Top 7 / Landesforsten
Mit der Einführung einer Gewährträgerversammlung will die Landesregierung künftig „angemessenen“ Einfluss auf die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF) ausüben. Die dafür notwendigen rechtlichen Änderungen hat das Plenum zur Beratung an den Umwelt- und Agrarausschuss überwiesen.
Die Gewährträgerversammlung soll unter anderem den Jahresabschluss der SHLF prüfen, den Wirtschaftsplan mit verantworten sowie den Vorstand ernennen beziehungsweise abberufen können. Laut dem Gesetzentwurf sollen das Umwelt- und Agrarministerium als zuständiges Fachministerium und das Finanzministerium das Gremium bilden. Für die Sitzungen wird jeweils ein bevollmächtigter Vertreter benannt.
Die SHLF gehört zu 100 Prozent dem Land. Für die Kontrolle des Vorstandes ist ein siebenköpfiger Verwaltungsrat zuständig, dem mit Hartmut Hamerich (CDU) und Sandra Redmann (SPD) zwei Landtagsabgeordnete angehören. Vorsitzende des Gremiums ist Anke Erdmann, Staatssekretärin im Umweltministerium.
Vorherige Meldung zum Thema:
Dezember 2017 (ohne Aussprache)
Top 8 / Wasserrecht
Die Landesregierung will das Wasserrecht reformieren und an aktuelle Bundesregelungen anpassen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Plenum zur weiteren Beratung an den Umwelt- und Agrarausschuss überwiesen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, die Ausweisung von Wasserschutzgebieten leichter zu gestalten. Außerdem enthält er eine Regelung zum Fracking, mit der verankert werden soll, dass für Bohrungen nach Öl oder Gas der „Besorgnisgrundsatz“ als Beurteilungsgrundlage gilt. Das heißt: Die Erteilung einer Erlaubnis ist nur dann möglich, wenn eine nachteilige Grundwasserveränderung ausgeschlossen werden kann.
Derzeit beraten Innen- und Rechtsausschuss, Umwelt- und Agrarausschuss sowie der Petitionsausschuss über den Gesetzentwurf der Volksinitiative für ein Fracking-Verbot in Schleswig-Holstein. Die Abgeordneten befassen sich allerdings nur mit einem Teil der Vorlage – wie der Offenlegung von Förderplänen –, da das Plenum lediglich einzelne Forderungen für zulässig erachtet. Die Kernforderung der Initiative nach einem generellen Fracking-Verbot in Schleswig-Holstein, die sie über eine Änderung des Wassergesetzes durchsetzen will, halten Jamaika-Koalitionäre, AfD und SSW für rechtlich nicht durchsetzbar.
Weitere vorherige Meldung zum Thema:
Dezember 2018 (ohne Aussprache)
November 2018 (ohne Aussprache)
Ausschusssitzung zum Thema
Oktober 2018
Top 16 / Pflegekräfte
Auf Antrag der AfD wird Sozialminister Heiner Garg (FDP) in der zweiten März-Tagung über die Pflegesituation im Land berichten. Die Oppositionsfraktion möchte wissen, wie das Ergebnis des sogenannten Branchenchecks Pflegekräfte ausgefallen ist. Die Landesregierung hatte im Juli und August 2018 zusammen mit dem Forum Pflegegesellschaft und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft die Arbeitsbedingungen in den Pflegeeinrichtungen in den Blick genommen. Anlass der Aktion war die bereits von der Vorgängerregierung angeschobene Fachkräfteinitiative „Zukunft im Norden“.
In Schleswig-Holstein leben laut Arbeiterwohlfahrt derzeit rund 89.000 pflegebedürftige Menschen – Tendenz steigend. In ganz Deutschland seien 2,8 Millionen Menschen auf ambulante und stationäre Pflege angewiesen. Bis 2030 könnte sich die Zahl auf 3,6 Millionen Menschen erhöhen. In Krankenhäusern müsste es einer Erhebung der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zufolge für eine sichere und gute Versorgung bundesweit 162.000 zusätzliche Stellen in Krankenhäusern geben, davon 70.000 Pflegefachkräfte. In Schleswig-Holstein fehlen etwa 6.000, so die Gewerkschaft.
