Top 2: IT-Planungsrat: Besser planen mit der FITKO
Der per Staatsvertrag eingerichtete länderübergreifende IT-Planungsrat bekommt Unterstützung. Damit die Länder bei IT-Projekten für die Verwaltung zukünftig noch effektiver zusammenarbeiten können, hat der Landtag einstimmig die Einrichtung einer neuen, unterstützenden Institution beschlossen.
Es handelt sich dabei um die „FITKO“, kurz für „föderale IT-Kooperationen“. Sie verfügt über ein eigenes Budget, um online-fähige Angebote der öffentlichen Verwaltung auszubauen. Zudem bündelt die FITKO die bestehenden organisatorischen, personellen und finanziellen Ressourcen des IT-Planungsrats. Sie befindet sich in gemeinsamer Trägerschaft aller Länder mit Sitz in Frankfurt am Main.
Meldung Erste Lesung:
Mai 2019 (ohne Aussprache)
Top 3: Hochschulzulassung: Neue Regelung zur Studienplatzvergabe für Medizin
Mehr Landärzte und eine insgesamt ausgewogenere Entscheidung bei der Studienplatzvergabe in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin sowie Pharmazie – das ist die Stoßrichtung eines Regierungsentwurfs zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes, den das Plenum in Zweiter Lesung einstimmig verabschiedet hat.
Neben der Abiturnote soll künftig auch ein fachspezifischer Eignungstest darüber entscheiden, an welchen Bewerber ein Medizinstudienplatz vergeben wird. Auch die Bereitschaft, sich im Rahmen des besonderen öffentlichen Bedarfs nach dem Studium auf dem Land niederzulassen, soll die Wahrscheinlichkeit, einen Studienplatz zu erhalten, erhöhen.
Meldung Erste Lesung:
Juni 2019 (ohne Aussprache)
Weitere vorherige Meldung zum Thema:
April 2018 (Zielvereinbarung/ohne Aussprache)
Top 6: Änderung des Staatsvertrags: Personal für Abschiebungen
Wenn eine Abschiebung ansteht, ist es häufig notwendig, die Landesgrenze zu überschreiten, um zum Beispiel einen Flughafen zu erreichen. In vielen Fällen wird hierfür Amtshilfe durch Polizeibeamte benötigt. Denn die Zuständigkeit von Vollzugsbeamten, die für die Durchführung von Abschiebungen eigentlich verantwortlich sind, endet anders als bei Polizisten an der Landesgrenze. Die Regierung legt dem Landtag nun einen Gesetzentwurf vor, der diesen Zustand ändern will.
Einem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren aus dem Juni 2018 folgend, sollen Verwaltungsvollzugsbeamte künftig über die jeweiligen Landesgrenzen hinaus agieren können. Der entsprechende von Niedersachsen formulierte Staatsvertrag für die Änderung der Begleitungsregelung wurde vom Landtag zur Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Top 7: Glücksspiel: Staatsvertrag soll verlängert werden
In Deutschland wird es wohl ab Beginn des nächsten Jahres weitere Konzessionen für Anbieter von Sportwetten im Internet geben. Das ist der Kernpunkt einer vorliegenden Änderung des Glücksspielstaatsvertrages, die nun zunächst im Innen- und Rechtsausschuss beraten wird. Die Regelung basiert auf einer Absprache der Ministerpräsidenten aus dem April. Sie muss in allen 16 Landesparlamenten abgesegnet werden, damit sie zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann.
Die Regierungschefs haben sich darauf verständigt die bisherige Beschränkung auf 20 Wett-Konzessionen aufzuheben, die der Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2012 vorgesehen hat. Diese Obergrenze ist juristisch umstritten, sie verstößt möglicherweise gegen EU-Recht.
Bei weiteren Punkte, beispielsweise der Zulassung von Online-Casinospielen, gibt es hingegen noch keine Einigkeit unter den Bundesländern. Es laufen Verhandlungen mit dem Ziel, einen neuen Glücksspielstaatsvertrag zum 20. Juni 2021 unter Dach und Fach zu bringen.
