Top 3: Rundfunkstaatsvertrag
Der Landtag hat einstimmig dem 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zugestimmt. Der Vertrag der Länder setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Die Richter in Karlsruhe hatten bemängelt, dass Personen, die mehrere Wohnungen innehaben, mehrfach beim Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten wurden. Künftig wird das Beitragsmodell konsequenter nachvollziehbar sein. Zu diesem Zweck wird künftig ein regelmäßiger Meldedatenabgleich durchgeführt.
Meldungen Erste Lesung (ohne Aussprache):
Dezember 2019
Weitere vorherige Meldungen zum Thema (ohne Aussprache):
Februar 2019 (22. Änderungsvertrag)
Februar 2018 (21. Änderungsvertrag)
Top 5: Hochschulzulassung / Medizin
Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes vorgelegt. Ziel ist die Verkürzung der Wartezeiten für einen Medizin-Studienplatz. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im Dezember 2017 Wartezeiten von vier Jahren und mehr für verfassungswidrig erklärt hatte.
Der Entwurf sieht vor, zukünftig nur noch sieben Wartesemester bei der Studienplatzvergabe zu berücksichtigen. Wird diese Grenze von einem Bewerber überschritten, muss neben Abiturnote und Wartezeit mindestens ein weiteres Kriterium zur Bewertung seiner Eignung herangezogen werden. Das kann etwa ein fachspezifischer Eignungstest, ein mündliches Gespräch oder der Nachweis über eine fachliche Vorbildung sein.
Der Landtag hat den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Bildungsausschuss überwiesen.
Vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
September 2019 (Aufstockung Medizin-Studienplätze)
August 2019
Top 6: Psycho-Hilfegesetz
Die Landesregierung will die Rechtssicherheit für Menschen mit psychischer Störung, die sich in öffentlich-rechtlicher Unterbringung befinden, stärken. Ein Gesetzentwurf folgt einem Urteil des Bundeverfassungsgerichts aus dem Juli 2018, das neue Vorgaben zu Fixierungsmaßnahmen macht. Demnach sind Fixierungen, welche die Fortbewegungsfreiheit vollständig aufheben, einschließlich der damit verbundenen Medikation, als besondere Sicherungsmaßnahmen zu werten. Darum unterliegen sie dem richterlichen Vorbehalt.
Der Entwurf will, wie von den Richtern gefordert, bei Fixierungen eine 1:1-Betreuung durch geschultes Personal sicherstellen. Die Überwachung durch technische Hilfsmittel bleibt grundsätzlich ausgeschlossen. Lediglich in Ausnahmefällen (Wunsch des betroffenen Menschen, medizinische oder therapeutische Ausnahmefälle) kommen technische Hilfsmittel zum Einsatz.
Auch die Einführung einer Dokumentations- und Berichtspflicht soll den Rechtsschutz von Betroffenen weiter stärken. Neben diesen Anpassungen umfasst der Gesetzesentwurf neue Regelungen hinsichtlich der Religionsausübung, des Aufenthalts im Freien, den Außenkontakten sowie zur Freizeitgestaltung.
Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss überwiesen.
Vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
November 2019 (Maßregelvollzugsgesetz/ohne Aussprache):
August 2019 (Arbeitsmarkt für psychisch erkrankte Menschen)
Top 7: Zensusgesetz
Die Landesregierung hat dem Plenum einen Gesetzentwurf zur Durchführung des diesjährigen sogenannten Mikrozensus, der Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland, vorgelegt. Um die Erhebung statistisch relevanter Daten hierzulande zu ermöglichen, wird eine entsprechende Bundesregelung in Landesrecht überführt. Kernpunkte sind Zuständigkeiten, Verwaltungsverfahren sowie die Erstattung auflaufender Kosten. Die früher als Volkszählung titulierte Befragung findet im kommenden Jahr statt.
Zuständig ist das Statistikamt Nord. Es befragt etwa 14000 Haushalte in Schleswig-Holstein. Die so erhobenen Daten geben Aufschluss über Bevölkerungsstruktur, wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, über Familien und Haushalte, Einnahmen und Ausgaben sowie über die Lebensbedingungen und die Beteiligung am Arbeitsmarkt.
Den Weg für den Zensus 2021 hatte der Bundestag im Sommer vergangenen Jahres frei gemach. Er umfasse eine Bevölkerungs- , eine Gebäude- und eine Wohnungszählung, heißt es in der vom Parlament beschlossenen Rechtsgrundlage. Wie schon beim Zensus im Jahr 2011 sollen vorwiegend bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt werden. Nur in Fällen, in denen die Daten nicht ausreichen, soll es stichprobenartige Befragungen der Bürger geben.
