Top 5: Landespressegesetz
Der Landtag hat den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Beschlussempfehlung einstimmig verabschiedet.
Meldung Erste Lesung:
Februar 2019 (ohne Aussprache)
Top 6: Bestattungswesen
Der Landtag hat den Gesetzentwurf des SSW mit den Stimmen von CDU, Grünen, FDP und AfD abgelehnt. Die SPD votierte für den Entwurf.
Debatte Erste Lesung:
September 2018
Top 7: IT-Planungsrat
Dem IT-Planungsrat, der die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bereich der Informationstechnik koordiniert, soll für Bewirtschaftungsaufgaben eine Unterstützungseinheit in Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts beiseite gestellt werden. Die „föderale IT-Kooperation“, kurz FITKO, soll sich um „ein noch nicht näher spezifiziertes Budget“ für die Weiterentwicklung der Online-Aktivitäten der öffentlichen Verwaltung kümmern. Dies geht aus einem Änderungsentwurf zum Staatsvertrag über den IT-Planungsrat hervor. Der Entwurf wurde dem Parlament in Erster Lesung vorgelegt. Er wird jetzt im Innen- und Rechtsausschuss beraten.
Die neue FITKO soll in Trägerschaft aller Länder und des Bundes stehen und im kommenden Jahr ihre Arbeit in Frankfurt am Main aufnehmen. Für die neuen Aufgaben bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ist laut dem Entwurf ein zusätzliches „Digitalisierungsbudget in Höhe von 180 Millionen Euro“ für die Jahre 2020 bis 2022 geplant. Dafür muss Schleswig-Holstein laut dem Entwurf knapp vier Millionen Euro aufbringen. Der normale Finanzierungsanteil des Landes an dem IT-Planungsrat soll von rund 525.000 Euro in diesem Jahr auf rund 590.000 Euro steigen.
Der 2010 vom Bundestag eingesetzte IT-Planungsrat kümmert sich die digitale Vernetzung von Bund und Ländern. Er hat unter anderem die Aufgabe, verbindliche Richtlinien für Datenübertragungen, Datenformate und Sicherheitsstandards festzulegen.
Top 12: Informationszugangsgesetz
Laut einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen soll in das Informationszugangsgesetz des Landes in Paragraph 12 ein neuer Absatz 5 eingefügt werden. Er lautet: „(5) Unbeschadet anderer Vorschriften können informationspflichtige Stellen nach § 2 Absatz 3 Nummer 1 dieses Gesetzes Geheimnisse Verfahrensbeteiligter (§ 88a des Landesverwaltungsgesetzes) offenbaren, soweit dies nach den Umständen zur Wahrung überwiegender öffentlicher Interessen oder zum Schutz höher zu bewertender Rechtsgüter der Allgemeinheit erforderlich ist.“
Der Landtag überwies den Entwurf an den Innen- und Rechtsausschuss.
Top 14: Büchereiverein
Einstimmig hat der Landtag die Abgeordneten Annette Röttger (CDU) und Beate Raudies (SPD) als Vertreterinnen des Parlaments im neunköpfigen Vorstand des Büchereivereins Schleswig-Holstein bestätigt.
Das Büchereiwesen in Schleswig-Holstein wird auf Grundlage der Landesverfassung gemeinsam vom Land, den Städten, Gemeinden und Kreisen getragen. Träger von ortsgebundenen sogenannten Standbüchereien sind in der Regel die Städte und Gemeinden. Ergänzt wird dieses Angebot durch Fahrbüchereien, die für kleinere Gemeinden unerlässlich sind. Träger der Büchereizentrale Schleswig-Holstein, die für viele Fahrbüchereien zuständig ist, ist der Büchereiverein. Das Land hat dem Verein diese Aufgabe übertragen.
Vorherige Meldung zum Thema:
September 2017 (ohne Aussprache)
Top 28: Pflegefamilien
In vielen Bundesländern gibt es zu wenige Pflegefamilien für Kinder und Jugendliche. Auch in Schleswig-Holstein sei die Suche nach geeigneten Pflegeeltern ein Dauerbrenner, hieß es kürzlich aus dem Sozialministerium. Vor diesem Hintergrund hat der Landtag jetzt die Landesregierung aufgefordert, die Situation von Pflegefamilien in Schleswig-Holstein näher zu beleuchten und zu diesem Zweck auch die zuständigen Jugendhilfeträger zu befragen. Die Ergebnisse sollen in einem Bericht zusammengetragen werden.
