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28. März 2019 – Top 16: Kurzzeitpflege

Landtag fordert mehr „Notfall“-Pflegeplätze

Für Pflegende im häuslichen Bereich wird es immer schwieriger, Kurzzeitpflegeplätze im Bedarfsfall zu finden. Geschlossen sehen die Fraktionen hier dringenden Handlungsbedarf.

Die SPD-Abgeordnete Birte Pauls hält eine Rede im Plenarsaal.
Die SPD-Abgeordnete Birte Pauls hält eine Rede im Plenarsaal.
© Foto: Thomas Eisenkrätzer

Das Parlament ruft alle Akteure im Pflegebereich dazu auf, ein Konzept für den Ausbau der Kurzzeitpflege zu entwickeln. Die Landespolitik geht davon aus, dass die Nachfrage aufgrund des demographischen Wandels und abnehmender familiärer Pflegemöglichkeiten künftig weiter steigen wird. Während die Sozialdemokraten vor allem landespolitische Aktivitäten für eine „bedarfsgerechte und wohnortnahe Kurzzeitpflege“ fordern, sehen die Koalitionsfraktionen den Spielball zuvorderst beim Bund, bei der Ausgestaltung der Finanzierungsstrukturen. „Berlin hat gefälligst seine Hausaufgaben zu machen“, sagt auch Sozialminister Heiner Garg (FDP).

SPD-Sozialpolitikerin Birte Pauls, deren Fraktion die Debatte auf die Agenda gesetzt hat, wies darauf hin, dass der Bedarf an Plätzen für eine kurzzeitige Betreuung von Bedürftigen „im Takt“ mit der älter werdenden Gesellschaft steigt. Ein Problem sei, dass die aus dem Vollbetrieb herausgelöste Kurzzeitpflege für die Pflegeheime „wirtschaftlich und organisatorisch nicht lukrativ sei“, räumte sie ein. Im Land gebe es 1595 sogenannte eingestreute Kurzzeitpflegeplätze, also Betten im normalen vollstationären Bereich.

Ausschuss berät weiter

Der Alternativantrag der Union setzt vor allem auf bundespolitische Aktivitäten, wie eine verbesserte Vergütung der Kurzzeitpflege oder die Einführung eines Steuerzuschusses in der Pflegeversicherung. „Der Rahmen für die Träger muss verbessert werden“, betonte Katja Rathje Hoffmann, die Fachfrau für Pflege in der CDU-Fraktion. Ihren Angaben zufolge gibt es in Schleswig-Holstein keinen einzigen „solitären“ Kurzzeitpflegeplatz außerhalb von regulären Plätzen in Pflegeheimen mit Vollausstattung.

Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden, etwa um Probleme in der häuslichen Pflege zu bewältigen, um pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu geben oder wenn nach einem Krankenhausaufenthalt ein akuter Pflegebedarf auftritt und Angehörige die weitere Versorgung noch organisieren müssen. Laut Statistikamt Nord hatten in Schleswig-Holstein im Jahr 2017 rund 1.800 Leistungsempfänger der Pflegeversicherung Kurzzeitpflege in Anspruch genommen.

Geschlossen kamen die Fraktionen überein, das Thema auf Grundlage der beiden Anträge im Sozialausschuss intensiv zu beraten.

Weitere Redner:
Eka von Kalben (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP), Claus Schaffer (AfD), Flemming Meyer (SSW)

Die Sozialdemokraten fordern von der Landesregierung ein neues Konzept für die bedarfsgerechte und wohnortnahe Kurzzeitpflege. Aus Gesprächen mit den Pflegestützpunkten werde deutlich, dass die vorhandenen Plätze in Schleswig-Holstein nicht ausreichten und es sehr schwer sei, kurzfristig nach einem Krankenhausaufenthalt einen Platz zu finden, begründen die Sozialdemokraten den Antrag. Ambulante Pflegedienste könnten diese Lücke nicht auffangen. Außerdem sei es für pflegende Angehörige oftmals sehr schwierig, aufgrund des Mangels einen Urlaub zu realisieren. Berichten zufolge stehen landesweit rund 1.300 Kurzeit-Plätze zur Verfügung.

Das Konzept soll, so die SPD in ihrem Antrag, „solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen“ fördern und die Qualität für eine fachgerechte Kurzzeitpflege gewährleisten. Die Landesregierung soll zudem überprüfen, inwiefern auf Bundesebene bezüglich der Refinanzierung Handlungsbedarf besteht.

Rund 1.800 Personen in Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege hilft beispielsweise in Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche Pflege nicht möglich ist. Sie kann auch eine Lösung sein, wenn nach einem Krankenhausaufenthalt ein Pflegebedarf auftritt und Angehörige die Pflege erst noch organisieren müssen.

Laut Statistikamt Nord gab es Ende 2017 in Schleswig-Holstein 475 ambulante Pflegedienste und 692 stationäre Heime mit 38.751 vollstationären und 2.185 teilstationären Plätzen. In den Einrichtungen arbeiteten demnach 44.428 Personen. Rund 1.800 Leistungsempfänger der Pflegeversicherung nahmen Kurzzeitpflege in Anspruch.

(Stand: 25. März 2019)

Antrag

Kurzzeitpflege in Schleswig-Holstein bedarfsgerecht sicherstellen
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/1362(neu)

Alternativantrag
... der Faktionen von CDU, Grünen und FDP – Drucksache 19/1384