Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

28. März 2019 – Top 12: Onlinezugangsgesetz

Online-Verwaltung: Norden soll Vorzeigeregion werden

Elterngeld oder Personalausweis online beantragen? Bis spätestens 2022 soll das möglich sein – so sieht es das Onlinezugangs­gesetz des Bundes vor. Schleswig-Holstein soll dabei zur Vorzeige-Region werden.

Ein Mann tippt die Linke Taste seiner Computermaus an (Aufnahme mit Blitzlicht und Langzeitbelichtung).
Ein Mann tippt die Linke Taste seiner Computermaus an (Aufnahme mit Blitzlicht und Langzeitbelichtung).
© Foto: dpa, Christophe Gateau

Der Landtag ist sich einig: Die digitale Verwaltung muss zügig vorangebracht werden. Bis 2022 sollen alle Verwaltungen ihre Angebote auch online anbieten. Das sieht das Onlinezugangsgesetz des Bundes vor. Den aktuellen Stand der Dinge stellte der für Digitalisierung zuständige Minister Jan Philipp Albrecht (Grüne) in einem Bericht vor. Er will Schleswig-Holstein zur „digitalen Vorzeigeregion“ machen. Geplant seien unter anderem ein einheitliches „Bürger-Log-In“ und die „automatisierte Verarbeitung von Standardleistungen“ auf Online-Verwaltungsportalen. Dabei gehe es um rund 1500 Verwaltungsleistungen in 575 Themengruppen aus nahezu „allen Bereichen des täglichen Lebens“, die in Zukunft im Netz erledigt werden können sollen.

Nahezu alle Redner waren sich einig, dass zwar ein Anfang gemacht sei, es jedoch beim Ausbau der digitalen Verwaltung noch einiges zu tun gebe. Vorzeigeregion werden zu wollen, „heißt, dass wir es noch nicht sind“, sagte etwa Lukas Kilian (CDU). Und auch Rasmus Andresen (Grüne) begrüßte, dass „die Bundesländer Tempo machen.“ Zugleich mahnte er an, dass „die Entwicklung ziemlich lange verschlafen“ worden sei und verwies ebenso wie Lars Harms (SSW) auf die fortgeschrittenen Entwicklungen im Bereich E-Government in Skandinavien.

Weitere Redner:
Heiner Dunckel (SPD), Stephan Holowaty (FDP), Claus Schaffer (AfD)

Rechtliche Grundlage für das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist das im August 2017 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen. Demnach sind die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Dienstleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. CDU, Grüne und FDP fordern von der Landeregierung einen mündlichen Bericht über „Verfahrensstand, die anstehenden Schritte der Umsetzung sowie die daraus resultierenden Folgen des Gesetzes“ in Schleswig-Holstein.

Die Landesregierung setzt auf eine „enge Zusammenarbeit“ zwischen Land, Kommunalen Landesverbänden sowie der IHK Schleswig-Holstein. So sollen etwa zentrale IT-Infrastrukturen und Portale für die Kommunalverwaltungen vom Land bereitgestellt werden. „Für eine umfangreiche und wirtschaftliche Nutzung werden das Land und die kommunalen Landesverbände die bisherige Struktur zur Unterstützung der Kommunen neu aufbauen“, hieß es im Juli 2018. Im Dezember gab das Plenum einstimmig grünes Licht für die Etablierung eines „IT-Verbundes Schleswig-Holstein“. Die noch zu gründende Anstalt des öffentlichen Rechtes soll künftig das kommunale E-Government regeln.

(Stand: 25. März 2019)

Vorherige Meldung zum Thema:
Dezember 2018 (IT-Verbund/ohne Aussprache)

Antrag

Bericht zum Onlinezugangsgesetz
Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – 19/1172