Der lang gehegte Plan von einer Stiftung zur Förderung des Friesischen soll umgesetzt werden. Die Landesregierung erinnert in einem vorgelegten Gesetzentwurf daran, dass „die ersten Überlegungen in Hinblick auf die Errichtung einer ‚Stiftung für das friesische Volk‘ in Schleswig-Holstein zurück bis 1995 reichen“. Mit diesem Ziel vor den Augen konnten bis zum vergangenen Jahr bereits rund 1,5 Millionen Euro für das Stiftungskapital zusammengetragen werden – immer mit der Maßgabe gegeben, das Geld später einer noch zu gründenden Friesenstiftung zur Verfügung zu stellen. Die Mittel stammen aus der Lotteriezweckabgabe.
„Die Gründung einer Stiftung für die friesische Volksgruppe im Lande Schleswig-Holstein ist ein Bekenntnis des Landes zum langfristigen Schutz und zur Sicherung der friesischen Volksgruppe“, lautet die übergeordnete Maxime. Ihr Zweck soll es sein, Kunst und Kultur ebenso zu fördern wie die friesische Sprache, Volksbildung und Forschung, die Heimatpflege und das traditionelle Brauchtum.Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf will die Regierung unter den finanztechnischen Rahmen konkretisieren. „Der gesamte Prozess der Ausgestaltung zur Form einer zukünftigen Friesenstiftung wurde in engem Kontakt mit der friesischen Volksgruppe geführt“; betont die Landesregierung.
Sprachen schützen und bewahren
Ein weiteres Thema der minderheitenpolitischen Debatte ist die Sprachenvielfalt im Land. Laut einem Landtagsbeschluss aus dem Jahr 2000 legt die Landesregierung jeweils in der Mitte einer Legislaturperiode einen Bericht über die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen im Land Schleswig-Holstein vor. Bei dem jetzt vorliegenden Bericht handelt es sich um den vierten seiner Art. Gegenstand sind die in Schleswig-Holstein geschützten Minderheiten- und Regionalsprachen Dänisch, Nordfriesisch, Romanes und Niederdeutsch.
Der 195 Seiten starke Bericht gibt einen Überblick über die vier Minderheiten- und Regionalsprachen, insbesondere hinsichtlich des Sprachgebietes und der Sprecherzahl, sowie unter anderem zu politischen und gesellschaftlichen Förderstrukturen. Die Landesregierung betont erneut, dass die geschützten Sprachen für künftige Generationen bewahrt werden müssten und die kulturelle und sprachliche Vielfalt ein Mehrwert für Schleswig-Holstein seien.
Aktive Begleitung der Politik
„In Schleswig-Holstein prägt ein konsensorientierter Ansatz zwischen Parlament, Landesregierung und der kommunalen Ebene die Minderheitenpolitik ebenso wie die Sprachenpolitik für die geschützten Chartasprachen“, heißt es in dem Bericht. Eine aktive Politik für Minderheiten und Sprachgruppen und für den Erhalt der Regional- und Minderheitensprachen sei deshalb weiterhin als ein eigenständiges Politikfeld zu verstehen – „es hat „einen hohen Stellenwert für die gesamte Landesregierung“.
Die Charta der Regional- oder Minderheitensprachen hat der Europarat vor 25 Jahren, im November 1992, auf den Weg gebracht. Seit 1998 ist die Charta in Kraft und wurde seitdem von 25 Staaten unterzeichnet, darunter auch Deutschland. Sie sieht den Schutz und die Förderung der geschichtlich gewachsenen Regional- und Minderheitensprachen vor. Die Bewahrung der sprachlichen Vielfalt soll dem Erhalt des kulturellen Erbes dienen und die innerstaatliche Verständigung fördern. Die Anwendung der Charta wird von einem Sachverständigenausschuss kontrolliert.
(Stand: 23. September 2019)
Vorherige Debatte/Meldung zum Thema Sprachencharta:
September 2018 (ohne Aussprache)
November 2017
Vorherige Debatte/Meldung zum Thema Minderheiten ins Grundgesetz:
März 2018
August 2019 (ohne Aussprache)