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15. Februar 2019 – Top 29: Lehrberufe

CDU, FDP und AfD gegen Mindestlohn für Azubis

Der von CDU-Bundesbildungsministerin Karliczek geplante Mindestlohn für Auszubildende von 504 Euro spaltet den Landtag. Die CDU sieht kleine Betriebe überfordert, die SPD will eine flexible Vergütung.

Schüler sitzen an Tischen und lernen.
Schüler sitzen an Tischen und lernen.
© Foto: dpa, Armin Weigel

Mit Skepsis haben CDU, FDP und AfD auf die Forderung der Sozialdemokraten nach einem flexiblen Mindestlohn für Auszubildende reagiert. Redner der drei Fraktionen warnten vor negativen Folgen für den Ausbildungsmarkt. Viele kleine Betriebe seien finanziell nicht in der Lage, einen Mindestvergütung zu zahlen, hieß es. Das gelte sowohl für das von der SPD vorgeschlagene Modell, die Vergütung jedes Ausbildungsjahr neu zu bemessen und bei 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes zu verankern als auch für die von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) anvisierten 504 Euro.

„Wer arbeitet, muss davon leben können“, sagte Tobias von Pein (SPD. Der Sozialdemokrat sah in der Vergütung auch einen Grund für die Abbrecher-Quote von 24 Prozent bei Ausbildungen. In grundsätzlich schlechtbezahlten Bereichen wie im Friseur-, Fleischer-Handwerk oder bei Hotelkaufleuten steige sie sogar auf 30 Prozent an. Zuspruch für den SPD-Vorstoß kam aus den Reihen der Grünen und des SSW. Die CDU wies darauf hin, dass die Vorstöße für die Mindestvergütung auch einen Eingriff in die Tarifautonomie bedeuten würden, die FDP sprach von einem „Marketing-Gag“ der SPD. Die AfD bezweifelte, dass Ausbildungsabbrüche in der Regel mit der Bezahlung zusammenhingen.

Ausschüsse beraten weiter

Die Zahl der Ausbildungen in den Kleinstbetrieben sei zuletzt um 31 Prozent zurückgegangen, konstatierte Sozialminister Heiner Garg (FDP), der in Vertretung des Wirtschaftsministers sprach. Er nannte als wichtige Motive für die Lehrstellennachfrage „attraktive Anschlussperspektiven“ und „soziale Absicherung“. Dies habe eine Befragung unter Azubis ergeben, so Garg.

Der Antrag der SPD wurde zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss sowie an den Bildungsausschuss überwiesen.

Weitere Redner:
Peer Knöfler (CDU), Rasmus Andresen (Grüne), Kay Richert (FDP), Volker Schnurrbusch (AfD), Flemming Meyer (SSW)

Der geplante Mindestlohn für Auszubildende sorgt weiter für Diskussionen. Nachdem Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) im Dezember mit ihrem Konzept einer Mindestvergütung für Auszubildende im ersten Lehrjahr von 504 Euro im Monat auf massiven Widerstand der Bundes-SPD gestoßen war, fordern die Kieler Sozialdemokraten nun eine Mindestausbildungsvergütung, die bei 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen des jeweiligen Ausbildungsjahres liegt. Mit fortschreitender Berufsausbildung soll diese jährlich ansteigen.

Eine „höhere branchenübliche tarifliche Ausbildungsvergütung“ habe Vorrang vor der Mindest-Ausbildungsvergütung, heißt es in dem Antrag. Wer arbeite oder eine Ausbildung mache, müsse von dem Verdienst seine Lebenshaltungskosten auch decken können. Das steigere die „Attraktivität der Ausbildung“.

Gewerkschaften contra Kammern

Laut Ausbildungsreport 2018 des Deutschen Gewerkschaftsbundes bekommen angehende Tischler 573 Euro im ersten Jahr, Friseure nur 406 Euro. Bankkaufleute schneiden dagegen beispielsweise weit besser ab – im dritten Lehrjahr mit über 1000 Euro.

Während die Gewerkschaft IG Metall die geplante 504-Euro-Untergrenze als „Skandal“ bezeichnet und Auszubildende in nicht tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie abgehängt sieht, warnt die Deutsche Industrie- und Handelskammer davor, dass sich vor allem kleinere Betriebe aufgrund der steigenden Kosten aus der Ausbildung zurückziehen könnten. Die Vergütungen seien in den vergangenen Jahren auch ohne Gesetz bereits überdurchschnittlich gestiegen. Auch die deutschen Handwerkskammern sehen Lehrstellen gefährdet.

Bis zu 20 Prozent weniger Geld

Im Idealfall sorgten die Tarifparteien im Rahmen ihrer Tarifautonomie für ordentliche Ausbildungsvergütungen, betont die SPD. Das Problem aber seien Betriebe, die nicht tarifgebunden sind. Hier erlaube die Rechtsprechung Gehälter, die um bis zu 20 Prozent geringerer ausfallen. Durch eine „Flucht aus der Tarifbindung“ und die Weigerung, neue Tarifverträge zu Ausbildungsvergütungen abzuschließen, gebe es immer noch eine viel zu große Zahl an zu niedrigen und unfairen Ausbildungsvergütungen, monieren die Sozialdemokraten in ihrem Antrag.

(Stand: 11. Februar 2019)

Vorherige Debatte zum Thema:
Dezember 2018

Antrag

Mindestvergütung für Auszubildende einführen

Antrag der SPD-Fraktion – Drucksache 19/1239