Kleine Spielzeughäuser stehen auf einem Bescheid zur Grundsteuer.
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Foto: dpa, Jens Büttner
Um die Grundsteuer zu retten, ist Schleswig-Holsteins Landesregierung notfalls bereit, eine Öffnungsklausel für die Länder zu akzeptieren. Dies machte Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) in einer von der AfD angestoßenen Debatte deutlich. Schleswig-Holstein wolle zwar ein bundeseinheitliches Gesetz, davon sei man aber in Berlin „weit entfernt“, betonte sie.
Sollte das CSU-geführte Bayern seine Blockadehaltung nicht aufgeben, werde sie auch mit einer Öffnungsklausel für die Länder und einem „Freigabegesetz“, das die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder verschiebt, einverstanden sein. „Das ist immer noch besser, als dass die Grundsteuer komplett wegfällt“, so Heinold.
Grundsteuer für Kommunen lebensnotwendig
Genau das hatte zuvor AfD-Fraktionschef Jörg Nobis gefordert. „Es wäre einer der größten Schritte zur Entbürokratisierung der Steuergesetzgebung“, begründete er den Antrag seiner Fraktion. Die Einnahmeausfälle für die Gemeinden sollten dann durch einen erhöhten Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ausgeglichen werden. Für Nobis ist „das sehr sozial“.
Alle anderen Fraktionen, die den AfD-Antrag geschlossen ablehnten, machten deutlich, die Grundsteuer sei für die Kommunen existentiell. Die kommunale Daseinsvorsorge wäre bei einer Abschaffung „massiv bedroht“, hieß es. Ole-Christopher Plambeck (CDU) warf der AfD vor, die Partei kenne sich mit Kommunalfinanzen nicht aus. Die Steuer sei für Städte und Gemeinden „solide, konjunkturunabhängig, planbar und verlässlich“. Zudem sei es die einzige Steuer, die die Kommunen selbst bestimmen könnten. Die Grundsteuer ist mit Einnahmen von 14 Milliarden Euro im Jahr eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen.
Weitere Redner:
Beate Raudies (SPD), Lasse Petersdotter (Grüne), Annabell Krämer (FDP), Lars Harms (SSW)