Vorherige Debatten zum Thema:
März 2019 (Lizenzen)
Februar 2019 (Aktuelle Stunde/Lizenzen)
September 2017
Top 10: Brandschutzgesetz: Kein Ring, kein Geld
Wenn ein Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr im Einsatz tödlich verunglückt, dann erhält ein nicht verheirateter Partner keinerlei finanzielle Entschädigung – auch nicht wenn eine eingetragene Lebenspartnerschaft vorliegt. Die Regierungsfraktionen wollen dieser Benachteiligung ein Ende setzen.
Ihr diesbezüglicher Gesetzesentwurf spricht sich dafür aus, mindestens eine einmalige Entschädigungszahlung vorzusehen. Die Anpassung sei notwendig, um die Attraktivität dieses Ehrenamtes zu erhalten, heißt es zur Begründung. Das Geld kommt von dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK Nord). Der Entwurf von CDU, Grünen und FDP wurde vom Landtag zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen.
Top 20: Wildnis: Je wilder, desto besser
Die Koalitionsfraktionen haben die Landesregierung aufgefordert, über den aktuellen Stand zur „Schaffung von Wildnisgebieten“ im Land zu berichten. Der Bericht soll darüber Auskunft geben, ob bereits ein Fachkonzept zu dem Thema vorliegt. Auch steht die Frage im Raum, welche Gebiete für Wildnis infrage kommen und wie diese vor menschlichem Zugriff geschützt werden können.
Laut dem Naturschutzbündnis „Wir für Wildnis“ sprechen viele Argumente dafür, in Schleswig-Holstein mehr Wildnis zu wagen. Stichworte dazu sind: biologische Vielfalt, Klimaschutz, Tourismus, Erholung oder Bildung. Die Naturschützer weisen darauf hin, dass zahlreiche bedrohte Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen nur in Wildnisgebieten wichtige Lebens- und Rückzugsräume finden. Zudem würden vernetzte Biotope die Überlebenschancen auch für wandernde Arten erhöhen.
Zwei-Prozent-Ziel auf Bundesebene
In einem Bericht, den die Vereinten Nationen im Mai dieses Jahres vorgestellt haben, heißt es unter anderem, dass von den geschätzt acht Millionen Tier- und Pflanzenarten weltweit bis zu eine Million vom Aussterben bedroht sind. Für Deutschland hat sich die Bundesregierung darum zum Ziel gesetzt, zwei Prozent der Landesfläche bis zum Jahr 2020 in großflächige Wildnisgebiete umzuwandeln.
Top 23: E-Sport: Bericht beantragt
Der SSW hat die Regierung aufgefordert, über die Maßnahmen zur Förderung von e-Sport Bericht zu erstatten. Die Landesregierung hatte sich vor der Sommerpause auf die Fahne geschrieben, Schleswig-Holstein zum führenden Gaming- und e-Sport-Land zu machen. So gab das Innenministerium im April die deutschlandweit erste Förderrichtlinie für E-Sport heraus. Danach sollen vorrangig die elektronische Sportartensimulation und E-Sport als Jugendkultur unterstützt werden. E-Sport wird nach Angaben des eSport-Bundes (ESBD) in Deutschland von etwa vier Millionen Menschen aktiv betrieben. Insgesamt 34 Millionen nutzen demnach Videospiele.
Der Bericht soll auch darüber Auskunft geben, wie es um den Planungsstand zur Errichtung einer e-Sport-Akademie an der Fachhochschule der Westküste in Heide sowie eines Landeszentrums für e-Sport und Digitalisierung Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel bestellt ist. Des Weiteren wird gefragt Wie ist es um eine geplante Messe in Husum bestellt? Welche Angebote gibt es bereits in den Kommunen? Welche Mittel sind bereits geflossen sind und in welchem Umfang werden sie zukünftig zur Verfügung stehen?