Vorherige Debatten zum Thema:
Dezember 2018 (Pflegeberufegesetz)
September 2017 (Pflegenotstand)
Top 31 / Rettungsdienst
Die Jamaika-Koalition hat die SPD-Forderung, die sogenannte Bereichsausnahme in das Rettungsdienstgesetz aufzunehmen, abgelehnt. Eine solche Regelung wäre derzeit nicht rechtssicher, hieß es. Der Vorstoß der Sozialdemokraten sah vor, dass Hilfsorganisationen, die bereits im Katastrophenschutz tätig sind, auch beim Rettungsdienst besondere Berücksichtigung finden sollen. Jetzt fordert der Landtag die Landesregierung auf, im Falle neuer europarechtlicher Grundlagen die Bereichsausnahme zu prüfen. Hintergrund: Derzeit befasst sich der Europäische Gerichtshof mit dem Thema.
Der Bundesgerichtshof hatte im Dezember 2008 geurteilt, dass Rettungsdienstleistungen nach nationalem Recht grundsätzlich vollumfänglich dem Vergaberecht unterliegen und ausgeschrieben werden müssen. Das Thema beschäftigt seitdem Vergabestellen und Nachprüfungsinstanzen. Die auf EU-Ebene definierte, sogenannte „Bereichsausnahme“ findet sich im vom Bund überarbeiteten Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Diese Regelungen erlauben in sehr engen Grenzen, dass bei Rettungsdienstleistungen auch andere Helfer wie Katastrophenschützer zum Einsatz kommen. Das gilt allerdings nicht für den Patiententransport.
Meldung bei Antragstellung:
Januar 2019 (ohne Aussprache)
Top 32 / Verfassungsgericht
Im Rechtsstreit vor dem Landesverfassungsgericht um den Ausschluss von Doris von Sayn-Wittgenstein aus der AfD-Fraktion wird der Landtag keine Stellungnahme abgeben. Dies beschlossen die Fraktionen bei Enthaltung der AfD.
Meldung zum Thema:
Bericht AfD-Ausschluss (Dezember 2018)
Top 33 / Schwimmunterricht
Einstimmig hat das Plenum für ein von den Koalitionsfraktionen vorgelegtes Maßnahmenpaket votiert, mit dem dauerhaft der Schwimmunterricht an Schleswig-Holsteins Grundschulen gesichert werden soll. Unter anderem soll die Landesregierung prüfen, inwieweit qualifizierte „Externe“ wie Bademeister oder andere Fachlehrkräfte bei Engpässen als Schwimmlehrer einspringen können. Außerdem regen die Fraktionen einen 50.000 Euro schweren Fonds „Schleswig-Holstein lernt Schwimmen“ an.
Einem Regierungsbericht zufolge stehen die Schleswig-Holsteiner bei der Versorgung mit Schwimmbädern statistisch gesehen leicht besser da als der bundesweite Durchschnitt. Insgesamt kommt bei 293 Hallen- und Freibädern im Land ein Schwimmbad auf 9.726 Einwohner. Bundesweit müssen sich durchschnittlich 10.000 Menschen ein Schwimmbad teilen.
Debatte bei Antragstellung:
Februar 2019
Top 34 / Philosphie-/Religionsunterricht
Eine breite Mehrheit hat sich dafür ausgesprochen, den Philosophie-Unterricht im Land flächendeckend zu stärken. So soll die Landesregierung unter anderem dafür sorgen, dass an Schleswig-Holsteins Grundschulen Eltern und Kinder über das bestehende Angebot informiert werden. CDU, Grünen, FDP und AfD folgten einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses, in der zugleich betont wird, „dass der konfessionsgebundene Unterricht verfassungsrechtlich besonders geschützt ist“.
Ausgangspunkt war ein Antrag des SSW, der an der Mehrheit der Jamaika-Koalition scheiterte. Darin hatte die Oppositionspartei gefordert, dass ab dem Schuljahr 2019/2020 in jeder Schule, in der Religion unterrichtet wird, parallel auch Philosophie gelehrt werden soll. Mit Blick auf die Religionsfreiheit müsse die Wahlfreiheit sichergestellt werden.
