Laut einem Regierungsbericht zur „Umsetzung der Schulassistenz“ im Land ist es derzeit offen, ob die Schulische Assistenz wie bisher fortgeführt werden soll oder ob Umsteuerungen zweckmäßig sind. Dies werde insbesondere von den Befunden einer wissenschaftlichen Evaluation abhängen, die bis zum Herbst 2019 vorliegen soll. Die Ergebnisse sollen Grundlage für die Weiterentwicklung der Schulischen Assistenz nach 2021 darstellen, heißt es in dem Bericht, der nun im Plenum beraten werden soll.
Die im Schuljahr 2015/2016 eingeführte Schulische Assistenz wird vom Land finanziert und im sogenannten Optionsmodell organisiert. Das heißt: Assistenzkräfte können entweder beim Schulträger selbst beschäftigt sein (Option 1) oder – im Auftrag des Schulträgers – bei einem freien Träger (Option 2). In diesen Fällen erstattet das Land den Anstellungsträgern die Kosten. An den Schulstandorten, an denen diese Lösungen nicht realisiert werden konnten, hat das Land die Anstellungsträgerschaft übernommen (Option 3) und entsprechendes Personal beschäftigt. Die Ersatzschulen und die Schulen der dänischen Minderheit werden analog berücksichtigt.
Unterschiedliche Qualifikationen
Dem Bericht zufolge sind derzeit landesweit etwa 700 Schulassistenten im Einsatz. Die Gesamtausgaben des Landes für das Schuljahr 2017/2018 für die Schulische Assistenz werden auf weit über 13 Millionen Euro beziffert. Im Gegensatz zu den jetzigen Schulbegleitern, die für die Betreuung einzelner Kinder mit Beeinträchtigungen zuständig sind, sollen die Schulassistenten alle Kinder einer Klasse im Blick haben. Eine wesentliche Aufgabe von ihnen ist die Unterstützung der Lehrer im Unterrichtsalltag.
Für das Aufgabengebiet der Schulischen Assistenz gibt es laut dem Bericht weder eine standardisierte Ausbildung noch ein fest umrissenes Berufsbild. „Der Aufgabenbereich der Schulischen Assistenz ist so definiert, dass hierfür unterschiedliche Qualifikationen in Betracht kommen: insbesondere Erzieherinnen und Erzieher, pädagogisch ausgebildete Personen, sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten, Kinderpflegerinnen oder Kinderpfleger sowie sozial erfahrene Personen (zum Beispiel langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in schulischen Ganztags- oder Betreuungsangeboten oder Schulbegleiter mit mehrjähriger Erfahrung)“, heißt es.
(Stand: 1. März 2019)
Vorherige Debatte zum Thema:
September 2018
Debatte/Meldung bei Antragstellung:
Juni 2018 (ohne Aussprache)