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25. Januar 2019 – Top 21: Rettungsdienst

SPD macht sich für Katastrophenschützer stark

Wenn Hilfsorganisationen bereits im Katastrophenschutz tätig sind, sollen sie auch beim Rettungsdienst besondere Berücksichtigung finden. Ein diesbezüglicher SPD-Antrag soll im Ausschuss beraten werden.

Das Schild „Notarzt“  auf einem Rettungsdienstfahrzeug im Einsatz
Das Schild „Notarzt“ auf einem Rettungsdienstfahrzeug im Einsatz
© Foto: dpa, Stephan Jansen

Ohne Aussprache hat der Landtag einen Antrag der SPD, die sogenannte Bereichsausnahme in das Rettungsdienstgesetz aufzunehmen, an den Sozialausschuss überwiesen. Hilfsorganisationen, die als Leistungserbringer im Katastrophenschutz mitwirken, sollen damit bei der Vergabe des Rettungsdienstes besonders berücksichtigt werden. Ebenfalls an den Ausschuss überwiesen wurde ein Alternativantrag der Koalition zum Thema.

Hintergrund: Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen wurde in den letzten Jahren intensiv diskutiert. Trotz eines Urteils des Bundesgerichtshofs vom Dezember 2008, demnach Rettungsdienstleistungen nach nationalem Recht grundsätzlich vollumfänglich dem Vergaberecht unterliegen und ausgeschrieben werden müssen, beschäftigte das Thema fortan Vergabestellen und Nachprüfungsinstanzen.

Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen wurde in den letzten Jahren intensiv diskutiert. Trotz eines Urteils des Bundesgerichtshofs vom Dezember 2008, demnach Rettungsdienstleistungen nach nationalem Recht grundsätzlich vollumfänglich dem Vergaberecht unterliegen und ausgeschrieben werden müssen, beschäftigte das Thema fortan Vergabestellen und Nachprüfungsinstanzen. Nun fordert die SPD die Landesregierung auf, die sogenannte Bereichsausnahme in das Rettungsdienstgesetz aufzunehmen. Hilfsorganisationen, die als Leistungserbringer im Katastrophenschutz mitwirken, sollen damit bei der Vergabe des Rettungsdienstes besonders berücksichtigt werden.

In einem aktuellen Fall beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hatten zwei private Rettungsdienst gegen die Stadt Solingen geklagt, die im März 2016 die kommunalen Rettungsdienstleistungen für die Dauer von fünf Jahren neu vergeben hatte. Private Anbieter waren dabei nicht zum Verfahren zugelassen. Es wurden nur vier Hilfsorganisationen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Aus Sicht der Antragsteller hätte die Vergabe in einem EU-weitem öffentlichen Verfahren durchgeführt werden müssen. Der Generalanwalt beim EuGH stellte sich im Wesentlichen auf die Seite der Kläger. Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet.

„Priorisierte Vergabe stärkt Leistungsfähigkeit“

Die Träger des Rettungsdienstes sollen durch die Bereichsausnahme die Möglichkeit erhalten, „die Hilfsorganisationen mit einer priorisierten Vergabe in die Durchführung des Rettungsdienstes einzubinden“, heißt es im Antrag. Das stärke die Leistungsfähigkeit im Bevölkerungsschutz und die ehrenamtliche Kompetenz.

Die Jamaika-Koalition hatte die Bereichsausnahme bereits im August 2018 abgelehnt. Begründung: Eine Vielzahl von Rettungsdienstanbietern soll eine gleichberechtigte Chance erhalten. Nur so werde die gute Qualität der Rettungsdienste gesichert. Die Bereichsausnahme würde vor allem kleine Wohlfahrtsverbände aus dem Markt drängen. Den Vorwurf, das Ehrenamt komme mit dem Rettungsdienstgesetz unter die Räder, wiesen CDU, Grüne und FDP als „unzutreffende Panikmache“ zurück.

Vorherige Debatte zum Thema:
September 2018 (Rettungsdienst)

Antrag

Hilfsorganisationen im Rettungsdienst berücksichtigen
Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 19/1157

Alternativantrag

...der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP – Drucksache 19/1197