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7. November 2018 – Top 16: Mieten, Wohnungsbau

Mehr Wohnraum statt Mietpreisbremse

Die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist angespannt, es fehlt an bezahlbaren Wohnraum. Einen AfD-Antrag gegen die Mietpreisbremse und für mehr Wohnunhsbau weist der Landtag als „bereits erledigt“ zurück.

Fassade eines Kieler Altbauhauses mit Mietwohnungen.
Fassade eines Kieler Altbauhauses mit Mietwohnungen.
© Foto: dpa, Frank Molter

Die Zahl der neuen Wohnungen in Schleswig-Holstein könnte 2018 einen Rekord erreichen. Prognosen zufolge könnten in diesem Jahr knapp 16.000 Baugenehmigungen erteilt werden, erklärte Bauminister Hans-Joachim Grote (CDU) in einer von der AfD angestoßenen Debatte. Insgesamt sei Schleswig-Holstein auf „einem richtigen Weg“, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Im vergangenen Jahr seien 12.155 Wohnungen fertiggestellt worden, im Jahr 2016 rund13.800.

Die AfD hatte die Landesregierung auffordern, sich beim Thema Mietpreisbremse im Bundesrat gegen eine „weitere Verschärfungen der bestehenden Rechtslage“ zu stellen. Dies plant die Große Koalition in Berlin, ein entsprechender Gesetzentwurf liegt vor. Die Mieten würden unverändert weiter steigen, die Mietpreisbremse sei gescheitert, meint AfD-Fraktionschef Jörg Nobis. Sie sei ohne Einfluss geblieben und werde von Mietern ignoriert. Statt weitere Gesetzesverschärfungen vorzunehmen, sei eine „kontinuierliche Förderung eines investitionsfreundlichen Klimas“ nötig, damit zusätzlicher Wohnraum entstehen könne, so Nobis. Die anderen Fraktionen bremsten den Antrag aus und lehnten ihn ab.

FDP: Thema ist längst abgearbeitet

Der AfD-Antrag sei „der verzweifelte Versuch Aufmerksamkeit in einem Themenbereich zu erhaschen, der längst abgearbeitet ist“, sagte Jan Marcus Rossa (FDP). Bereits im Frühsommer 2017 habe die Jamaika-Koalition entschieden, dass die Mietpreisbremse als „Zwangsmaßnahme“ untauglich sei. Auch Minister Grote unterstrich, dass die Frage nach Wohnraum nicht über „ordnungspolitische Eingriffe“ reguliert werden könne, sondern nur über Neubauten.

Andreas Tietze (Grüne) erklärte, der AfD-Antrag „atme Populismus pur“ und stehe inhaltlich für „soziale Kälte“. Auch die SPD-Abgeordnete Özlem Ünsal warf der AfD vor, sie mache „eine Rolle rückwärts beim Mieterschutz“ und betreibe „soziale Spaltung“. Lars Harms (SSW) verwies auf das von seiner Partei im Juni in den Landtag eingebrachte Wohnraumschutzgesetz. „Die Verantwortung für die Durchsetzung angemessener Mieten liegt nicht beim Mieter, sondern beim Staat, genauer gesagt bei den Kommunen.“ Der Jamaika-Koalition hielt er vor, im Koalitionsvertrag versprochene Verordnungen bei der Wohnraumversorgung bislang nicht auf den Weg gebracht zu haben.

Regierungsbericht zu „stabilen Mietpreisen angefordert“

Peter Lehnert (CDU) sprach sich für eine Harmonisierung bauordnungsrechtlicher Vorschriften und das Zurückfahren von Normungen auf ein Mindestmaß aus. Zudem sei eine Nachverdichtung in städtischen Innenbereichen zu fördern. „Investoren müssen vor allem nicht genutzte Flächen recyceln mehr lohnen als das Erschließen auf der grünen Wiese“, so Lehnert.

Einstimmig nahm der Landtag schließlich einen Alternativantrag von CDU, Grünen und FDP an. Darin wird die Landesregierung gebeten, „geeignetere Instrumente zur Sicherung stabiler Mietpreise“ zu prüfen und im ersten Quartal 2019 im Parlament darüber zu berichten.

Bericht folgt rund eine Stunde nach der Debatte

Durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz, auch bekannt als Mietpreisbremse, können Bundesländer Wucherforderungen bei Neuvermietungen durch Verordnungen begrenzen. Das Ziel, den Mietanstieg dadurch zu begrenzen ist, laut AfD, allerdings nach „überwiegender Auffassung verfehlt worden“. Vor diesem Hintergrund fordert die Fraktion die Landesregierung jetzt auf, sich auf Bundesebene gegen die von der Bundesregierung anvisierte Verschärfung der Mietpreisbremse zu wenden.

Unter anderem soll eine Auskunftspflicht für Vermieter eingeführt werden: Sie sollen künftig offenlegen müssen, was der Vormieter gezahlt hat, damit neue Mieter einfacher erkennen, ob ihre Miete zu hoch ist. Auch wenn sie zum Beispiel wegen einer kostspieligen Modernisierung höhere Mieten verlangen dürfen, müssen Vermieter das aktiv nachweisen. Der Bundesrat mahnte bereits Nachbesserungen an: Mieter sollen sich noch leichter gegen hohe Mieten zur Wehr setzen können.

Zusätzlicher Wohnraum statt Ordnungsrecht

Die AfD in Schleswig-Holstein lehnt das geplante Gesetzesvorhaben ab, weil es einem unverhältnismäßigen Mietanstieg in besonders nachgefragten Wohngebieten nicht entgegenwirken könne. Zudem nehme „die überwiegende Mehrheit der Mieter, die vom Gesetzgeber eingeräumten Rechte nicht wahr“, moniert die Fraktion. Eine Entspannung des Wohnungsmarktes ließe sich nicht „mit Mitteln des Ordnungsrechts“, sondern vielmehr durch „die kontinuierliche Förderung eines investitionsfreundlichen Klimas“ erreichen.

Unterdessen haben die Bauminister der Länder am 26. Oktober auf ihrer Jahreskonferenz in Kiel dazu aufgerufen, den Bau bezahlbarer Wohnungen in Deutschland mit einem Bündel an Maßnahmen zu beschleunigen. So strebe man eine weitere Harmonisierung der Landesbauordnungen an sowie eine Typengenehmigung von Wohngebäuden in der Musterbauordnung, hieß es. Außerdem solle die Digitalisierung genutzt werden. Die Fachminister hätten konsequent an die Beschlüsse des Wohngipfels im Kanzleramt am 5. September angeknüpft. Um über die Umsetzung der Beschlüsse des Wohngipfels zu beraten, beschlossen die Bauminister eine Sonderkonferenz am 22. Februar in Berlin.

(Stand: 5. November 2018)

Vorherige Debatten zum Thema:
September 2018 (Maklergebühren)
Juli 2018 (Verfassung Wohnungsbau)
März 2018 (sozialer Wohnungsbau)
April 2018 (kommunaler Wohnungsbau/ohne Aussprache)
Oktober 2017 (Mieten)

Antrag

Investitionsklima auf dem Wohnungsmarkt verbessern – gegen weitere Verschärfungen der „Mietpreisbremse“
Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 19/967

Alternativantrag

... der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP - Drucksache 19/1051