem neuesten Stand der Technik gebaute Kraftwerke von Fischen unbeschadet passiert werden können. Ältere Kraftwerke könnten in dieser Hinsicht umgebaut werden. Allerdings ist dies laut dem Bericht mit erheblichen Kosten verbunden – bei dem Schwentine-Kraftwerk II am Auslauf Rosensee wird der finanzielle Aufwand als unverhältnismäßig hoch eingestuft. Jetzt sollen andere Lösungen gesucht werden.
Der Landtag überwies den Regierungsbericht an den Umwelt- und Agrarausschuss, wo er abschließend beraten werden soll.
Meldung bei Antragstellung:
Juli 2018 (ohne Aussprache)