Die Kosten für die öffentliche Hand werden auf 994 Millionen Euro geschätzt. Das ist deutlich mehr als vor zehn Jahren, als 667 Millionen Euro für Vorbereitung, Erhebung, Aufbereitung und Evaluierung fällig wurden. Als Gründe für die Kostensteigerung werden die allgemeine Preisentwicklung sowie gestiegene Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit genannt. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht zur Korrektur der Einwohnerzahlen eine größere Haushaltsstichprobe als 2011 verlangt.
Für die Erhebungen werden in Deutschland jährlich ein Prozent aller gut 40 Millionen Privathaushalte nach einem statistisch-mathematischen Zufallsverfahren ausgewählt. Die Ergebnisse dienen als Informationsquelle für politische und gesellschaftliche Entscheidungen in der Familien-, Renten- und Bildungspolitik. Für die meisten Fragen besteht Auskunftspflicht. Alle Angaben würden streng geheim gehalten und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet, betonte das Statistikamt.
Der Landtag hat den Gesetzentwurf in Erster Lesung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Top 9: Dataport-Staatsvertrag
Die Landesregierung hat dem Parlament ein Gesetz zur Neuregelung des Dataport-Staatsvertrags der nördlichen Bundesländer vorgelegt. Insbesondere die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU und die jeweils angepassten Datenschutzgesetze der einzelnen Trägerländer des IT-Dienstleisters der öffentlichen Verwaltung bedingen diesen Anpassungsbedarf.
Die Trägerländer von Dataport sind Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt sowie die Stadtstaaten Hamburg und Bremen. Ihre Datenschutzgesetzte orientieren sich zwar alle an der DSGVO, doch Zuständigkeiten und datenschutzrechtliche Regelungen unterscheiden sich. Dies führt zu Problemen bei länderübergreifenden IT-Verfahren, so dass diese häufig aufgespalten werden müssen.
Der Staatsvertrag wurde in Erster Lesung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Weitere Informationen im Netz:
Dataport-Homepage
Top 21: Ferienwohnungen / Online-Buchungsportale
Auf Initiative der SPD hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, bis zum Mai einen Bericht zur Vermietung von Ferienunterkünften über Online-Buchungsportale vorzulegen. Der Bericht soll darüber Auskunft geben, wie viele Ferienunterkünfte hierzulande über Online-Plattformen vermietet werden und wie sich die Zahlen seit 2015 entwickelt haben. Auch die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt sowie Möglichkeiten kommunaler Regulierung sollen unter die Lupe genommen werden.
Vorherige Debatte/Meldung zum Thema:
September 2018
Top 28: Uploadfilter
Der Landtag hat beschlossen, die EU-Urheberrechtslinie ohne sogenannte Upload-Filter umsetzen zu wollen. Plattformen wie YouTube können die automatische Software dazu nutzen, Dateien beim Hochladen auf Verstöße gegen das Urheberrecht zu prüfen.
Auslöser der Debatte war ein Antrag des SSW, der Upload-Filter über eine Bundesratsinitiative gänzlich verbieten lassen wollte. Die Fraktionen eint zwar die Sorge, dass ein Zensur-Mechanismus greifen und so die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden könnte, doch dieser Vorstoß ging CDU, SPD, Grünen, FDP und AfD zu weit. Sie plädieren in einem von der Koalition vorgelegten Alternativantrag dafür, dass Verträge mit Verwertungsgesellschaften geschlossen werden, um dem Urheberrecht einerseits und der Meinungsfreiheit andererseits gerecht zu werden.
Debatte bei Antragstellung:
Mai 2019
Weitere vorherige Debatte
März 2019
Top 29: Datenschutzbericht
Der Landtag hat den Tätigkeitsbericht des ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz) für die Jahre 2017 und 2018 einstimmig abschließend zur Kenntnis genommen.
Meldung bei Antragstellung und Inhalte des Berichts:
September 2019 (ohne Aussprache)
Weitere Informationen:
Website des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz
Top 31: Spitzensport-Förderung
Das Land soll Spitzensportler weiter dabei unterstützen, auch beruflich auf die Beine zu kommen. Außerdem regt das Parlament auf Initiative des SSW an, einen nationalen Stützpunkt des Paralympischen Sports in Schleswig-Holstein einzurichten. Keine Mehrheit fand ein SPD-Antrag, der Anreize für die Privatwirtschaft zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen forderte. Zusätzlich hatten die Sozialdemokraten gefordert, im Öffentlichen Dienst kurzfristig fünf Stellen für Spitzenathleten einzurichten.
