Schleswig-Holstein erhält im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in diesem Jahr rund 52 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt. Mit dem festgelegten Finanzierungsanteil des Landes – 40 Prozent beziehungsweise 30 Prozent beim Küstenschutz – stehen in Schleswig-Holstein damit insgesamt knapp 80 Millionen Euro an GAK-Mittel zur Verfügung. In der Gesamtsumme enthalten ist der Anteil des Landes an den beiden Sonderrahmenplänen „Ländliche Entwicklung (neun Millionen Euro) und „Küstenschutz“ (knapp sechs Millionen Euro). Dies geht aus dem aktuellen Regierungsbericht für das Jahr 2019 hervor.
Die Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern zielt darauf, „eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft zu gewährleisten und ihre Wettbewerbsfähigkeit im Gemeinsamen Markt der EU zu ermöglichen, die nachhaltige Leistungsfähigkeit ländlicher Gebiete zu gewährleisten sowie den Küstenschutz zu verbessern“. Die Planung der Fördermaßnahmen und die Schlüsselzuweisung der Bundesmittel an die Länder erfolgt über den jährlich anzupassenden GAK-Rahmenplan.
Acht Förderbereiche
In Schleswig-Holstein werden acht Bereiche für GAK-Fördermaßnahmen angeboten. Dazu zählen die integrierte ländliche Entwicklung (unter anderem mit dem Breitbandausbau), die Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen, die Verbesserung der Vermarktungsstrukturen (Landwirtschaft und Fischerei), die markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung (einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege), Forsten, Gesundheit landwirtschaftlicher Nutztiere, wasserwirtschaftliche Maßnahmen und der Küstenschutz.
(Stand: 13. Mai 2019)
Vorherige Meldung zum Thema:
Juni 2018 (ohne Aussprache)