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15. Februar 2019 – Top 2, 5, 6, 8+17+18, 15, 19, 23, 32, 35, 38

Sammeldrucksache 19/1248

Einige Tagesordnungspunkte bündelt der Landtag in einer Sammeldrucksache und fasst die Beschlüsse dazu ohne Aussprache in einer Gesamtabstimmung.

Die erste Seite einer Sammeldrucksache
Die erste Seite einer Sammeldrucksache
© Foto: Landtag, amatik

Sammeldrucksache 19/1248

Top 2 / Zweite Lesung
Entwurf eines Gesetzes zum Zweiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zweiundzwanzigster Rundfunkänderungsvertrag - 22. RÄStV)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 19/1061
(Ausschussüberweisung am 14. Dezember 2018)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drucksache 19/1217

Top 5 / Zweite Lesung
Gemeinsame Beratung
a.) Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Regulierungskammer
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/720
(Ausschussüberweisung am 15. Juni 2018)
b.) Landesregulierung der Strom- und Gasnetze endlich auf den Weg bringen
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/503
(Ausschussüberweisung am 21. März 2018)
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses - Drucksache 19/1220

Top 6 / Erste Lesung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landespressegesetzes (LPrG)
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 19/1178

Top 8, 17, 18 / Erste Lesung, Anträge
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes des Landes Schleswig-Holstein über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBesG)
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/1210
Amtsbezeichnungen für Rechtspfleger ändern
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/1208
Funktionelle Zuständigkeiten in der Justiz neu regeln
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/1209 

Top 15 / Berichtsantrag
Bericht zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Antrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drucksache 19/1191

Top 19 / Antrag
Durchführung der Wahl der Vertrauensleute für die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen, FDP und der Abg. des SSW – Drucksache 19/1221

Top 23 / Berichtsantrag
Weiterentwicklung des Mathematikunterrichts an den schleswig-holsteinischen Schulen
Antrag der Fraktion der SPD  – Drucksache 19/1233

Top 32 / Antrag
Verkehrskoordinator oder Verkehrskoordinatorin für Schleswig-Holstein
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/1242

Top 35 / Ausschussempfehlung
Digitalisierung an allen Schulen voranbringen
Antrag der Abgeordneten des SSW – Drucksache 19/1052
(Ausschussüberweisung am 13. Dezember  2018)
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses – Drucksache 19/1186

Top 38 / Ausschussempfehlung
Maritime Forschung stärken
Antrag der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drucksache 19/1118
(Ausschussüberweisung am 25. Januar  2019)
Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses – Drucksache 19/1215

 

Top 2: Rundfunkstaatsvertrag

Der Landtag gibt mit den Stimmen von CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW grünes Licht für den 22. Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag. Die Änderung sieht eine Reihe von Einschränkungen für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Online-Bereich vorsieht. Unter anderem soll ARD und Co. künftig untersagt werden, angekaufte Spielfilme und Serien in die Mediathek einzustellen. Zudem sollen sportliche Großereignisse nur noch 24 Stunden im Netz abrufbar sein.

Die Bundesländer reagieren überdies auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln, das die „Tagesschau-App“ im September 2016 als „presseähnlich“ und damit als „rechtswidrig“ eingestuft hatte. Deshalb sollen die öffentlich-rechtlichen Sender künftig auf ihren Online-Portalen nur noch sendungsbezogene Inhalte anbieten dürfen. Eine rein schriftliche Berichterstattung über einen Sachverhalt, wie sie bei privaten Zeitungsverlagen üblich ist und die auch bei der „Tagesschau-App“ gängig war, wird verboten.

Wenn alle anderen Länder der Änderung des Staatsvertrags zustimmen, tritt er am 1. Mai 2019 in Kraft.

Meldung / Erste Lesung:
Dezember 2018 (ohne Aussprache)
Weitere Meldung zum Thema:
Februar 2018 (1. Lesung/ohne Aussprache)

Top 5: Landesregulierungskammer Strom und Gas

Nach Kritik regionaler und öffentlicher Betriebe an der Regulierungspraxis mahnen Koalitionsfraktionen und AfD eine Neuordnung der Zusammenarbeit zwischen Bundesnetzagentur, Landesregierung und Netzunternehmen an. Dafür soll die Landesregierung bis zum 30. Mai ein Konzept entwickeln, das 2020 umgesetzt werden kann. Ziele sind unter anderem klare Kommunikationsstrukturen, eine höhere Servicequalität und eine bessere Vor-Ort-Betreuung. Sollten sich keine Verbesserungen erzielen lassen, plant Jamaika den Aufbau einer Landesregulierungsbehörde.

Ausgangspunkt dieses im Wirtschaftsausschuss sowie im Umwelt- und Agrarausschuss erarbeiteten Beschlusses waren Vorstöße von SSW und SSW, die beide eine eigenständige Regulierungskammer für Schleswig-Holstein gefordert hatten. Kleine Betriebe würden durch den direkten Draht im Land zügiger und lokalspezifischer wahrgenommen, so dass auch die dezentrale Energieversorgung vorangetrieben werden könne, so ein Argument von SPD und SSW für eine Landesbehörde. Zudem könnte eine solche Institution effektivere Arbeit leisten.

