Der 19-jährige Mohammad aus Afghanistan arbeitet im Ausbildungszentrum der Siemens Professional Education an der Verdrahtung eines Schaltschranks.
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Foto: dpa, Monika Skolimowska
Jamaika-Koalition, SPD und SSW wollen mit Blick auf das vom Bund geplante Fachkräftezuwanderungsgesetz bereits vorhandene Potentiale für die heimische Wirtschaft besser nutzen. Gut integrierte Flüchtlinge mit Berufsperspektive sollen dauerhaft im Land bleiben dürfen. Regierungsfraktionen, Sozialdemokraten und SSW votierten für eine entsprechende Beschlussfassung des Innen- und Rechtsausschusses, deren Grundlage ein Antrag der Jamaika-Koalition war. Ein Vorstoß der SPD, der in dieselbe Richtung zielte, wurde für erledigt erklärt.
Es sei wichtig, den gut integrierten Migranten, die Chance zu verschaffen, „als Fachkräfte anerkannt zu werden und dadurch die Perspektive zu eröffnen, dauerhaft in Deutschland bleiben zu können“, befand Jan Marcus Rossa (FDP) in der Debatte.
Grüne froh über breite Zustimmung
„Niemand kann verstehen, wenn wir Leute abschieben, die in Lohn und Brot sind“, argumentierte Serpil Midyatli (SPD) in dieselbe Richtung. Die Grünen würden auf einen unbürokratischen Spurwechsel setzen, betonte Eka von Kalben (Grüne), die sich über die breite Zustimmung im Plenum für die Anerkennung von Integrationsleistungen freute.
Gegenwind für den Vorstoß kam einzig von der AfD. Claus Schaffer (AfD) warnte vor der „Sogwirkung“, die der sogenannte Spurwechsel auf migrationswillige Menschen auslösen könnte. Seine Fraktion hatte einen eigenen Antrag ins Parlament eingebracht, in dem sie forderte, Asylbescheide konsequenter zu überprüfen. Dieser Vorstoß scheiterte jedoch an der breiten Mehrheit des Plenums.
Grote: BAMF prüft Aufenthaltsstatus
Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) stellte klar, dass für die Überprüfung eines Aufenthaltsstatus ausschließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig sei. Erst wenn das BAMF eine Aufenthaltsgenehmigung widerrufe, kämen die Ausländerbehörden ins Spiel, so Grote.
Laut AfD-Antrag hätte drei Monate vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis eines Flüchtlings standardmäßig beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nachgefragt werden sollen, ob ein Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren eingeleitet wurde.
Weitere Hauptredner:
Barbara Ostmeier (CDU), Lars Harms (SSW)