Eröffnung des Landeszentrums verschoben
Zu den Kernzielen der e-Sport-Förderung durch das Innenministerium gehören auch die Vermittlung von Medienkompetenz und die Suchtprävention. E-Sport steht für elektronischen Sport, also für Wettkampf zwischen Menschen mit Hilfe von Computer- und Videospielen. Für die Förderung sind im Landeshaushalt für dieses Jahr 500.000 Euro veranschlagt. Dazu kommen 150.000 Euro für die Digitalisierung aus dem Investitionsprogramm „Impuls“. Für nächstes Jahr sieht der Haushaltsentwurf der Landesregierung bisher keine Mittel vor, heißt es aus dem Innenministerium unter Hinweis auf die Haushaltslage.
Bereits fest geplant: Kiel soll das bundesweit erste öffentlich geförderte Landeszentrum für e-Sport und Digitalisierung bekommen. Das Innenministerium erwartet die Eröffnung noch in diesem Jahr. Stadt und Land haben dafür Fördermittel in Höhe einer Viertelmillion Euro bereitgestellt. Geplant war die Eröffnung zunächst zur Digitalen Woche in Kiel (7. bis 14. September), doch das verzögert sich. Ein neuer Starttermin ist noch nicht bekannt. Das Landeszentrum soll ein Kader- und Scoutingsystem aufbauen, um erfolgversprechende Talente zu finden, auszubilden und ihre sportliche wie auch persönliche Entwicklung zu fördern. Zum Landeszentrum sollen mit PCs und Konsolen ausgestattete Trainingsräume gehören, zwei bis drei Studios für Live-Übertragungen von e-Sport per Streaming und ein Raum für Ausgleichssport.
Diskussion um Gutachten
Für Schlagzeilen sorgte Ende August ein starkes Gutachten, das der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) bei dem Düsseldorfer Juristen Peter Fischer in Auftrag gegeben hatte. Demnach ist e-Sport kein Sport – der Begriff Sport sei „durch die langjährige Rechtsprechung im traditionellen Sinne der Anforderungen an die Körperlichkeit konkretisiert“, heißt es. Jegliches Spiel an der Konsole falle nicht unter diesen und sei „kein Sport im Sinne des geltenden Rechts“. Dem Verlangen des e-Sports, als gemeinnützig anerkannt zu werden und damit unter anderem steuerliche Vorteile zu genießen, erteilt das Gutachten damit eine Absage. Spieleforscher der Berliner SRH Hochschule für Kommunikation und Design, aber auch zahlreiche Politiker, wiesen die ins Feld geführten Argumente als inhaltlich nicht haltbar zurück.
Vorherige Debatte zum Thema:
September 2018
Top 34: Dänisch an öffentlichen Schulen: Mehr Unterricht für mehr Dialog
Der Dänisch-Unterricht an öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein soll weiter gefördert werden. Einstimmig nahm der Landtag einen entsprechenden Alternativantrag der Regierungsfraktionen zu einem Vorstoß des SSW an. Sprachkenntnisse seien eine elementare Voraussetzung dafür, die dänischen Nachbarn besser zu verstehen und den gegenseitigen Austausch zu unterstützen, heißt es in dem Papier.
Der Ursprungsantrag des SSW war in der Aussprache im Juni zwar auf große Sympathie gestoßen, allerdings gingen die darin erhobenen weiterführenden Forderungen den anderen Fraktionen, mit Ausnahme der SPD, zu weit. Beispielsweise hatte der SSW ein Weiterbildungsangebot der Lehrkräfte zu Dänisch-Lehrern durch das IQSH (Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen) angeregt.
Schüleraustausch forcieren
Um den Bedarf an Dänisch-Lehrern in Erfahrung zu bringen, sieht der Koalitionsantrag ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren für das Unterrichtsfach Dänisch an Grundschulen vor. Außerdem sollen bis zu zehn weitere Stellen an Projektschulen geschaffen werden. Schüleraustauschprogramme und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Hochschulen sind weitere Hebel, die Jamaika unterstützt. Existierende Unterrichtsmaterialien müssten aktualisiert werden.
