Von 1200 bis 2300 Euro pro Monat schwanken die Eigenanteile für ein Pflegeheim laut dpa von Land zu Land. Berücksichtigt man Pflegeleistung, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten wie Instandhaltungskosten, dann liegt der Eigenanteil in Schleswig-Holstein bei monatlich 1.600 Euro. Die AfD betont, dass sich „in den letzten Jahren auch die Kosten für die ambulante oder teilstationäre Versorgung erheblich verteuert haben“. Daher fordert sie die Landesregierung in einem Antrag auf, ein Konzept zur Entlastung für Pflegebedürftige bei der häuslichen und stationären Pflege zu entwickeln.
Die AfD zielt darauf ab, dass die von den Pflegebedürftigen zu tragenden Investitionskosten „verbessert gefördert“ werden. Weiter betont die Landtagsfraktion, dass Investitionskosten, also Kosten, die den Betreibern für Gebäudemieten oder Instandhaltung entstehen und die auf Bewohner umgelegt werden dürfen, in Schleswig-Holstein mit 449 Euro im Jahr 2018 über dem Bundesdurchschnitt von 429 Euro lägen. Da die Zahlung des Investitionskostenzuschusses im Kompetenzbereich der Länder liege, könne die Landesregierung laut Antragsteller „aus eigener Kraft und relativ schnell etwas für die Pflegebedürftigen erreichen“.
Jährliche Anpassungen
Zudem wird die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine „Anhebung der Leistungsbeiträge bei stationärer sowie häuslicher Pflege“ einzusetzen. Die AfD hält auch eine jährliche Anpassung der Beiträge an die Kostenentwicklung der Pflegesätze für notwendig. Derzeit gingen steigende pflegebedingte Kosten wie die Entlohnung von Pflegekräften „vorwiegend zu Lasten der Pflegebedürftigen“.
Als letzten Punkt kritisiert der Antragsteller, dass Pflegeheimbetreiber und ambulante Pflegedienste zunehmend in den Fokus von Finanzinvestoren rückten. Die Landesregierung soll sich laut AfD auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Gewinnsteigerungen verhindert werden, die zu Lasten der Pflegequalität gingen.
(Stand: 26. August 2019)
Vorherige Debatte zum Thema:
März 2019