In Schleswig-Holstein sollen die ausgelaufenen Genehmigungen für Casinospiele und Poker im Internet für eine Übergangsphase bis maximal 30. Juni 2021 verlängert werden. Dann soll ein neuer Glücksspielstaatsvertrag aller Bundesländer fertig sein. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben CDU, Grüne und FDP in Erster Lesung dem Landtag vorgelegt. Auch der SSW hat die Vorlage mitgezeichnet. Schleswig-Holstein ist das einzige Bundesland, das Lizenzen für Online-Casinospiele und - Poker vergeben hat. Die bisherigen Nord-Lizenzen, insgesamt wird die Zahl auf 23 beziffert, waren zwischen Dezember 2018 und Februar 2019 abgelaufen.
Das Glücksspiel im Internet ist seit Jahren eines der ganz heißen Themen in der schleswig-holsteinischen Landespolitik. Die bis Mitte 2012 amtierende schwarz-gelbe Koalition hatte seinerzeit das Internet-Glückspiel im Herbst 2011 erlaubt und war damit bundesweit einen Sonderweg gegangen. Ziel war es, den bis dahin ungeregelten Online-Markt zu kontrollieren, Gebühren und Steuern für das Land zu sichern sowie Regeln für den Spielerschutz durchzusetzen. Die damalige von der SPD angeführte Opposition kritisierte dies scharf. Nach der Landtagswahl im Frühjahr 2012 kassierte dann die neue Koalition aus SPD, Grünen und SSW das Gesetz ein und trat dem Glücksspielstaatsvertrag der 16 Bundesländer wieder bei – musste aber weiter jene Lizenzen erteilen, die rechtzeitig vor der Abschaffung des Gesetzes beantragt worden waren.
Jugend- und Spielerschutz im Fokus
Der derzeitige Glücksspielstaatsvertrag verbietet nicht nur Online-Casinospiele, er beschränkt auch die Zahl der Sportwetten-Lizenzen auf 20. Kritiker, allen voran Politiker der CDU und FDP, beklagen einen unkontrollierten Markt bei den Glücksspielen, der in den letzten Jahren stetig gewachsen ist. Gleichzeitig fehlten aber klare Regeln und strenge Kontrolle. Eine Aussprache zu dem Thema in der Februar-Tagung zeigte, dass inzwischen bis auf die SPD alle Fraktionen im Landtag auf die schwarz-gelben Linie eingeschwenkt sind. Die Sozialdemokraten meinen, ein Spielerschutz habe auch mit dem ehemaligen schleswig-holsteinischen Gesetz nicht stattgefunden und ein Sonderweg blockiere eine vernünftige Regelung durch alle Länder.
Zur Begründung in dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf von CDU, Grünen, FDP und SSW heißt es, dass der geltende Glücksspielstaatsvertrag bis zum 30. Juni 2021 befristet sei. „Spätestens für die Zeit ab Mitte 2021 ist daher ein neuer Regulierungsrahmen zu entwickeln.“ Diskussionsbedarf zwischen den Ländern für die Zeit ab Mitte 2021 bestehe insbesondere bei der Regulierung von Online-Glücksspielen. Den Angaben zufolge werden in diesem Segment bundesweit fast 50 Milliarden Euro an Spieleinsätzen getätigt. Ziel müsse ein geordneter Regulierungsrahmen sein, der insbesondere den Jugend- und Spielerschutz wie auch die Geldwäscheprävention dauerhaft sicherstelle.
Minister stärken Sportwettenmarkt
Rückendeckung bekam die Jamaika-Koalition von der Ministerpräsidentenkonferenz, die am 21. März in Berlin tagte. Dort einigten sich die Länder zumindest auf eine Neuregelung des Sportwettenmarktes. Es ist eine Übergangslösung geplant, der Markt soll geöffnet werden. Eine sogenannte Experimentierklausel im Glücksspiel-Staatsvertrag von 2012 zur Zulassung privater Anbieter von Sportwetten war bis Sommer dieses Jahres befristet – sie soll nun verlängert werden bis zum Auslaufen des Vertrags am 30. Juni 2021. Sonst wären die bisherigen formell illegalen Sportwetten privater Anbieter komplett illegal geworden. Außerdem soll die bisher geltende Begrenzung der Konzessionen auf 20 aufgehoben werden. Die Neuregelung soll Anfang 2020 in Kraft treten, Lizenzen sollen für eineinhalb Jahre gelten.
(Stand: 25. März 2019)
Vorherige Debatten zum Thema:
Februar 2019
September 2017