Mehr Philosophielehrer werden benötigt
Bildungsministerin Karin Prien (CDU) hatte in der Debatte zu dem Thema vergangenen September eingeräumt, dass es derzeit nicht genügend Philosophielehrer gebe. Angesichts dieser Mangelsituation fordert der Landtag die Ministerin nun zum Handeln auf. Prien solle Lehrer über das bestehende Fortbildungsangebot am Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein stärker informieren und es weiter ausbauen.
Laut Bildungsministerium werden derzeit rund 173.300 Kinder und Jugendliche an 715 öffentlichen Schulen im Land in evangelischer Religion unterrichtet. 314 Schulen würden sogenannten „gleichwertigen Unterricht“ anbieten.
Debatte bei Antragstellung:
September 2018
Top 35 / Praxis-Listen Abtreibung
Das Plenum hat die SSW-Forderung, eine Liste mit Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, zu veröffentlichen, für erledigt erklärt. Hintergrund: Der Bund hat bereits eine gesetzliche Regelung getroffen.
Meldung bei Antragstellung:
September 2018 (ohne Aussprache)
Vorherige Debatte zum Thema:
Januar 2018
Top 36 / Arbeitsprogramm EU-Kommission
Einstimmig macht sich das Plenum für die Umsetzung des neuen Arbeitsprogramms der EU-Kommission stark. Ein Antrag von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW benennt für Schleswig-Holstein unter anderem folgende Prioritäten: den digitalen Binnenmarkt, die Sicherung der Rechtsstaatlichkeit und die nachhaltige Gestaltung Europas.
Gegen Ende jedes Jahres legt die Kommission ihr Arbeitsprogramm für die folgenden zwölf Monate vor. Die im vergangenen Oktober präsentierte Agenda für 2019 ist die letzte unter dem scheidenden Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker. Das Papier benennt rund 100 politische Ziele, darunter 15 neue Initiativen. Seit dem Lissabon-Vertrag aus dem Jahr 2009 hat auch die regionale Ebene ein Mitspracherecht bei der EU-Politik.
Debatte bei Antragstellung:
Februar 2019
Top 37 / Brexit-Beauftragter
Angesichts des politischen Stillstandes in Großbritannien hat der Landtag vorbeugende Maßnahmen der Landesregierung begrüßt, die auf verschiedene Brexit-Szenarien zielen. Die Parlamentarier folgten bei Enthaltung der AfD einer im Europaausschuss erarbeiteten Resolution.
Im Falle eines geordneten Austritts Großbritanniens aus der EU sieht der Landtag Schleswig-Holstein durch das Brexit-Übergangsgesetz des Landes gerüstet. Für einen ungeregelten Austritt setzen die Fraktionen auf eine von Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) eingerichtete Task Force. Ausgangspunkt des Beschlusses war ein Antrag der SPD, der für erledigt erklärt wurde. Die Sozialdemokraten hatten einen Brexit-Beauftragten gefordert.
Debatte bei Antragstellung:
Januar 2019
Top 38 / Smart- Meter (Stromzähler)
Eine breite Mehrheit im Plenum wünscht sich, dass moderne Stromzähler, die sogenannten Smart-Meter, höchsten Datenschutzanforderungen genügen. Bei Enthaltung der SPD fordern alle Fraktionen die Landesregierung auf, auf Bundesebene entsprechend initiativ zu werden. Der Einbau der intelligenten Stromzähler wird grundsätzlich begrüßt, unter anderem weil der Stromverbrauch künftig der Kontrolle der Verbraucher unterliegt. Nur so könne „die smarte und sichere Digitalisierung der Energiewende“ gelingen, heißt es in dem Antrag.
Der Austausch der Stromzähler läuft bereits. Grundlage dafür ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, das seit dem 1. Januar 2017 in Kraft ist. Es regelt unter anderem die Sicherheit, Speicherung und Nutzung der anfallenden Daten. Gut sieben Millionen der rund bundesweit 50 Millionen Zähler in Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sind Medienberichten zufolge 2016 von mechanisch auf elektronisch umgerüstet worden.
Großverbraucher wie Gewerbetreibende ab einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden sind von 2020 an zum Einbau verpflichtet. Bis 2032 sollen alle Haushalte entsprechend ausgestattet sein. Zuletzt stockte die Digitalisierung offenbar aber, weil keiner der Zugänge, die die Daten übertragen sollen, eine Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erhalten hat.
Debatte bei Antragstellung:
Juli 2018