Die „Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum“ hat eine weitere Hürde genommen. Der Landtag bestätigte einstimmig einen Beschluss des Innen- und Rechtsausschusses, dass das Anliegen des Sozialverbands Deutschland und des Mieterbundes rechtlich zulässig ist. Nun hat das Parlament vier Monate Zeit, um sich inhaltlich zu positionieren. Die Mehrheit des Landtags ist allerdings skeptisch.
Die Initiatoren wollen laut ihrem vorgelegten Gesetzentwurf in der Landesverfassung festschreiben, dass das Land „die Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum“ fördert – „insbesondere durch Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus, durch Mieterschutz und Mietzuschüsse“. Zudem soll eine Wohnung nur geräumt werden dürfen, „wenn Ersatzwohnraum zur Verfügung steht“. Laut Sozialverband fehlen im Lande mehr als 100.000 Sozialwohnungen.
„Kein einklagbares Recht“
Peter Lehnert (CDU) erklärte in Erster Lesung des Gesetzentwurfs der Volksinitiative, die Jamaika-Koalition sei schon dabei, viele Dinge umzusetzen, um die Wohnsituation zu verbessern, etwa bei der Erhöhung des Wohngeldes oder bei der Vereinfachung des Baurechts. Die Opposition forderte hingegen mehr Engagement und weitere Maßnahmen, um die Wohnungsnot zu bekämpfen.
Grüne, FDP und SSW äußerten zudem die Sorge, dass Frustrationen entstehen könne, wenn eine Forderung in die Verfassung aufgenommen wird, die als Individualrecht nicht einklagbar sei. Es entstehe kein „Individualrecht auf eine angemessene Wohnung“. Ein Verfassungsstatus sei nur „ein Sieg auf dem Papier“. Die AfD unterstützte die Volksinitiative hingegen.
Ausschüsse beraten weiter
Bauminister Hans-Joachim Grote (CDU) betonte, die Debatte „stärkt die Zivilgesellschaft“. Trotzdem dürfe man das Anliegen nicht „einfach nur durchwinken“. Die Landesregierung stelle bereits innerhalb von vier Jahren 788 Millionen Euro zur Verfügung, um Wohnungsbau im preisgünstigen Segment anzukurbeln. Zudem werde die Landesbauordnung gelockert, eine Qualitätsoffensive sei in Vorbereitung. „Es bringt den Menschen nichts, wenn das Recht nur in der Verfassung steht“, sagte er.
Der Innen- und Rechtsausschuss, der Sozialausschuss und der Petitionsausschuss beraten den Gesetzentwurf weiter.
Weitere Redner:
Özlem Ünsal (SPD), Andreas Tietze (Grüne), Jan Marcus Rossa (FDP), Jörg Nobis (AfD), Lars Harms (SSW)