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28. August 2019 – August-Plenum

Plädoyer für Gleichstellungsbeauftragte

Die Fraktionen stehen fest hinter den Gleichstellungsbeauftragten. Bis auf die AfD. Ihr wird ein „Familienbild aus dem vergangenen Jahrhundert“ attestiert.

Eine Frau arbeitet an einem Laptop.
Eine Frau arbeitet an einem Laptop.
© Foto: dpa, Patrick Pleul

Die Fraktion der AfD ist mit ihrer Forderung, die Gleichstellungsbeauftragten in Gemeinden, Ämtern und an Hochschulen abzuschaffen, auf breite Ablehnung gestoßen. Hintergrund: Die einzige Fraktion im Landtag ohne eine weibliche Abgeordnete hält die Gleichberechtigung für abgeschlossen. Außerdem sieht die Oppositionsfraktion durch die Bestellungsverpflichtung des Landes einen „Eingriff in die kommunale Selbstverwaltungshoheit“.

Der AfD-Abgeordnete Claus Schaffer sagte: „Die Gemeinden sollen frei über den Bedarf entscheiden. Vor Ort weiß man am besten, welche Maßnahmen geeignet sind.“ Die anfallenden Personalkosten seien „erheblich“ und könnten an anderer Stelle besser eingesetzt werden.

Umdenken bei CDU und FDP

Es folgte ein hochemotionales Plädoyer für die Arbeit der mittlerweile mehr als 75 Gleichstellungsbeauftragten und gegen die familienpolitischen Vorstellungen der AfD quer durch alle übrigen Fraktionen. Katja Rathje-Hoffmann (CDU) kritisierte die Abschaffungsabsichten als „rückständig“: Die AfD stehe für ein „Familienbild aus dem vergangenen Jahrhundert“. Auch bestehe kein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltungshoheit, wie Beate Raudies von der SPD-Fraktion weiter ausführte. Dies sei bereits 1994 vom Bundesverfassungsgericht geklärt worden.

Die Einigkeit unter den Fraktionen zu dem Thema ist neu. Seit Anfang 2017 müssen Kommunen mit mehr als 15.000 Einwohnern ihre Gleichstellungsbeauftragten in Vollzeit beschäftigen. Das hatte die Küstenkoalition aus SPD, Grünen und SSW damals gegen die Stimmen von CDU, FDP und Piraten beschlossen. Angesichts des heutigen geschlossenen Bekenntnisses sagte Aminata Touré (Grüne) in Richtung der AfD: „Sie schaffen mit Ihren Anträgen Einigkeit, weil keiner rückwärtsgewandter sein will, als Sie. Dafür danke ich Ihnen.“

Der Gesetzentwurf zur Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten wurde an den Innen- und Rechtsauschuss überwiesen.

Weitere Redner:
Anita Klahn (FDP), Lars Harms (SSW), Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU)

Die AfD hält Gleichstellungsbeauftragte in den Gemeinden, Kreisen, Ämtern und den Hochschulen für nicht mehr zeitgemäß und legt einen Gesetzentwurf zur Abschaffung vor. Betroffen ist auch das UKSH. Die Gesetzgebung sei überholt, heißt es. Zudem sei die Verpflichtung, kommunale Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen, „ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltungshoheit“.

Kommunen mit mehr als 15.000 Einwohnern müssen seit Anfang 2017 ihre Gleichstellungsbeauftragten in Vollzeit beschäftigen. Das hatte damals die Küstenkoalition aus SPD, Grünen und SSW beschlossen, CDU, FDP und Piraten votierten seinerzeit gegen die Änderungen der Gemeinde-, Kreis- und Amtsordnung. Die anfallenden Personalkosten seien „erheblich“ und könnten an anderer Stelle besser eingesetzt werden, meint nun die AfD. Nach „rund dreißig Jahren aktiver Gleichstellung mit entsprechender Gesetzgebung“ bedürfe es keiner gesonderten gesetzlichen Regelungen mehr zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Es gebe genügend Schutz durch andere Gesetze im Falle einer Ungleichbehandlung.

75 Beauftragte im Land

Laut Landesarbeitsgemeinschaft der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten in Schleswig-Holstein gibt es derzeit mehr als 75 hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte im Land. Sie setzen sich unter anderem ein für die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, den Abbau struktureller Benachteiligung von Frauen und Mädchen oder die Vertretung aktueller frauenpolitischer Themen gegenüber Politik und Öffentlichkeit.

(Stand: 26. August 2019)

Erste Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten in den Gemeinden, Kreisen, Ämtern und Hochschulen
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1613