Debatte bei Antragstellung:
Juni 2019
Top 35: Oberstufen-Reform: „Abitur im eigenen Tempo“ abgelehnt
Eine neue Diskussion über die Neugestaltung der Oberstufe wurde vom Landtag im Keim erstickt. Jamaika und AfD ließen ein gemeinsamen Vorstoß von SPD und SSW scheitern. Gefordert worden war eine ergebnisoffene Grundsatzdiskussion über die Weiterentwicklung der Oberstufe an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen.
Kernanliegen des Antrages war es, die Eigenverantwortung älterer Schüler zu fördern und individuelle Bedürfnisse mehr zu berücksichtigen. So sollte etwa das Modell „Abitur im eigenen Tempo“ eingeführt werden. Dies würde Schülern ermöglichen, ihr Abitur je nach Leistungsstand in zwischen zwei und vier Jahren zu machen. Die Antragsteller forderten zudem mehr Raum für Praktika, Auslandsaufenthalte sowie projektorientierten Unterricht.
Debatte bei Antragstellung:
Januar 2019
Weitere vorherige Debatte zum Thema:
Dezember 2019 (Rückkehr zu G9)
Top 37: Deutsch-dänischer Arbeitsmarkt: Mehr Geld für Grenzpendler-Beratung
Wer in Schleswig-Holstein wohnt und in Dänemark arbeitet oder umgekehrt, hat es wegen der unterschiedlichen Sozialsysteme nicht immer leicht. Denn es bestehen Lücken in der Sozialgesetzgebung. Die Landesregierung soll sich künftig dafür einsetzen, soziale Hürden für den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt zwischen Dänemark und Schleswig-Holstein abzubauen. Einen entsprechenden Antrag der Regierungskoalition hat der Landtag bei Enthaltung der Abgeordneten von SPD und SSW angenommen.
Die Versorgungslücken befinden sich in den Bereichen Erwerbsminderung und -unfähigkeit sowie bei Krankenversicherung und Altersrente. Die zugrundeliegenden gesetzlichen Regelungen fallen unter anderem in die Zuständigkeit des Bundes und der EU. Bis diese Lücken geschlossen sein werden, setzt die Landesregierung auf einen Ausbau der bestehenden Beratungsangebote für Grenzpendler. Angaben aus dem Plenum zufolge pendeln rund 13.800 Menschen von Schleswig-Holstein täglich nach Dänemark zur Arbeit, umgekehrt seien es rund 600.
Debatte bei Antragstellung:
Januar 2019
Top 38: Gemeinsames Europa: SPD-Plan ohne Mehrheit
Die SPD-Fraktion ist mit einem Antrag zur Europapolitik im Landtag gescheitert. Bei Enthaltung des SSW stimmte die breite Mehrheit gegen einen Fünf-Punkte-Plan der Sozialdemokraten. Dessen Ziel war es, „Europa gemeinsam so zu gestalten, dass die zentralen Errungenschaften der EU Frieden, Freiheit und Wohlstand auch künftig gewahrt bleiben“.
Im Sozial-Bereich forderte die SPD etwa einen europäischen Mindestlohn, in der Friedenspolitik mehr Kontrolle bei Rüstungsexporten und in der Steuerpolitik eine Diskussion über Mindeststeuersätze.
Debatte bei Antragstellung:
März 2019
Top 39: Schutz von Minderheiten ins Grundgesetz
Der Landtag hat einem Vorstoß von SSW und SPD, den Schutz von den in Deutschland anerkannten Minderheiten der Dänen, Friesen, Sorben sowie Sinti und Roma im Grundgesetz zu verankern, mit breiter Mehrheit zugestimmt. Das Anliegen ist bereits in der Umsetzung. Mitte August gab Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) bekann, dass er sich mit Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer darauf verständigt habe, einen gemeinsamen Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen. Folgende Klausel soll Eingang in Artikel 3 des Grundgesetzes finden: „Der Staat achtet die Identität der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen, die nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats in Deutschland anerkannt sind.“
In der Landesverfassung sind die Minderheiten der Dänen, Friesen sowie Sinti und Roma bereits seit Jahren geschützt. Neben Schleswig-Holstein haben auch andere Landesverfassungen, etwa die in Brandenburg und Sachsen, Verfassungsbestimmungen zugunsten ihrer Minderheiten und Volksgruppen.