Verdoppelung der Kosten befürchtet

Ursprünglich hatten SPD und SSW zusammen mit den Grünen unter der Nord-Ampel von Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) eine Landesregulierungsbehörde aufbauen wollen. Die Pläne dafür lagen bereits in der Schublade. Ein Gegenargument sind die Kosten: Ex-Energiewendeminister Robert Habeck (Grüne) hatte in der März-Sitzung 2018 darauf hingewiesen, dass die Einrichtung einer solchen Institution zu einer Verdoppelung der Aufwendungen des Landes führen würde. Derzeit überweist das Land pro Jahr 340.000 Euro an die Bundesnetzagentur.

Eine Landesnetzwerkagentur wäre für rund 78 kleinere Netzbetreiberunternehmen – vor allem für Stadt- und Gemeindewerke mit ihren unterschiedlich strukturierten Strom- und Gasnetzen – zuständig. Für Netzunternehmen ab 100.000 Kunden wie die SH Netz AG, die Stadtwerke Kiel und Stadtwerke Lübeck bliebe nach wie vor originär der Bund beziehungsweise die Bundesnetzagentur zuständig.

Debatte/Meldung Erste Lesungen:
Juni 2018 (ohne Aussprache)
März 2018

Top 6: Landespressegesetz

Die SPD traut es Nachwuchsjournalisten zu, bereits mit dem 18. Lebensjahr die redaktionelle Verantwortung für Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Broschüren und Büchern zu übernehmen. Laut des derzeitigen Landespressegesetzes kann nur verantwortlicher Redakteur eines Druckwerks werden, wer mindestens 21 Jahre alt ist. Das schränke die Grundrechte der Meinungs- und Pressefreiheit ein, begründen die Sozialdemokraten. Ihren Änderungsentwurf für die Absenkung des Mindestalters im Pressegesetz überwies das Plenum an den Innen- und Rechtsausschuss.

Weiter in der Vorlage heißt es: „Vor dem Hintergrund einer Entwicklung in der Medienwelt, die maßgeblich von jüngeren Menschen gestaltet und beeinflusst wird und der zunehmenden Übertragung von gesellschaftlicher Verantwortung auf junge Menschen, zum Beispiel durch Absenkung des Wahlalters bei Kommunal- und Landtagswahlen sowie Volksabstimmungen, erscheint das bisher bestehende gesetzliche Mindestalter für verantwortliche Redakteurinnen und Redakteure nicht mehr zeitgemäß.“

Top 8, 17, 18: Rechtspfleger

Für eine effektivere Landesjustiz soll die Stellung des Rechtspflegers aufgewertet werden. Dies fordert der SSW mit zwei Anträgen sowie einem Gesetzentwurf, die vom Plenum allesamt zur weiteren Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen wurden. In den Anträgen verlangt die Oppositionspartei von der Landesregierung, funktionelle Zuständigkeiten in der Justiz neu zu regeln, Gehälter anzupassen und die Amtsbezeichnung für Rechtspfleger zu ändern. Dadurch sollen der Berufsstand aufgewertet und Aufgaben innerhalb der Justiz umverteilt werden. Zudem will der SSW per Gesetz die Besoldung der Rechtspfleger erhöhen.

Rechtspfleger sind neben Richtern und Staatsanwälten ein selbständiges Organ der Rechtspflege. Sie dürfen unabhängig von Weisungen eines Vorgesetzten Entscheidungen treffen und übernehmen viele Aufgaben, die früher vornehmlich von Richtern erledigt wurden. Dazu zählen beispielsweise Einträge ins Grundbuch und Erbschaftsangelegenheiten, aber auch Mahnverfahren und Zwangsvollstreckungen.

Respekt vor großer Verantwortung

Das Bundesrecht zielt mit diversen Öffnungsklauseln darauf ab, den Berufsstand der Rechtspfleger zu stärken, der bereits heute stark überlastet ist. Der SSW möchte mit seinen Anträgen von diesen Änderungen in Schleswig-Holstein Gebrauch machen, um personelle Ressourcen gezielter einsetzen zu können und Aufgaben umverteilen zu können. Andere Bundesländer wie Niedersachsen, Bremen und Hamburg haben entsprechende Klauseln bereits erfolgreich umgesetzt.

Weil Rechtspfleger „einen großen Beitrag zum Rechtsfrieden leisten und dabei große Verantwortung tragen“, will der SSW zudem die Besoldung erhöht werden, heißt es zur Begründung. Durch die Gehaltserhöhung soll der Unterschied zwischen ihnen, als Weisungsberechtigte, und anderen Beschäftigungsgruppen, die als Weisungsempfänger fungieren, betont werden. Um ihre Position gegenüber anderen Beamten weiter hervorzuheben, soll die Amtsbezeichnung der Rechtspfleger geändert werden.

