Ein Revolver liegt auf einem Antrag für die Ausstellung eines Waffenscheines.
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Foto: dpa, Carsten Rehder
Mit Skepsis hat das Plenum auf den SSW-Vorstoß reagiert, bekannte Extremisten und Reichsbürger zu entwaffnen und dahingehend das Waffengesetz zu ändern. Wenn solche Personen bei Behörden gespeichert sind, sei dies „allein ausreichend, um die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit festzustellen“, heißt es in dem Antrag. Extremisten seien oft „tickende Zeitbomben“, begründete Lars Harms (SSW) den Vorstoß. Schließlich habe man schon erlebt, dass Menschen mit einem geschlossenen Weltbild „ausgetickt“ seien.
Im Ziel sei man sich einig, hieß es aus den Reihen der Jamaika-Koalition und SPD. Allerdings meldeten die vier Fraktionen rechtsstaatliche Bedenken an. Der SSW mache es sich mit seinem Antrag „zu leicht“, sagte Kai Dolgner (SPD). Eine Entwaffnung auf Verdacht würde „Schiffbruch vor dem Verwaltungsgericht erleiden“. Dolgner betonte, dass heute schon eine „tatsachengeschützte Annahme“ ausreiche, um Extremisten zu entwaffnen. Er sprach sich dennoch für eine Verschärfung des Waffenrechtes aus. Der Verfassungsschutz müsse anderen Behörden bei Bedarf Auskunft geben.
Während die AfD keinen Handlungsbedarf sah, betonte Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU), dass es durchaus „noch weitere Bereiche gebe, die strenger reglementiert“ werden könnten.
Die vorliegenden Anträge werden im Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten.
Weitere Hauptredner:
Claus Christian Claussen (CDU), Burkhard Peters (Grüne), Jan Marcus Rossa (FDP), Claus Schaffer (AfD)