Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland bekommen ab 2021 mehr Geld von Bund und Ländern. Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) kündigte nach der letzten Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) am 3. Mai in Berlin an, dass für die kommenden zehn Jahre Investitionen von 160 Milliarden Euro vorgesehen sind – verglichen mit 2019 sind das jährlich im Schnitt etwa zwei Milliarden mehr. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wird Schleswig-Holsteins Wissenschaftsministerin Karin Prien (CDU) im Plenum über Details zu den Ergebnissen der Konferenz berichten.
Die Wissenschaftsminister von Bund und Ländern hatten monatelang über die Zukunft der milliardenschweren Bundesförderung der Hochschulen verhandelt. Im Mittelpunkt dabei: der Hochschulpakt, der Qualitätspakt Lehre (neu: „Innovation in der Hochschullehre) und der Pakt für Forschung und Innovation. Über diese Vereinbarungen finanzieren Bund und Länder die wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland.
Einige Eckdaten:
HOCHSCHULEN: In diesem Jahr zahlt der Bund über den Hochschulpakt 1,73 Milliarden Euro. Diese Summe soll steigen, und zwar von 2021 bis 2023 auf 1,88 Milliarden, ab 2024 dann auf 2,05 Milliarden. Die Länder geben das Gleiche. Die Unis und Fachhochschulen bekommen also zunächst rund 3,8, später dann 4,1 Milliarden Euro zur Verbesserung von Studium und Lehre. Zusätzlich können sie Geld für besondere Projekte beantragen – der Pakt „Innovation in der Hochschullehre" wird aber von 200 auf 150 Millionen Euro gekürzt. Neu ist vor allem, dass die Gelder für die Hochschulen nicht mehr befristet gezahlt werden.
VERTEILUNG DER MITTEL: Das Geld aus dem Hochschulpakt wird nach drei Parametern auf die Unis und Fachhochschulen verteilt: Zu 20 Prozent zählt die Zahl der Studienanfänger, ebenfalls zu 20 Prozent die der Absolventen. Am meisten, nämlich zu 60 Prozent, fällt ins Gewicht, wie viele Studenten ihr Studium zügig durchziehen können, also maximal zwei Jahre nach der Regelstudienzeit beenden.
FORSCHUNG: Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen bekommen von 2021 bis 2030 zusammen rund 120 Milliarden Euro. Wie bisher auch soll die Förderung jedes Jahr um drei Prozent zunehmen. Neu ist die längere Laufzeit von zehn Jahren. Bei der Finanzierung müssen die Länder stärker ran, zuletzt hatte der Bund den Löwenanteil geschultert.
Über die Vereinbarung der 37. GWK müssen am 6. Juni endgültig noch die Regierungschefs von Bund und Ländern entscheiden.
Die GWK
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz ist die Organisation, in der Bund und Länder die Priorität für Wissenschaft und Forschung beraten. Im Rahmen der GWK verhandeln und beschließen sie gemeinsame Programme zur Wissenschaftsförderung. Mitglieder der GWK sind die Wissenschaftsminister sowie die Finanzminister von Bund und Ländern.
(Stand: 17. Juni 2019)
Weitere Informationen
Die GWK im Internet: www.gwk-bonn.de