Top 3: IfW und ZBW werden eigenständig verwaltet
Die Stiftung „Institut für Weltwirtschaft“ (IfW) und die Stiftung „Deutsche Zentralbibliothek für Wirtschaftswissenschaften – Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft“ (ZBW) bekommen jeweils eine eigenständige Verwaltung. Grund für die Neuaufstellung sind die fachlich großen Unterschiede zwischen den Stiftungen sowie die unterschiedlichen Anforderungen, denen sie ausgesetzt sind. Derzeit haben IfW und ZBW eine gemeinsame Verwaltung.
Im Zuge der organisatorischen Neuausrichtung wird zudem den jeweiligen Wissenschaftlichen Beiräten das Stimmrecht im Stiftungsrat entzogen. Damit haben sie künftig nur noch eine beratende Funktion inne. Neu im Stiftungsrat der ZBW aufgenommen wird ein Vertreter des Dekanats der Technischen oder Naturwissenschaftlichen Fakultät einer Kieler oder Hamburger Hochschule. Der Landtag vollzog die Gesetzesänderung einstimmig.
1. Lesung: Januar 2018 (ohne Aussprache)
Top 4: Kostenerstattung für Unterbringung von Flüchtlingen
Schleswig-Holsteins Kreise bekommen das Geld, das sie zwischen 2016 und 2018 für Flüchtlingsunterkünfte und Heizung ausgegeben haben beziehungsweise ausgeben werden, voll erstattet. Einstimmig machte das Parlament den Weg für die dafür notwendigen, von der Landesregierung vorgelegten landesrechtlichen Regelungen zum II. Sozialgesetzbuch frei.
Der entsprechende Gesetzesvorstoß billigt auch den Gemeinden oder Ämtern, die sich um die Unterbringung von Flüchtlingen gekümmert haben, eine Kostenerstattung zu. Hintergrund ist, dass die Kreise einzelne Kommunen oder Ämter für diese Aufgabe heranziehen können.
Top 7: Landesregierung muss Parlament umfassender informieren
Der Landtag muss noch frühzeitiger und umfassender in Verhandlungen über Staatsverträge einbezogen werden. Bei Enthaltung der AfD hat das Plenum die von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW eingebrachten Änderungen am Parlamentsinformationsgesetz verabschiedet.
Konkret sollen die Ministerien den Landtag künftig bereits vorab über die Terminplanung bei Staatsvertragsverhandlungen informieren. Der gesamte Zeitplan müsse „eine angemessene Parlamentsbeteiligung“ ermöglichen, heißt es in dem Gesetz. Der fertige Entwurf eines Staatsvertrages sei dem Landtag dann vier Wochen vor der geplanten Unterzeichnung vorzulegen.
Zudem mahnt das Parlament eine bessere Einbindung bei Bundesratsangelegenheiten an, insbesondere bei der Unterrichtung über das Abstimmungsverhalten der Landesregierung. Sollte beispielsweise die Landesregierung im Bundesrat anders abstimmen, als vom Parlament aufgegeben, hat die Regierung ihre „maßgeblichen Gründe“ rechtzeitig darzulegen.