Eine Rollstuhlfahrerin fährt einen Flur in einer Wohnanlage entlang.
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Foto: dpa, Patrick Seeger
Zum 1. Januar 2020 tritt die dritte und letzte Stufe des Bundesteilhabegesetzes, das die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärken soll, in Kraft. Um die neuen Bundesregelungen in Landesrecht umzusetzen, hat die Landesregierung ein weiteres Umsetzungsgesetz vorgelegt, das der Landtag nun beraten und an den Sozialausschuss überwiesen hat.
Sozialminister Heiner Garg (FDP) bezeichnete die Reform als „Mammutprojekt“. Die größte Herausforderung bei der Umsetzung sei es, „die Veränderungen mit Leben zu füllen“. Insgesamt sei das neue System weniger kompliziert und leiste einen „zentralen Beitrag zur Gleichbehandlung für Menschen mit Behinderung“.
SPD ist nicht zufrieden
Vertreter aller Fraktionen wiesen auf den großen Umfang des Projekts hin. So sprach Andrea Tschacher (CDU) von einem „Systemwechsel“. Die Reform erfordere einen „sehr umfassenden Umstellungsprozess“. Aminata Touré (Grüne) sieht in der Umsetzung des Bundesgesetzes in Landesrecht eine „anspruchsvolle Aufgabe“. Mit dem zweiten Teilhabegesetz gehe es nun ans „Eingemachte“.
Kritik kam aus der Opposition. Wolfgang Baasch (SPD) machte deutlich, dass die Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen, dass das zweite Teilhabestärkungsgesetz vorsieht, zu „Sorgen und Befürchtungen“ bei Betroffenen führe. Außerdem würden der neuen Arbeitsgemeinschaft im Gesetzestext „keine konkreten Aufgaben mehr zugeschrieben“. Seine Befürchtung: Beteiligung von Menschen mit Behinderung werde damit nur vorgegaukelt.
Trennung von Eingliederungs- und Fürsorgeleistungen
Mit dem neuen Gesetz sollen Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Fürsorgeleistungen getrennt werden. Das sieht die letzte Reformstufe des Bundesteilhabestärkungsgesetzes vor, die am 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Das Recht auf Eingliederungshilfe wird vom SGB XII herausgelöst und in das SGB IX integriert. Die Eingliederungshilfe soll sich zukünftig ausschließlich auf die reinen Fachleistungen konzentrieren. Diese bestimmen sich dann nicht mehr nach der Leistungsform ambulant und stationär, sondern erfolgen personenbezogen.
Weitere Redner:
Dennys Bornhöft (FDP), Claus Schaffer (AfD), Flemming Meyer (SSW)