Top 15: Wasserrahmenrichtlinie

Auf Antrag der Jamaika-Koalition soll die Landesregierung bis zur zweiten März-Tagung einen mündlichen Bericht zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) geben. Die WRRL ist seit dem 22. Dezember 2000 in Kraft. Sie gilt für alle Gewässer Europas, das heißt für offene Gewässer einschließlich der Übergangs- und Küstengewässer und für das Grundwasser. Die Richtlinie enthält ein Verschlechterungsgebot für intakte Wasserlebensräume und sieht zudem die Renaturierung von ausgebauten Gewässerabschnitten und die Verminderung von Nähr- und Schadstoffeinträgen vor.

Leitbild der WRRL ist der natürliche Zustand der Gewässer. Die Vielfalt von Lebewesen, der natürliche Lauf von Flüssen und Bächen sowie die Qualität des Wassers – frei von menschlichen Beeinträchtigungen – soll bewahrt oder wiederhergestellt werden.

Top 19: Wahl der Vertrauensleute für die Verwaltungsrichter-Wahl

Das Plenum hat den Innen- und Rechtsausschuss mit der Wahl eines Ausschusses von Vertrauensleuten beauftragt. Das Gremium ist seinerseits für die Wahl ehrenamtlicher Verwaltungsrichter, die sowohl beim Verwaltungsgericht als auch beim Oberverwaltungsgericht an der Rechtsprechung mitwirken, zuständig. Die ehrenamtlichen Richter sollen Erfahrungen und Kenntnis – auch aus dem Alltag – in die Verhandlungen einbringen und damit das Vertrauen in die Rechtsprechung stärken.

Die ehrenamtlichen Richter werden von einem Wahlausschuss jeweils auf fünf Jahre aus Vorschlagslisten der Kreise und kreisfreien Städte gewählt. Der Wahlausschuss besteht aus dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts beziehungsweise der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts, einem von der Landesregierung bestimmten Verwaltungsbeamten und sieben vom Innen- und Rechtsausschuss des Landtages gewählten Vertrauensleuten. Die nächste Wahl zum Verwaltungsgericht findet im Jahr 2020 statt, die nächste Wahl zum Oberverwaltungsgericht im Jahr 2022.

Top 23: Mathematikunterricht an Schulen

Wie steht es um den Mathematikunterricht an Schleswig-Holsteins Schulen? Gibt es Fortschritte in der Vermittlung der Lerninhalte? Haben sich die Leistungen der Schüler verbessert? Auf diese und weitere Fragen wollen die Sozialdemokraten von der Landesregierung Antworten in einem schriftlichen Bericht. Das Papier soll bis zur Mai-Tagung vorliegen.

Miteinfließen sollen auch die Erkenntnisse einer vom Senat der Hansestadt Hamburg eingesetzte Expertenkommission, die den Mathematikunterricht wissenschaftlich beleuchtet hatte.

Vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
Dezember 2018 (MINT-Fächer/ohne Aussprache)
November 2018 (Mathe-Prüfungen)

Top 32: Verkehrskoordinator

Aktuell:
Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt. Aufruf in der März-Tagung.

Top 35: Digitalisierung an allen Schulen

Einstimmig hat das Plenum den SSW-Vorstoß, Privatschulen und damit auch dänische Schulen am Digitalpakt zu beteiligen, für erledigt erklärt. Bildungsministerin Karin Prien (CDU) hatte bereits in der Dezember-Tagung, als der Antrag erstmals im Plenum diskutiert wurde, erklärt, dass die Privatschulen bei den auf Bundesebene geführten Verhandlungen miteinbezogen worden seien.

Debatte/Meldung bei Antragstellung:
Dezember 2018 (auch WLAN)
Vorherige Debatten zum Thema:
November 2018 (Digitalpakt)
September 2018 (Informatik)
April 2018 (WLAN)

Top 38: Maritime Forschung

Fraktionsübergreifend hat das Plenum die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für den Aufbau einer „Deutsche Allianz für Meeresforschung“ einzusetzen und damit die maritime Wissenschaft zu stärken. Die Abgeordneten votierten für einen entsprechenden Vorstoß aus den Reihen von CDU, Grünen und FDP.

In der Januar-Tagung, als der Antrag erstmals debattiert wurde, waren die Regierungsfraktionen mit ihrem Ansinnen bei Wissenschaftsministerin Karin Prien (CDU) offene Türen eingelaufen. Gemeinsam mit den norddeutschen Partnerländern wolle Schleswig-Holstein Meeresforschung und Kompetenzen unter einem Dach bündeln, so Prien. Notwendig sei dafür allerdings ein „hoher zweitstelliger Millionenbetrag“ vom Bund.

Mit der „Deutschen Allianz“ soll die Zusammenarbeit der deutschen Meeres- und Ozeanforschung verbessert werden. Ziel ist es zudem, den guten internationalen Ruf der im Land vertretenen Forschungseinrichtungen zu stärken. „Wir wollen Schleswig-Holstein als Teil einer europäischen Wissenschaftsgesellschaft etablieren. Dies wollen wir mit einer guten Vernetzung mit unseren europäischen Nachbarhochschulen erreichen, mit denen wir gemeinsame Forschungsprojekte vorantreiben werden“, heißt es dazu im Antrag.

Vorherige Debatte zum Thema:
Januar 2019