Top 4: Sondervermögen für Pflegeausbildung
Neues Berufsbild „Pfleger“
Die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt und kostenfrei gestaltet. Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung ein Sondervermögen einrichten. Hierfür hat der Landtag nach einigen, vom Ausschuss vorgenommenen redaktionellen Änderungen heute grünes Licht gegeben
Die Gelder für das Sondervermögen kommen laut dem jetzt verabschiedeten „Pflegeberufe-Ausbildungsfonds-Errichtungsgesetz“ von Krankenhäusern, stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, der privaten Pflegeversicherung sowie vom Land selbst. Bei einem Sondervermögen handelt es sich um einen Fördertopf, der unabhängig vom Haushalt besteht und so Kontinuität bei der Finanzierung langfristiger Vorhaben bietet.
Vorherige Debatten zum Thema:
Dezember 2018
Juli 2018
Debatte Erste Lesung:
Juni 2019
Top 14, 25: Ausschuss der Regionen
Voß vertritt das Land im AdR
Bernd Voß, Grünen-Abgeordneter aus Nortorf (Kreis Steinburg), wird von Anfang 2020 bis Januar 2025 das Land Schleswig-Holstein im europäischen Ausschuss der Regionen (AdR) vertreten. Der Landtag wählte den Diplom-Landwirt einstimmig. Seine Stellvertreterin ist Europaministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU), die von der Landesregierung vorgeschlagen worden war.
Der 1994 eingerichtete AdR besteht aus 344 Vertretern der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, davon 24 aus Deutschland, und trifft sich fünfmal jährlich in Brüssel. Die EU-Kommission muss die Stellungnahme des AdR einholen, wenn ihre Initiativen Einfluss auf die kommunale und regionale Ebene haben. Zudem können die Regionalvertreter der Kommission eigene Vorschläge unterbreiten.
Vorherige Meldung zum Thema:
Oktober 2017 (ohne Aussprache)
Top 33: Petitionsausschuss
82 neue Zusendungen
Der Petitionsausschuss des Landtages hat seinen Bericht für das zweite Quartal 2019 vorgelegt. Danach gingen vom 1. April bis zum 30. Juni insgesamt 82 neue Petitionen ein. Der Landtag nahm den Bericht formal zur Kenntnis.
In dem Berichtszeitraum wurde sich in fünf Sitzungen mit den neuen Eingaben und solchen aus den Quartalen zuvor befasst. 84 Petitionen wurden abschließend behandelt. Davon wurden 7 Petitionen (8,3 Prozent) zugunsten und 15 (17,9 Prozent) teilweise zugunsten des Antragsstellers beschieden. 62 Mal (73,8 Prozent) konnte den Petenten nicht geholfen werden.
Während der Ausschusssitzungen hat der Ausschuss eine Anhörung eines Sachverständigen durchgeführt. Weiterhin hat der Ausschuss außerhalb der Ausschusssitzungen drei Ortstermine und zwei Bürgersprechstunden abgehalten.
Stichwort: Petitionsrecht
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, sich beim Petitionsausschuss des Landtages über Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu beschweren, etwa in den Bereichen Schule, Kindertagesstätten, Baurecht oder Justiz und Strafvollzug. Die Abgeordneten des Ausschusses nehmen eine rechtliche Prüfung vor, reden mit allen Beteiligten, unternehmen gegebenenfalls einen Vor-Ort-Besuch und versuchen das Problem außergerichtlich zu lösen. In den vergangenen Jahren konnten im Schnitt rund 40 Prozent der Eingaben ganz oder teilweise im Sinne der Betroffenen geregelt werden.
Der Petitionsausschuss ist zudem das "offene Ohr" des Parlaments für die Sorgen der Bürger. Sozusagen als Nebeneffekt liefern die Petitionen Anregungen für die Arbeit der Abgeordneten, indem sie Lücken und Schwachstellen in gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen aufdecken und die Meinung der Wähler zu aktuellen politischen Fragen widerspiegeln.
Mehr Infos:
Der Petitionsausschuss
Top 36: Förderung begabter Schüler
Begabtenförderung ausweiten
Die Regierungskoalition haben einen Antrag der SPD-Fraktion zur Förderung von begabten Schülern abgelehnt. Die Sozialdemokraten hatten kritisiert, dass sich die Maßnahmen zu sehr auf Gymnasien konzentrieren würden – und gefordert, dass „zusätzliche Ressourcen zur Förderung von besonders begabten Schülern allen Schularten zur Verfügung stehen müssen“. Verabschiedet wurde schließlich ein von den Koalitionsfraktionen im Ausschuss vorgelegtes Papier, in dem das Wort „zusätzlich“ fehlt.
Die SPD hatte der Landesregierung vorgeworfen, sie wolle von 25 geplanten Stellen für die Förderung besonders leistungsstarker Schüler allein 23 an Gymnasien besetzen. Die weitere Forderung der Oppositionsfraktion, „Konzepte zur Weiterentwicklung der Begabtenförderung in Schleswig-Holstein sind gemeinsam mit den Kompetenzzentren und SHiB-Schulen zu entwickeln“, findet sich nahezu wortgleich auch in dem mit Zuspruch von der AfD verabschiedeten Alternativantrag der Koalition. SPD und SSW bekundeten trotzdem Ablehnung.
Debatte bei Antragstellung:
Juni 2019
Weitere vorherige Debatte zum Thema:
November 2017
Top 46: Alterssicherung der Abgeordneten
Altersvorsorge: Systemwechsel in Sicht
Ein neues Pensionsmodell soll die Altersbezüge der Landtagsabgeordneten gegen Niedrigzinsen und die Launen der Finanzmärkte absichern. Das sieht der Vorschlag einer unabhängigen Expertenkommission vor, deren Abschlussbericht der Vorsitzende Volkmar Schön Ende Juni an Parlamentspräsident Klaus Schlie überreicht hat. „Der Landeshaushalt werde damit nicht höher belastet als bisher“, sagte der frühere Hamburger Senatskanzleichef.
Seit 2007 bekommen die 73 Abgeordneten über die sogenannte Grundentschädigung – ab 1. Juli 8.661 Euro – hinaus gut 1.800 Euro monatlich, die sie privat in eine Altersvorsorge stecken müssen. Künftig soll die gleiche Summe in einen staatlichen Topf fließen. Sollte der Landtag dem Modell der achtköpfigen Kommission folgen, bekäme ein Ex-Abgeordneter nach zehn Jahren im Landtag ab dem 67. Lebensjahr 1.300 Euro Altersversorgung im Monat. In Niedersachsen sind es den Angaben zufolge knapp 1.800 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern fast 2.300 und im Bundestag gut 2.500 Euro.
Der Landtag nahm den Bericht einstimmig zur Kenntnis.
Vorherige Debatte zum Thema:
Juni 2017