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17. Mai 2019 – Plenum Mai: Besoldung

Landtag beschließt Gehaltserhöhung für Beamte

Zum 1. August soll es rückwirkend mehr Geld für die Beamten und Pensionäre geben. Die Weichen für die Übernahme des Tarifabschlusses für die Angestellten macht der Landtag frei.

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© Foto: dpa, Patrick Pleul

Die Zeichen für eine wesentlich bessere Bezahlung der Beamten und Pensionäre in Schleswig-Holstein stehen gut. In Erster Lesung signalisierten CDU, Grüne, FDP, AfD und SSW Zustimmung zum neuen Besoldungs- und Versorgungsanpassungs-Gesetz, das Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) im Plenum vorstellte. Trotz der schlechteren Steuerschätzung setze die Regierung um, was sie versprochen habe, sagte sie. Die SPD hingegen kritisierte, wirkliche Verbesserungen im öffentlichen Dienst ließen weiter auf sich warten.

Gewerkschaften und Land hatten sich Mitte März auf die Übertragung des Tarifabschlusses für die Landesangestellten auf die Beamten geeinigt. Insgesamt 7,8 Prozent mehr Geld in drei Stufen sollen die aktiven Staatsdiener und Pensionäre erhalten. Die entsprechende Anpassung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes will der Landtag noch in dieser Tagung abhaken – am Freitag ist die Zweite Lesung ohne Aussprache vorgesehen, damit eine Auszahlung im August erfolgen kann. 7,8 Prozent in 33 Monaten sei „eine spürbare Ausgabe für die Finanzplanung des Landes“, machte Heinold deutlich. Es gebe eine enge Finanzdecke im Land und bei den Kommunen. „Was zugesagt ist, setzen wir um und stellen damit die Attraktivität des öffentlichen Dienstes sicher“, sagte die Ministerin.

SPD: Landesregierung handelt „schäbig“

Rückwirkend zum 1. Januar gibt es dem Gesetzentwurf aus dem Haus des Finanzministeriums zufolge linear 3,01 Prozent mehr Geld. Das Land strebt eine Auszahlung zum August an. Zum 1. Januar 2020 werden die Gehälter der Beamten und Pensionäre dann um weitere 3,12 Prozent und zum 1. Januar 2021 noch einmal um 1,29 Prozent erhöht. Im Oktober 2019 wird eine Einmalzahlung von 100 Euro an aktive Beamte und 50 Euro an Anwärter gezahlt, um das vereinbarte Volumen von 3,2 Prozent Erhöhung zu erreichen. Diese Einmalzahlung erhalten aber nur die aktiven Beamten und Anwärter, nicht aber die Versorgungsempfänger.

Letzteres brachte Beate Raudies (SPD) auf die Palme: „Ist das die Wertschätzung und der Respekt, denen sie ehemaligen Landesbediensteten entgegenbringen?“, fragte sie in Richtung Regierungsbank. Die Landesregierung verhalte sich „schäbig“, spiele „wegen zwei Millionen Euro“ die aktiven Beamten gegen die Versorgungsempfänger aus. „Die Bediensteten wollen keine Ankündigungen mehr, sie wollen echte Taten sehen“, so Raudies, die für die SPD einen entsprechenden Änderungsantrag einbrachte.

SSW erneuert Weihnachtsgeld-Forderung

Wer nach vorne gehen will, dürfe nicht „den letzten Euro verplanen“, warnte hingegen Werner Kalinka (CDU). Das Land übernehme gerne den Tarifabschluss, dennoch gelte es „Maß zu halten“. Man könne auch aufgrund der Steuerschätzung nicht alles umsetzen, was wünschenswert wäre. Ähnlich äußerten sich auch die anderen Redner der Jamaika-Koalition. Der SSW-Vorsitzende Lars Harms kritisierte, dass die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes nach wie vor auf sich warte.

Auf das Land kommen Mehrausgaben von insgesamt rund 102,1 Millionen Euro in 2019, 104,7 Millionen in 2020 und 44,6 Millionen in 2021 zu. Die geschätzten Mehrkosten für den Kommunalbereich belaufen sich auf rund 12,7 Millionen Euro in 2019 und 13,1 Millionen Euro in 2020 sowie auf 5,6 Millionen in 2021.

Weitere Redner:
Lasse Petersdotter (Grüne), Annabell Krämer (FDP), Jörg Nobis (AfD)

Aktuell - Freitag, 17. Mai:
Landtag verabschiedet Anpassung

Nach der Beratung im Finanzausschuss am Vorag hat der Landtag die Gesetzesanpassung am Freitag einstimmig verabschiedet. Der Änderungsantrag der SPD wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt.

Gewerkschaften und Land haben sich bereits Mitte März geeinigt, jetzt muss der Landtag noch zustimmen. Es geht um die Übertragung des Tarifabschlusses für die Landesangestellten auf die Beamten. Insgesamt 7,4 Prozent mehr Geld in drei Stufen sollen die aktiven Staatsdiener und Pensionäre erhalten. Die entsprechende Anpassung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes will der Landtag noch in dieser Tagung abhaken – am Mittwoch in Erster Lesung mit Debatte, am Freitag in Zweiter Lesung ohne Aussprache.

Rückwirkend zum 1. Januar 2019 gibt es dem Gesetzentwurf aus dem Haus des Finanzministeriums zufolge linear 3,01 Prozent mehr Geld. Das Land strebt eine Auszahlung zum August an. Zum 1. Januar 2020 werden die Gehälter der Beamten und Pensionäre dann um weitere 3,12 Prozent und zum 1. Januar 2021 noch einmal um 1,29 Prozent erhöht. Im Oktober 2019 wird eine Einmalzahlung von 100 Euro an aktive Beamte und 50 Euro an Anwärter gezahlt, um das vereinbarte Volumen von 3,2 Prozent Erhöhung zu erreichen. Diese Einmalzahlung erhalten aber nur die aktiven Beamten und Anwärter, nicht aber die Versorgungsempfänger.

Weihnachtsgeld-Forderung bleibt auf der Agenda

Auf das Land kommen Mehrausgaben von insgesamt rund 102,1 Millionen Euro in 2019, 104,7 Millionen in 2020 und 44,6 Millionen in 2021 zu. Die geschätzten Mehrkosten für den Kommunalbereich belaufen sich auf rund 12,7 Millionen Euro in 2019 und 13,1 Millionen Euro in 2020 sowie auf 5,6 Millionen in 2021.

Über die Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel für das Besoldungsstrukturgesetz möchte die Landesregierung dem Gewerkschafter zufolge bis zur Sommerpause 2019 entscheiden. Hier sollen unter anderem die Eingangsämter gestärkt werden, um den öffentlichen Dienst für junge Menschen noch attraktiver zu machen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Gewerkschaft der Polizei erwarten von der Landesregierung noch mehr Engagement für weitere strukturelle Verbesserungen der Besoldung und Versorgung. Die Gewerkschaften sehen unter anderem die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes, die Streichung des Eigenanteils für die Heilfürsorge und die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeivollzugszulage auf der Agenda.

(Stand: 13. Mai 2019)

Vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
März 2019

Erste Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein (Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019 bis 2021- BVAnpG 2019-2021)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/1433

Änderungsantrag
...der Fraktion der SPD – Drucksache 19/1475

Ausschussempfehlung

Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 19/1489