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20. Juni 2019 – Juni-Plenum: Nachtragshaushalt

Landtag gibt grünes Licht für Extra-Millionen

Extra-Geld für Landwirte, Digitalisierung und Pflegeausbildung: Um knapp 20 Millionen Euro wird der laufende Haushalt nachgebessert. Der Nachtrag ist weitgehend unumstritten. Lediglich der Wolf sorgt für Streit.

Finanzministerin Monika Heinold steht im Plenarsaal am Mikrofun und hält eine Rede zum Sanierungsprogramm IMPULS
Finanzministerin Monika Heinold steht im Plenarsaal am Mikrofun und hält eine Rede zum Sanierungsprogramm IMPULS
© Foto: dpa, Markus Scholz

Mit einem Nachtragshaushalt im Umfang von 19,5 Millionen Euro will die schwarz-grün-gelbe Koalition Mehrausgaben für Landwirtschaft und Digitalisierung finanzieren. Neben den Jamaika-Fraktionen stimmten auch SPD und SSW zu. Die AfD votierte dagegen und kritisierte vor allem die Ausgaben für das Wolfsmanagement.

Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) betonte, der Haushalt für dieses Jahr bleibe strukturell ausgeglichen: „Wir schaffen es ohne neue Schulden, das ist nachhaltig, das ist gut für unser Land.“ Allerdings gehe die aktuelle Steuerschätzung davon aus, dass die Einnahmen des Landes künftig weniger stark steigen als bisher gedacht. Das werde sich auch auf die Haushaltspolitik auswirken, so Heinold: „Der Wind weht ein wenig härter von vorne, wir müssen uns auf das Wesentliche konzentrieren.“

AfD: Ausgaben für Wölfe „pathologisch absurd“

Der Nachtrag beinhaltet 3,8 Millionen Euro zusätzlich für Bauern, die unter dem Hitzesommer 2018 gelitten haben. Zwei Millionen Euro zusätzlich fallen für das Wolfsmanagement an. Zusätzlich zu den bisher für dieses Jahr im Sondervermögen „Impuls“ vorgesehenen 36 Millionen Euro bringt das Land weitere 8,2 Millionen für den Breitbandausbau auf. Außerdem gibt es 3,6 Millionen Euro für digitale Verwaltungsportale. Ein Zuschlag von 1,9 Millionen Euro ist für die Digitalisierung an den Schulen vorgesehen. Beate Raudies (SPD) hielt all dies für richtig und angemessen, vermisste aber weitere Ausgaben für das Uniklinikum UKSH und für die Landesbeamten. „Das ist nicht der große Wurf“, monierte Raudies.

Die AfD scheiterte mit dem Vorstoß, die Kosten für Wolfsbetreuer und Schutzzäune herunterzufahren. Es gebe lediglich vier Wölfe im Lande, merkte Fraktionschef Jörg Nobis an. Für jeden Wolf fielen also rechnerisch über 750.000 Euro Extrakosten an. Das sei „pathologisch absurd“. Es gehe nicht um vier Wölfe, sondern um 200.000 Schafe erklärte Ministerin Heinold.

Auch Pflegereform muss finanziert werden

Zudem wird ein Sondervermögen „Ausbildungsfonds der Pflegeberufe“ eingerichtet. Die bisherigen drei Ausbildungsgänge in der Altenpflege, der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege werden zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt. Um das zu steuern, wird ein neues Landesunternehmen gegründet. Darüber beraten nun zunächst der Sozial- und der Finanzausschuss.

Weitere Redner:
Ole Plambeck (CDU), Rasmus Andresen (Grüne), Annabell Krämer (FDP), Lars Harms (SSW)

Mit einem Nachtragshaushalt im Umfang von 19,5 Millionen Euro will die schwarz-grün-gelbe Landesregierung in diesem Jahr Mehrausgaben für Landwirtschaft und Digitalisierung finanzieren. Ein Gesetzentwurf von Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) sieht insbesondere bei der Dürrehilfe und dem Breitbandausbau aktuelle Bedarfe. Laut dem Entwurf werden keine weiteren Schulden aufgenommen. Der Haushalt bleibe strukturell ausgeglichen. Den Ausgabensteigerungen in Höhe von 19,5 Millionen Euro stünden laut Finanzministerium Einnahmesteigerungen und Ausgabenkürzungen in derselben Höhe gegenüber.

Nach der Dürre des vergangenen Jahres hatten Bund und Land zur Unterstützung betroffener Landwirte zunächst jeweils zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Da das Ausmaß der Schäden noch größer ist, satteln Bund und Land nun noch einmal jeweils 3,8 Millionen Euro drauf. Zwei Millionen Euro kommen für das Wolfsmanagement dazu, unter anderem für den Schutz von Nutztieren.

Mehr Geld für „Impuls“

Aus Sicht des Landes reichen auch die für den Breitbandausbau vom Bund bereitgestellten Mittel aufgrund hoher Nachfrage und gestiegener Baukosten nicht mehr aus. Deshalb will die Landesregierung zusätzlich zu den bisher für dieses Jahr im Sondervermögen „Impuls“ vorgesehenen 36 Millionen Euro weitere 8,2 Millionen aufbringen. Außerdem gibt es 3,6 Millionen Euro zur Umsetzung der Vorgabe an Land und Kommunen, bis spätestens Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Ein Zuschlag von 1,9 Millionen Euro ist für die Digitalisierung an den Schulen vorgesehen.

Sondervermögen Pflegeausbildung

Im Zuge des neuen Pflegeberufegesetzes, mit dem die Ausbildung zur „Pflegefachfrau“ beziehungsweise zum „Pflegefachmann“ gebündelt wurde, ist neben dem Anspruch der Auszubildenden auf angemessene Ausbildungsvergütung auch die Schulgeldfreiheit vorgesehen. Vor diesem Hintergrund will die Landesregierung ein zweckgebundenes Sondervermögen unter dem Namen „Ausbildungsfonds der Pflegeberufe“ einrichten. Der Entwurf für die Finanzierung der beruflichen Pflegeausbildung, der dem Landtag in Erster Lesung vorliegt, wird in dieser Debatte mitberaten.

Die Umlagebeträge, die über das Sondervermögen den anerkannten Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben zukommen sollen, stammen von Krankenhäusern, stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, sozialen und privaten Pflegeversicherungen und vom Land Schleswig-Holstein. Die für den Unterricht erforderlichen Lehr- und Lernmittel sind laut dem Pflegeberufegesetz von den Schulen in ausreichender Zahl vorzuhalten und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Selbiges gilt für die Träger der praktischen Ausbildung in Bezug auf die kostenfreie Bereitstellung von Fachbüchern, Instrumenten und Apparaten, die zum Ablegen der staatlichen Abschlussprüfung erforderlich sind. Der erste Jahrgang der neuen Ausbildung zur „Pflegefachfrau“ beziehungsweise zum „Pflegefachmann“ startet im kommenden Jahr.

(Stand: 17. Juni 2019)

Vorherige Debatte zum Thema Haushalt:
Dezember 2018 (Haushalt 2019)

Vorherige Debatte/Meldung zum Thema Pflege:
Dezember 2018
Juli 2018

Zweite Lesung

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrages zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/1502
Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 19/1505 
Alternativantrag der AfD-Fraktion – Drucksache 19/1562 

Erste Lesung

Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens für die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/1494