Ein Bagger reißt eine Straße in einer Wohnstraße auf.
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Foto: dpa, David Ebener
Die Gemeinden in Schleswig-Holstein erhalten ab 2020 mindestens 43,25 Millionen Euro für ihre Infrastruktur und den öffentlichen Personennahverkehr. Einstimmig verabschiedete der Landtag heute das von der Landesregierung vorgelegte Gemeinde-Verkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG).
Mit dem Regelungspaket sollen die zum Jahresende entfallenen Bundesfinanzhilfen aus dem sogenannten Entflechtungsgesetz von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen kompensiert werden. Ab 2021 sieht das Gesetz zudem eine Steigerung der Summe um zwei Prozent pro Jahr vor. 2035 sollen so rund 60 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Dann plant die Landesregierung eine Revision der Mittelvergabe.
Kommunen können ab sofort Anträge stellen
Mit dem Geld können die Verkehrsinfrastruktur und der Öffentliche Personennahverkehr vor Ort verbessert werden. 65 Prozent, also rund 28 Millionen Euro jährlich, seien für den kommunalen Straßenbau vorgesehen, erläuterte Bernd Buchholz (FDP). Deckensanierungen von Straßen würden weiterhin mit maximal 50 Prozent gefördert, Neubauten bis zu 75 Prozent. Der Rest fließe vor allem in die Schienen-Infrastruktur und Bahnhofsumgebungen, besonders in die Hinterland-Anbindung der festen Fehmarnbelt-Querung. Der Ausbau der S21 und der S4 aus Hamburg werde allerdings von Impuls-Mitteln bezahlt, betonte der Minister.
Buchholz unterstrich, dass Kommunen nun ab sofort Förderanträge stellen könnten, da Rechtssicherheit bestehe. CDU-Fraktionschef Tobias Koch zählte auf, dass im kommenden Jahr zusätzlich zu dem GVFG auch 11,5 Millionen Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich und 15 Millionen Euro aus dem Kommunalpaket für die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung stehen. „Insgesamt sind das rund 70 Millionen Euro“, rechnete er vor.
Weitere Redner:
Beate Raudies (SPD), Lasse Petersdotter (Grüne), Kay Richert (FDP), Jörg Nobis (AfD), Flemming Meyer (SSW)