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15. Mai 2019 – Top 16: EU-Urheberrecht

Erneutes Nein zu Upload-Filtern

Auch nach der Verabschiedung des neuen EU-Urheberrechts reißen die Proteste nicht ab. Im Landtag herrscht weiter Sorge um die Freiheit im Internet.

Ein Upload-Fenster der Video-Plattform Youtube ist auf einem Smartphone vor einem YouTube-Logo auf einem Bildschirm zu sehen.
Ein Upload-Fenster der Video-Plattform Youtube ist auf einem Smartphone vor einem YouTube-Logo auf einem Bildschirm zu sehen.
© Foto: dpa, Raphael Knipping

Im Landtag gibt es nach wie vor eine breite Front gegen Upload-Filter für Internet-Plattformen. Diese Sperr-Programme könnten als Folge des neuen EU-Urheberrechts auf Nutzer des World Wide Web zukommen. Wie bereits in der März-Tagung pochten Redner aller Fraktionen auf die Meinungs- und Kunstfreiheit. Deutschland müsse seine nationalen Spielräume bei der Umsetzung des EU-Urheberrechts nutzen, meint der SSW, der das Thema erneut auf die Agenda gesetzt hat.

Die Urheberrechtsreform soll die Rechte von Künstlern und Autoren schützen. Deren Werke sollen nicht ohne Genehmigung auf YouTube oder Facebook auftauchen. Upload-Filter können geschützte Inhalte schon beim Hochladen erkennen und aussortieren. Kritiker fürchten aber, dass die Programme zu viel blocken und warnen vor Zensur. Die EU-Länder haben bis 2021 Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

Es geht um zig Millionen Fotos pro Tag

Es geht um Millionen von Fotos und Filmen, die täglich im Internet landen. „Wenn Sie alles vorab prüfen müssen, schafft das gravierende Probleme“, warnte Lars Harms vom SSW. „Satirische und kritische Inhalte“ seien bedroht. Harms forderte eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, die Programme zu verbieten.

Die Bundesregierung hatte dem Reformwerk im April zwar zugestimmt, reagierte aber mit einer Zusatzerklärung auf die Proteste. Darin bekennt sich Berlin zu „freien, unzensierten Kommunikationskanälen für die Zivilgesellschaft“. Stephan Holowaty (FDP) merkte an, er könne sich „nicht vorstellen, dass Upload-Filter in Deutschland  verboten, in anderen Ländern aber erlaubt sind“. Es gehe um „100 Millionen Fotos pro Tag bei Facebook“, so der Liberale: „Wie sollen die Mitarbeiter wissen, was erlaubt ist?“

„Ein Mensch muss das letzte Wort haben“

Digitalisierungsminister Jan Philipp Albrecht (Grüne), bis vergangenen August Abgeordneter im EU-Parlament, bezeichnete die Richtlinie als „richtiges Instrument zur Vereinheitlichung des Urheberrechts“. Die automatisierte Entscheidung über das Hochladen von Daten sei aber „nicht vollständig durchdacht“. Ein Mensch müsse „im Zweifel die automatisierten Verfahren überprüfen können“.

Grundlage der Debatte waren ähnlich gelagerte Anträge von SSW, Jamaika und AfD. Über die Papiere des SSW und der Koalition berät nun der Innen- und Rechtsausschuss. Der AfD-Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Weitere Redner:
Lukas Kilian (CDU), Stefan Weber (SPD), Rasmus Andresen (Grüne), Claus Schaffer (AfD)

Am 15. April ist die auch im Landtag umstrittene Reform des EU-Urheberrechts von den EU-Staaten mehrheitlich final beschlossen worden. Der SSW hält seine Abneigung gegen die Einführung der sogenannten Upload-Filter, die ein Kernelement der Reform sind, weiter aufrecht und will über eine Bundesratsinitiative ein Verbot erwirken. Deutschland müsse seine nationalen Spielräume bei der Umsetzung des EU-Urheberrechts nutzen, um Upload-Filter effektiv zu verhindern, sagte der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms, Anfang April. Im Kieler Landtag war im März der Einsatz von Upload-Filtern von allen Fraktionen abgelehnt worden.

Weiter fordert der SSW, dass sich Betreiber von Internetplattformen verpflichten, zur Sicherung von Urheberrechtsansprüchen vertragliche Vereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften zu schließen. Mit der Copyright-Reform will die EU das veraltete Urheberrecht europaweit an das digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. Upload-Filter sollen vor diesem Hintergrund geschützte Inhalte schon beim Hochladen ins Internet erkennen und aussortieren. Kritiker fürchten, dass die Programme zu viel blocken und warnen vor Zensur.

Deutsche Zusatzerklärung

Die deutsche Bundesregierung hatte Mitte April die Reform unterstützt – allerdings mit Vorbehalten. Hätte Deutschland sich enthalten oder gegen das Vorhaben gestimmt, wäre es nicht zustande gekommen. Denn die Niederlande, Luxemburg, Polen, Italien, Finnland und Schweden stimmten dagegen. Belgien, Estland und Slowenien enthielten sich. Die Bundesregierung reagierte mit einer Zusatzerklärung auf die Proteste der Reformgegner. „Upload-Plattformen sollen auch künftig als freie, unzensierte Kommunikationskanäle für die Zivilgesellschaft zur Verfügung stehen“, heißt es darin. Falls doch technische Lösungen eingesetzt werden, solle die EU die Entwicklung von frei zugänglichen Technologien mit offenen Schnittstellen fördern.

Zudem trifft die fragliche Regelung aus Sicht der Bundesregierung nur auf mächtige Plattformen wie YouTube oder Facebook zu. Es werde davon ausgegangen, dass eine EU-weit einheitliche Umsetzung vereinbart werde. Falls die neuen Regeln doch die Meinungsfreiheit einschränken oder gegen EU-Recht verstoßen sollten, müsse die Reform korrigiert werden.

Die EU-Länder haben rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

(Stand: 13. Mai 2019)

Vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
März 2019

Antrag

Uploadfilter verbieten – Verträge mit Verwertungsgesellschaften schließen
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/1403

Änderungsantrag
...der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1474

Alternativantrag
...der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drucksache 19/1477