Der einstimmig gefasste Beschluss fußt auf einem Antrag der Koalitionsfraktionen. Ein Datum für die Vorlage des Regierungsberichts wird nicht genannt.
Top 31: Denkmalschutzgesetz
Die Koalitionsfraktionen fordern eine Bewertung des 2014 unter der alten SPD/Grünen/SSW-Regierung verabschiedeten Denkmalschutzgesetzes. Die Evaluation soll von externen Fachleuten durchgeführt werden, etwaige Vorschläge für eine Neufassung seien zu unterbreiten. Dies sind die Inhalte eines Berichtsantrages, den der Landtag einstimmig verabschiedet hat. Ein Regierungsbericht mit den Ergebnissen der Evaluation soll zum vierten Quartal des kommenden Jahres vorliegen.
Nähere Infos:
Informationsblatt der ehemaligen Landesregierung
Top 39: Englischsprachige Abschlusszeugnisse
Der Landtag hat die vom Bildungsausschuss vorgelegte Empfehlung bei Enthaltung der AfD verabschiedet. Hintergrund ist das Selbstbefassungsrecht der Ausschüsse, das in der Geschäftsordnung des Landtages, Paragraf 14, Absatz 2, geregelt ist. Dort heißt es: „Die Ausschüsse werden im Rahmen der ihnen vom Landtag erteilten Aufträge tätig. Sie können sich auch unabhängig von Aufträgen mit Angelegenheiten aus ihrem Aufgabengebiet befassen und hierzu dem Landtag Empfehlungen geben.“
Top 40: Agentur "Ganztägig Lernen"
Der Landtag hat die vom Bildungsausschuss vorgelegte Empfehlung bei Enthaltung der AfD verabschiedet. Hintergrund ist das Selbstbefassungsrecht der Ausschüsse, das in der Geschäftsordnung des Landtages, Paragraf 14, Absatz 2, geregelt ist. Dort heißt es: „Die Ausschüsse werden im Rahmen der ihnen vom Landtag erteilten Aufträge tätig. Sie können sich auch unabhängig von Aufträgen mit Angelegenheiten aus ihrem Aufgabengebiet befassen und hierzu dem Landtag Empfehlungen geben.“
Top 41: Berufs- und Studienordnung
Der vorliegende Antrag von SPD und SSW wurde vom Ausschuss einvernehmlich „für erledigt“ erklärt.
Meldung bei Antragstellung:
Juli 2018 (ohne Aussprache)
Weitere vorherige Meldung zum Thema:
März 2019 (ohne Aussprache)
Top 42: Kurzzeitpflege
Der Landtag hat den im März debattierten Antrag der SPD zum Ausbau der Kurzzeitpflege im Land mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Angenommen wurde stattdessen der vorliegende Alternativantrag der Koalition in der vom Sozialausschuss empfohlenen Fassung. Hiergegen votierte lediglich die SPD.
Debatte bei Antragstellung:
März 2019
Top 46: Schuldentilgungsplan
Schleswig-Holstein drückt eine Schuldenlast von rund 29 Milliarden Euro. Dies ist historischer Höchststand, nachdem das Land für die inzwischen verkaufte HSH Nordbank, der gemeinsamen Länderbank mit Hamburg, in die Bresche springen musste. Jetzt hat Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) für den Abbau des Schuldenbergs einen flexiblen Tilgungsplan vorgeschlagen, der ab 2025 anlaufen soll. Bis dahin muss das Land weitere insgesamt zusätzlich 2,2 Milliarden Euro Altschulden aus der HSH Finanzfonds AöR in den Kernhaushalt überführen. Den vorliegenden Regierungsbericht mit den Plänen zur Schuldentilgung überwies der Landtag ohne Aussprache an den Finanzausschuss zur abschließenden Beratung.
Debatte bei Antragstellung:
März 2018
Weitere Debatten zum Thema:
Dezember 2018 (Haushalt 2019)
Dezember 2018 (Verkauf HSH Nordbank)