Eine geballte Faust dominiert das Bild. Im Hintergrund kauert eine verängstigte Frau am Boden.
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Foto: dpa, Maurizio Gambarini
Seit Februar 2018 gilt auch in Deutschland die „Istanbul-Konvention“ des Europarats zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Um dieses „völkerrechtlich bindende Instrument“ mit Leben zu füllen, fordert der Landtag ein Maßnahmenpaket von der Landesregierung zur Umsetzung der Konventionsziele Schleswig-Holstein. In einem gemeinsamen Antrag sprechen sich Jamaika-Koalitionäre, SPD und SSW für 30 zusätzliche Frauenhausplätze aus. Außerdem soll das Thema in Kitas, Schulen und Familienbildungsstätten stärker in den Fokus rücken.
Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) kündigte Investitionen in diesem Bereich an. So sagte sie die Finanzierung der geforderten 30 Frauenhausplätze zu und kündigte einen Zuschuss von 4,2 Millionen Euro für das Projekt „Frauen_Wohnen“ an, das Frauen nach einem Aufenthalt im Frauenhaus hilft, eine neue Bleibe zu finden. Auch die Frauenberatungsstellen sollen besser ausgestattet werden.
Auch Belästigung und Zwangsheirat werden geächtet
Die Konvention sei für „alle staatlichen Organe“ verpflichtend, merkte Serpil Midyatli (SPD) an. Der Schutz der Frauen vor Kriminalität habe „höchste Priorität“, und Frauen könnten sich bei Klagen direkt auf das Abkommen stützen. Dies gelte nicht nur für körperliche Gewalt, sondern auch für Belästigung, Stalking oder Zwangsheirat, fügte Katja Rathje-Hoffman (CDU) an. Jette Waldinger-Thiering (SSW) verwies auf eine Studie, wonach 25 Prozent der Frauen in Deutschland Gewalt durch aktuelle oder frühere Partner erlebt hätten. Und Anita Klahn (FDP) erinnerte daran, dass die Vergewaltigung in der Ehe in Deutschland erst seit 1997 strafbar sei.
Claus Schaffer (AfD) wandte sich gegen eine „geschlechtersensible Erziehung“ in Schulen und Kitas. Es gebe keinen Nachweis, dass dadurch die Gewaltneigung von Jungen und Männern sinke.
Schutz von Frauen in Flüchtlingsheimen
Aminata Touré (Grüne) kritisierte, dass die Bundesrepublik Artikel 59 der Konvention noch nicht unterzeichnet habe. Dieser sichert geflüchteten und zugewanderten Frauen ein eigenes Aufenthaltsrecht zu, wenn sie sich von ihrem Ehemann oder Partner trennen und wenn „besonders schwierige Umstände“ vorliegen – etwa, wenn der Mann gewalttätig ist. Sie sei „enttäuscht“, so Touré, dass die Koalitionspartner CDU und FDP die Forderung, die Bundesregierung müsse ihre Vorbehalte bei diesem Punkt aufgeben, nicht teilten.
Mit großer Mehrheit sprach sich das Parlament jedoch für „geschlechtssensible Asylverfahren“ aus: Frauen müssten in Flüchtlingsheimen besonders geschützt werden, und von Gewalt bedrohte Frauen müsse ein Umzug in eine sichere Unterkunft erleichtert werden. Den Ursprungsantrag hierfür hatte die SPD vorgelegt.