SSW Motor der Initiative
So geht der Vorstoß, auch einen Schutzparagrafen in das bundesdeutsche Grundgesetz hineinzuschreiben, auf eine Initiative der Partei der dänischen und friesischen Minderheit im Norden zurück. „In Zeiten von Separatismus und ethnischen Konflikten in Europa wäre es ein starkes Signal, wenn Deutschland gerade in dieser Situation deutlich machen würde, dass Minderheitenrechte eben auch zur Konfliktbewältigung beitragen können“, sagte der Vorsitzende des SSW im Landtag, Larrs Harms.
Minderheitenrechte seien Zeichen der Gleichberechtigung und des Zusammenhalts einer Gesellschaft. „Die Grundgesetzänderung hätte aber auch eine wichtige Schutzfunktion für die Minderheiten und Volksgruppen. Es wäre dann nicht mehr möglich, dass der Staat bewusst oder unbewusst Maßnahmen durchführt oder Regelungen erlässt, die diesem Gruppenrecht entgegenstehen würden“, so Harms.
Debatte/Meldung bei Antragstellung:
März 2018
Top 40: Zentrale Orte im Raumordnungsplan neu sortiert
Zum 30. September will das Land eine neue Verordnung zum Zentralörtlichen System erlassen. Darin soll es einige Änderungen gegenüber dem aktuellen Stand geben. Einige Kommunen werden höhergestuft, weil die Einwohnerzahl gestiegen ist – etwa aufgrund von Gemeindefusionen. Dies sind Mittelangeln mit dem Hauptort Satrup, Steinburg im Kreis Stormarn sowie die benachbarten Gemeinden Neukirchen und Klanxbüll in Nordfriesland, die künftig gemeinsam als ländlicher Zentralort gelten sollen.
Bei zehn Orten will das Innenministerium den Antrag auf Höhergruppierung dagegen ablehnen. Dazu zählen Bad Bramstedt und Henstedt-Ulzburg. Fünf Orte unterschreiten inzwischen die Mindestgröße für ihre Einstufung, sollen aber dennoch ihre bisherige Funktion behalten. Das sind Wedel, Brunsbüttel, Tönning, Heikendorf und Plön.
Grube ist kleinster Zentraler Ort
Der Raumordnungsbericht, den die Landesregierung einmal in jeder Wahlperiode dem Parlament vorlegt, beschreibt das Zentralörtliche System im Lande. Demnach gibt es in Schleswig-Holstein 130 Zentrale Orte und Stadtrandkerne. Sie werden in acht Kategorien aufgeteilt – vom Oberzentrum bis zum Ländlichen Zentralort und zum Stadtrandkern 2. Ordnung. In diesen Zentralorten ballen sich Wohnungen, Gewerbe sowie „Einrichtungen der Daseinsvorsorge“ wie Schulen, Kitas, Ärzte, Banken und Supermärkte. In den 130 Orten leben knapp 70 Prozent der Einwohner des Landes. Mit ihren Betrieben und Infrastruktureinrichtungen versorgen sie den umliegenden Raum mit.
Um diese Versorgungsfunktionen aufrecht zu erhalten, bekommen die Zentralen Orte Geld aus dem Kommunalen Finanzausgleich. Größter Zentralort ist das Oberzentrum Kiel mit 247.527 Einwohnern sowie mehr als 400.000 Menschen im Einzugsbereich. Der kleinste Ländliche Zentralort ist Grube im Kreis Ostholstein mit 1.027 Einwohnern (Stand: Ende Juni 2018).
Ausschuss berät weiter
Entscheidend für die Einstufung als Zentralort ist die Einwohnerzahl in der Stadt selbst sowie in der Umgebung. So soll ein Mittelzentrum 15.000 Einwohner aufweisen und Anlaufpunkt für insgesamt 40.000 Menschen sein. Ein Unterzentrum soll 4.000 Einwohner haben und insgesamt 10.000 Menschen versorgen.
Der Landtag hat den Bericht zur abschließenden Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.