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28. August 2019 – August-Plenum

Heiße Debatte um Integrationsgesetz

In Schleswig-Holstein sollen die Regeln im Bereich der Integration zugezogener und geflüchteter Menschen gesetzlich festgeschrieben werden. Doch die Meinungen gehen weit auseinander.

Ein junger Flüchtling macht sich Notizen für den Schulunterricht.
Ein junger Flüchtling macht sich Notizen für den Schulunterricht.
© Foto: dpa, Hendrik Schmidt

Ein von der Jamaika-Koalition vorgelegter Entwurf für ein landeseigenes Integrations- und Teilhabegesetzes ist in Erster Lesung bei der Opposition auf Ablehnung gestoßen. Die von CDU, Grünen und FDP aufgeführten sechzehn Paragrafen seien „nur Symbolik“, verfassungsbedenklich und „zu unkonkret“, lautete die Kritik von SPD, AfD und SSW in einer hitzigen Debatte. Die Jamaika-Koalition hielt dagegen. Teilhabe und Chancengleichheit seien „der Schlüssel zu Integration“, betonte Aminata Touré (Grüne).

Der Gesetzentwurf formuliere nach Ansicht der jungen Politikerin klare Ziele und Maßnahmen, wie etwa in den Bereichen Sprachförderung, Zugang zu Schule, Ausbildung und Arbeit, Einbindung in demokratische Strukturen oder Stärkung der demokratischen Grundordnung. Auch Jan Marcus Rossa (FDP) mahnte, die Integration sei „eine der wichtigsten Aufgaben“ der Gesellschaft. Es dürften nicht wie in den vergangenen Jahrzehnten „Parallelgesellschaften“ entstehen.

SPD: „Da steht nichts drin“

Scharf im 26°C heißen Plenarsaal ging die SPD-Abgeordnete Serpil Midyatli mit dem schwarz-grün-gelben Entwurf ins Gericht. Es gehe der Koalition nur um „Symbolik“, die meisten Punkte würden im Bund geregelt. „Da steht nichts drin, keiner muss sich daran halten und Geld gibt es auch nicht,“ monierte sie.

Claus Schaffer (AfD) kritisierte, der Entwurf sei „substantiell ungeeignet, als Norm für staatliches Handeln zu dienen“ und „Ausdruck linker Wunschpolitik“. Und Lars Harms (SSW) erklärte, das Papier mache „niemanden irgendwie glücklich“. Das Thema sei aber zu wichtig, als dass es „schwammig bleiben kann“, sagte er.

Minister: Um gute Lösung „ringen“

Der Gesetzentwurf sei nicht nur „bloße Positionsbestimmung einer einzelnen Partei“ wie noch 2016, sondern stehe auf einer breiten gesellschaftlichen Basis, verglich CDU-Fraktionschef Tobias Koch das Papier mit einem damals von seiner Fraktion eingereichten Entwurf eines Integrationsgesetzes. Dabei stehe heute „das Fördern vor dem Fordern“ im Fokus. Koch mahnte zudem, der Entwurf diene nicht der Regelung einzelner Ansprüche und sei „von kurzfristigen Finanzdebatten zu trennen“.

Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU), der auch für Integration zuständig ist, erklärte, er sehe die „strittige Diskussion als fruchtbar an“. Das Thema sei breit und weit umfassend. „Lassen Sie uns um eine gute Lösung ringen“, appellierte Grote.

Der Gesetzentwurf wird nun im Innen- und Rechtsausschuss sowie im Sozialausschuss weiter beraten.

Die Koalitionsfraktionen haben ein Integrations- und Teilhabegesetz für Schleswig-Holstein vorgelegt. Es schreibt in sechzehn Paragrafen klare Ziele und Handlungsebenen fest. Dabei wird die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund als ein „gesamtgesellschaftlicher“, durch die Träger der öffentlichen Verwaltung unterstützter Prozess bezeichnet. Weiter heißt es in dem Gesetzentwurf: „Das Engagement und der Wille zur Integration und Teilhabe werden erwartet.“ Ursprünglich hatte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) angekündigt, dass die Landesregierung die Gesetzesinitiative übernimmt.

Als konkrete Integrationsziele führen die Fraktionen von CDU, Grüne und FDP etwa die Sprachförderung, den Zugang zu Schule, Ausbildung und Arbeit, die Einbindung in demokratische Strukturen oder die Stärkung „des Verständnisses für die freiheitlich demokratische Grundordnung“ an. Grundsätzlich soll es „mehr geflüchteten Menschen ermöglicht werden, die Voraussetzungen für eine Einbürgerung zu erfüllen“. Laut dem Gesetzentwurf seien die aufgeführten Maßnahmen auf den individuellen Bedarf der zugezogenen oder geflüchteten Ausländer beziehungsweise nach 1955 zugewanderten Deutschen ausgerichtet. Der Zugang zu den Integrationsangeboten von Land und Kommunen werde mit Beginn des Aufenthalts in Deutschland geschaffen; der aufenthaltsrechtliche Status bleibe davon unberührt.

Beteiligung Betroffener ist sicherzustellen

„Von allen Menschen sind die Gesetze einzuhalten und die durch das Grundgesetz und die Landesverfassung geschützten gemeinsamen Grundwerte anzuerkennen“, lautet es in Paragraf 7 – einhergehend mit der Verpflichtung des Landes, jeder Form von Rassismus und ethnischer Diskriminierung entgegenzutreten. Der letzte Vorstoß für ein Integrationsgesetz stammt von der CDU aus dem Herbst 2016. Damals war noch von der Anerkennung einer deutschen Leitkultur die Rede. Die Union konnte damals keinen einzigen Zuspruch einer Fraktion gewinnen.

In dem jetzt vorliegenden Papier wird betont, dass Menschen mit Migrationshintergrund an allen „Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen“ bei der Aufstellung der Integrationsmaßnahmen mitwirken sollen und dies in allen Gremien des Landes sicherzustellen sei. Außerdem sieht der Gesetzentwurf die Gründung eines beratenden Integrationsbeirates zur Unterstützung der Landesregierung in wesentlichen Fragen vor. Ferner wird die Regierung aufgefordert, dem Parlament in den ersten sechs Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes alle zwei Jahre einen Integrations- und Zuwanderungsbericht vorzulegen.

(Stand: 26. August 2019)

Erste Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Integration und Teilhabe (Integrations- und Teilhabegesetz für Schleswig-Holstein –IntTeilhG)
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – Drucksache 19/1640