Zwei Wölfe im Wildpark Eekholt
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Foto: dpa, Carsten Rehder
Ablehnend hat der Landtag auf den AfD-Gesetzentwurf reagiert, von Wolfsrissen betroffene Nutztierhalter per Gesetz zu entschädigen. CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW bezeichneten den Vorstoß als „überflüssig“. Es gebe keinen Handlungsbedarf. Die Tierhalter würden schon jetzt auf Basis einer Landesrichtlinie entschädigt. Die AfD monierte in der Debatte, dass die Entschädigungen im Ermessen der zuständigen Behörden liegen würden.
Vergeblich warb AfD-Mann Volker Schnurrbusch für klare Entschädigungsregeln. Andernfalls würde die Existenz kleinerer Betriebe bedroht. Betroffene Tierhalter würden grundsätzlich entschädigt, hieß es dazu von Rednern der anderen Fraktionen. Dies geschehe selbst dann, wenn es unklar sei, ob der Riss auf das Konto eines Wolfes gehe. Mit der Richtlinie gebe es bereits ein „effektives Instrument“ zur Entschädigung, sagte auch Umwelt- und Agrarminister Jan-Philipp Albrecht (Grüne). Zudem ließe sich die Richtlinie leichter anpassen als ein Gesetz, wenn es um weitere Kosten wie beispielsweise die Investition in Vergrämungsmöglichkeiten gehe, so der Minister.
Der Gesetzentwurf wurde an den Umwelt- und Agrarausschuss überwiesen.
Weitere Hauptredner:
Hauke Göttsch (CDU), Sandra Redmann (SPD), Marlies Fritzen (Grüne), Oliver Kumbartzky (FDP), Flemming Meyer (SSW)