Die Volksinitiative für ein Fracking-Verbot in Schleswig-Holstein steht kurz davor, einen Teilerfolg zu verbuchen. Der Innen- und Rechtsausschuss des Landtages erachtete am 24. Oktober zumindest einige der Forderungen für zulässig, allerdings nicht das Kernziel nach einem generellen Verbot im Land durch eine Änderung des Wassergesetzes. Jetzt muss der Landtag grünes Licht für eine grundsätzliche parlamentarische Beratung geben.
Der Ausschuss hält ein generelles Fracking-Verbot von Fracking in Schleswig-Holstein landesrechtlich nicht für regelbar, weil dies in die Kompetenz des Bundes fällt. Andere Aspekte der Initiative, etwa die Offenlegung von Förderplänen, gelten nach Auffassung der Politiker aber als zulässig. Mit dieser Teilzulassung setzten sich die Fraktionen im Ausschuss einstimmig gegen den Wissenschaftlichen Dienst des Landtages durch. Das unabhängige juristische Beratungsgremium des Parlaments war in einem Gutachten zum Schluss gekommen, dass nur der Bund ein gesetzlich verankertes Fracking-Verbot aussprechen könne und deshalb auch die weiteren Forderungen der Initiative, die durchaus landesrechtlich geregelt werden könnten, insgesamt unzulässig seien.
„Politische Diskussion ist es wert“
Unbedenklich sind die Forderungen nach einer Beteiligung der Kreise beziehungsweise ihrer Wasserbehörden bei Fracking-Vorhaben, die Verschärfung des Haftungsrechts für Energiekonzerne sowie die Offenlegung von Förderplänen. Über die Empfehlung des Ausschusses wird der Landtag jetzt endgültig abstimmen. Sollten die Abgeordneten das Ausschussvotum bestätigen, muss sich das Parlament innerhalb von vier Monaten mit den Themen befassen. Das Hauptanliegen der Initiative, den Ruf nach einem gesetzlich verankerten Fracking-Verbot, klammerten insbesondere CDU, Grüne, FDP und AfD im Ausschuss aus und unterstützten nur die Empfehlung für eine Teilanerkennung der Forderungen.
Lediglich die Abgeordneten von SPD und SSW, Kai Dolgner und Lars Harms, sprachen klar für die vollständige Anerkennung der Volksinitiative mit allen Punkten aus. Dolgner wies darauf hin, dass die Unterzeichner der Volksinitiative einen Anspruch auf die Behandlung all ihrer Forderungen hätten und der Wissenschaftliche Dienst „nur ein beratendes“ Instrument für die Fraktionen sei. Auch Harms zog das Recht der Abgeordneten auf eine Beratung in Gänze heran, zumal das Thema Fracking „eine politische Diskussion wert ist“. Letztendlich zogen SPD und SSW in der Abstimmung im Ausschuss aber auch bei der von Koalition und AfD vorgeschlagenen Teilanerkennung mit.
29.000 gültige Unterschriften vorgelegt
Allgemein wurde mit Blick auf ähnliche Fälle in Hamburg und Bremen die Empfehlung des Wissenschaftlichen Dienstes bezweifelt. Ein Jurist des Dienstes verwies dagegen auf das Volksabstimmungsgesetz und die Landesverfassung. Zudem argumentierte er unter anderem auch damit, dass einige Unterzeichner der Initiative mit einer solchen Lösung unzufrieden sein könnten, weil das Hauptanliegen nun nicht mehr enthalten sei.
Die Volksinitiative „Zum Schutz des Wassers“ – so der offizielle Titel – hatte im Mai knapp 29.000 anerkannte Unterschriften an Landtagspräsident Klaus Schlie übergeben. Sprecher der Initiatoren kündigten nach der Ausschusssitzung an, wegen des Fracking-Verfahrens vor das Landesverfassungsgericht ziehen zu wollen.
Das Fracking-Verfahren
Fracking ist ein Verfahren zur Gewinnung von Erdgas aus Gesteinsporen. Bei dem „Hydraulic Fracturing“ wird Gestein in 1000 bis 5000 Metern Tiefe mit hydraulischem Druck aufgebrochen. Um dieses Gas fördern zu können, wird in der Regel ein flüssiges Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien in den Boden gepresst. Dadurch entstehen Risse im Gestein, durch die das Gas entweichen und über Rohre an die Oberfläche gelangen kann.
(Stand: 5. november 2018)
Mehr Info:
Ausschusssitzung am 24. Oktober
Stichwort: Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid
Wie in anderen Bundesländern gibt es auch in Schleswig-Holstein zwei Wege der Gesetzgebung: Die Verabschiedung durch den Landtag und den Volksentscheid. Dazu sieht die Landesverfassung drei Stufen vor.
Volksinitiative:
Hierfür müssen die Antragsteller mindestens 20.000 Unterstützer-Unterschriften sammeln. Der Landtag prüft dann die Zulässigkeit: So darf die Initiative nicht in die Haushaltshoheit des Parlaments eingreifen und nicht den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaats widersprechen. Gibt das Plenum grünes Licht, hat das Parlament vier Monate Zeit, um über die Initiative zu beraten - und sie gegebenenfalls anzunehmen.
Volksbegehren:
Lehnt das Parlament die Volksinitiative ab, können die Initiatoren ein Volksbegehren starten. Hierzu müssen sie innerhalb eines halben Jahres 80.000 Unterschriften hinter sich bringen. Die Listen liegen dann in Ämtern aus; zudem können die Initiatoren auch auf der Straße Unterschriften sammeln.
Volksentscheid:
Ist ein Volksbegehren erfolgreich, muss innerhalb von neun Monaten ein Volksentscheid stattfinden. Der Gesetzesvorschlag gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der Wähler zustimmt und wenn mindestens 15 Prozent aller Wahlberechtigten dafür sind. Das entspricht rund 330.000 Stimmen der Schleswig-Holsteiner. Bei einem Volksentscheid über eine Verfassungsänderung müssen zwei Drittel derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, zustimmen, jedoch mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten.