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27. März 2019 – Top 10: Wolfsrisse

Gegen gesetzlich geregelte Entschädigungen

Die AfD will Entschädigungszahlungen für getötete Schafe durch Wölfe im Naturschutzgesetz verankern. „Überflüssig“, sagen die anderen Fraktionen.

Zwei Wölfe im Wildpark Eekholt
Zwei Wölfe im Wildpark Eekholt
© Foto: dpa, Carsten Rehder

Ablehnend hat der Landtag auf den AfD-Gesetzentwurf reagiert, von Wolfsrissen betroffene Nutztierhalter per Gesetz zu entschädigen. CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW bezeichneten den Vorstoß als „überflüssig“. Es gebe keinen Handlungsbedarf. Die Tierhalter würden schon jetzt auf Basis einer Landesrichtlinie entschädigt. Die AfD monierte in der Debatte, dass die Entschädigungen im Ermessen der zuständigen Behörden liegen würden.

Vergeblich warb AfD-Mann Volker Schnurrbusch für klare Entschädigungsregeln. Andernfalls würde die Existenz kleinerer Betriebe bedroht. Betroffene Tierhalter würden grundsätzlich entschädigt, hieß es dazu von Rednern der anderen Fraktionen. Dies geschehe selbst dann, wenn es unklar sei, ob der Riss auf das Konto eines Wolfes gehe. Mit der Richtlinie gebe es bereits ein „effektives Instrument“ zur Entschädigung, sagte auch Umwelt- und Agrarminister Jan-Philipp Albrecht (Grüne). Zudem ließe sich die Richtlinie leichter anpassen als ein Gesetz, wenn es um weitere Kosten wie beispielsweise die Investition in Vergrämungsmöglichkeiten gehe, so der Minister.

Der Gesetzentwurf wurde an den Umwelt- und Agrarausschuss überwiesen.

Weitere Hauptredner:
Hauke Göttsch (CDU), Sandra Redmann (SPD), Marlies Fritzen (Grüne), Oliver Kumbartzky (FDP), Flemming Meyer (SSW)

Die AfD will im Landesnaturschutzgesetz einen Anspruch auf Schadensersatz verankern, wenn Wölfe trotz Sicherheitsvorkehrungen Schafe oder andere Tiere von Privatleuten, Schäfern oder Landwirten reißen. Das Plenum behandelt den Vorstoß in Erster Lesung. Laut AfD wurden in Schleswig-Holstein seit der Rückkehr des Wolfes 98 Attacken auf Nutztiere registriert. In der Begründung des Gesetzentwurfes kritisiert die Fraktion, dass nach der geltenden „Wolfsrichtlinie“ Entschädigungen lediglich in das Ermessen „der dafür zuständigen Bewilligungsbehörde“ fallen.

Nach Ansicht von Wolfsexperten ist der Wolf in Schleswig-Holstein auch 18 Jahre nach seiner Rückkehr nach Deutschland noch nicht wieder heimisch geworden. Bislang war er im nördlichsten Bundesland nur auf „Stippvisite“. Seit der ersten Sichtung eines Wolfs im April 2007 bei Süsel im Kreis Ostholstein wurde der Wolf bislang knapp hundert Mal gesehen beziehungsweise seine Spuren entdeckt. „Ein Wolf gilt erst als sesshaft, wenn er mindestens sechs Monate nachgewiesen wurde“, sagt Wolf-Gunthram Freiherr von Schenck vom Wolfsinformationszentrum.

(Stand: 25. März 2019)

Vorherige Debatte zum Thema:
September 2018

Ausschusssitzung zum Thema:
6. Februar 2019

Erste Lesung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG)
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1360