In dem angenommenen Antrag der Koalitionsfraktionen, der im Ausschuss modifiziert worden war, heißt es, Spitzensportler investieren einen Großteil ihrer Zeit ins Training und müssen äußerst flexibel sein, wenn zum Beispiel Wettkämpfe anstehen. Das Land als Arbeitgeber soll diesen besonderen Anforderungen Rechnung tragen und es ermöglichen, dass die Athleten Spitzensport und berufliches Weiterkommen miteinander verbinden können – etwa durch eine Verlängerung der Ausbildungszeit oder mit individuelle Ausbildungsplänen.
Debatte bei Antragstellung:
März 2019
Top 32: Waffenrecht / Extremisten
Der Landtag hat eine Forderung des SSW abgelehnt, bei Behörden registrierte Extremisten und Reichsbürger durch eine Änderung des Waffengesetzes zu entwaffnen. Die übrigen Fraktionen erachteten den Vorstoß in der Ausschussberatung für nicht rechtssicher. So müsse einer Person ein extremistisches Merkmal zweifelsfrei nachgewiesen werden – ein Verdacht, etwa von Verfassungsschutzbehörden geäußert, würde anfechtbar sein. Eine tatsachengestützte Annahme dagegen reiche schon heute aus, um Extremisten zu entwaffnen.
Debatte bei Antragstellung:
März 2019
Top 33: Klage LVerfG / Fehmarn
Der Landtag hat einstimmig beschlossen, einer Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Fehmarn vor dem Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht nicht beizutreten und keine Stellungnahme abzugeben.
Die Stadt Fehmarn fühlt sich in ihrem Recht auf Selbstverwaltung verletzt. Hintergrund ist, dass der Landtag in Kiel beschlossen hatte, bereits mit Beginn des Tunnelbaus für die Beltquerung (geplant für 2020/21) den Brandschutz auf die Stadt Fehmarn zu übertragen. Gegen diese Entscheidung will sich Fehmarn jetzt mit einer Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht in Schleswig wehren.
Die Brandschutz-Übertragung würde für die Stadt Fehmarn den Bau einer professionellen Feuerwache, die Einstellung von rund 30 hauptamtlichen Feuerwehrleuten und den Kauf eines neuen Löschfahrzeuges bedeuten, was mit immensen Kosten verbunden wäre. In der Folge rechnet die Stadt zusätzlich mit einer jährlichen Belastung von sieben Millionen Euro an Personal- und Unterhaltungskosten.
Top 34: Plastikmüll-Export
Der Landtag hat die Landeregierung einstimmig dazu aufgefordert, die im Mai 2019 vereinbarte Verschärfung der Basler Konvention zur Entsorgung und den Export von Kunststoffabfällen konsequent umzusetzen und die Ausfuhr nicht verwertbaren Plastikmülls zu unterbinden. Die Beschlussfassung war im Umweltausschuss formuliert worden. Zwei Anträge der SPD und der Koalition waren in diesem Zuge für erledigt erklärt worden.
Die Fraktionen fordern die Landesregierung geschlossen dazu auf, sich für eine rasche Umsetzung der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie und eine konsequentere Anwendung der Abfallhierarchie (Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwertung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung) einzusetzen. Darüber hinaus soll sich das Land für die Weiterentwicklung des internationalen Rechtsrahmens für den Umgang mit Plastikabfällen und den Schutz der Meere vor Verschmutzung stark machen. Exporte gemischter und verunreinigter Kunststoffabfälle sollen durch diese Regelungen zukünftig möglichst verhindert werden.
Debatte bei Antragstellung:
Mai 2019
Weitere vorherige Debatte zum Thema:
März 2019
Top 38: Personalmanagement / Land
Der Landtag hat den Personalstruktur- und Personalmanagementbericht 2019 des Landes Schleswig-Holstein zur abschließenden Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Finanzausschuss überwiesen. Die sich auf das Berichtsjahr 2018 beziehende Drucksache gibt unter anderem Aufschluss über Beschäftigungsverhältnisse und Altersstruktur in der Landtagsverwaltung.
Während im Jahr 2018 insgesamt 1.434 Beamte in den Ruhestand eingetreten sind, ist die Altersgruppe der 20- bis 29-Jährigen im Vergleich zum Vorjahr um 1.244 Personen gestiegen. Nur 0,8 Prozent der Landesbediensteten sind unter 20 Jahre alt.
Vorherige Meldung zum Thema:
Januar 2019 (Bericht 2018/ohne Aussprache)
Top 40: Subventionsbericht
Der Landtag hat den seit 2016 vom Landtag geforderten Subventionsbericht des Landes (Drucksache 19/1915) zur abschließenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. In dem Bericht soll die Regierung jeweils zur Mitte einer Wahlperiode über das Verhältnis von Fremd- und Fördermitteln informieren und eine knappe Wirkungsanalyse der Förderprogramme skizzieren.
Vorherige Meldung zum Thema:
Mai 2019 (ohne Aussprache)