Gummistiefel für Kinder in der Garderobe einer Kindertagesstätte.
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Foto: dpa, Jens Büttner
Mit dem Vorstoß wohnortferne Kita-Plätze, die etwa auf dem Arbeitsweg der Eltern liegen, als bedarfsgerecht anzuerkennen, ist der SSW im Plenum auf breiten Widerspruch gestoßen. Mit Blick auf die von der Landesregierung geplante Kita-Reform warnten CDU, FDP und Grüne vor bildungspolitischer Flickschusterei.
Hintergrund des SSW-Ansinnens ist, dass es nach jetziger Rechtslage immer wieder zu Unstimmigkeiten über die Kostenerstattung zwischen den Wohnort- und Standortgemeinden kommt. Der Gesetzentwurf wurde zur Beratung an den Sozialausschuss überwiesen. Dort landete auch ein Antrag der Jamaika-Koalition. Der Vorstoß sieht vor, dass alle Kita-Träger Informationen über ihre Einrichtung in die bereits existierende Kita-Datenbank einspeisen müssen, damit unter anderem in den Kindergärten freigebliebene Plätze vergeben werden können.
Wahlfreiheit soll in Kita-Reform einfließen
„Wir wollen, dass die Eltern ein echtes Wunsch- und Wahlrecht haben“, verteidigte Flemming Meyer (SSW) den Vorstoß seiner Partei zur Wahlfreiheit einer Kita. Dies gelte auch für all jene, die zur Arbeit pendeln. Da hake es aber, monierte er. Dabei gehe es hier um „einen entscheidenden“ Beitrag der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die SSW greife mit ihrem Vorstoß einen wichtigen Punkt auf, anerkannte Anita Klahn (FDP). Auch die Koalition sei für die Wunsch- und Wahlrecht der Eltern sei. Allerdings wolle man keine „Flickschusterei“. Das Problem werde in der laufenden Kita-Reform angegangen, sagte sie.
Garg gegen kurzfristiges Nachsteuern
In dieselbe Richtung argumentierte Sozialminister Heiner Garg (FDP). Man sei angetreten, um eine grundlegende Kita-Reform auf den Weg zu bringen. Was man beenden wolle, so der Minister, sei „das kurzfristige Nachsteuern auf dem Erlasswege“. Eine Gesetzesänderung „mitten in der Umstrukturierung“ komme aber nicht in Frage. Er hoffe, erklärte Garg, dass die Kita-Reform bis zum Sommer 2019 vorliege und spätestens im Sommer 2020 in Kraft treten könne.
Im Moment gehe es gar nicht um die Wahlfreiheit, ob ein Kind in eine religiöse Kita gehen solle oder in eine, wo Plattdeutsch unterrichtet wird, sagte Eka von Kalben (Grüne). Im Moment gehe es darum, dass die Eltern schnell einen Kita-Platz bekommen.
Freiwillige Kita-Datenbank läuft nicht rund
Unisono Zuspruch gab es im Plenum für den Koalitionsvorstoß der verpflichtenden Kita-Datenbank. Es sei „megabedauerlich“, dass die bestehende, auf freiwilliger Basis laufende Datenbank, sich nicht fülle, konstatierte Serpil Midyatli (SPD). Deshalb scheine es die einzige Lösung zu sein, die Einträge „verpflichtend einzufordern“.
Nur vier von zehn Tagesstätten hätten sich eingetragen, rechnete Doris von Sayn-Wittgenstein (AfD) vor. Bei den Tagesmüttern seien es nur 20 Prozent gewesen. Deshalb werde auch von ihrer Fraktion der Vorstoß von CDU, Grünen und FDP „ausdrücklich unterstützt“. Auch Sozialminister Garg warb für eine „Weiterentwicklung der Datenbank“ zu einem „verlässlichen Planungsinstrument“.