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24. Oktober 2018 – Innen- und Rechtsausschuss

Volksinitiative gegen Fracking in Teilen zulässig

Die Volksinitiative für ein Fracking-Verbot in Schleswig-Holstein verbucht einen Teilerfolg. Der Innen- und Rechtsausschuss des Landtages erachtet zumindest einige ihrer Forderungen für zulässig.

In einem Feld steht ein Plakat mit der Aufschrift „Stop Fracking“ .
In einem Feld steht ein Plakat mit der Aufschrift „Stop Fracking“ .
© Foto: dpa, Martin Gerten

Der Ausschuss hält das Kernziel der Initiative, ein grundsätzliches Verbot von Fracking in Schleswig-Holstein durch eine Änderung des Wassergesetzes zu erlassen, zwar für unzulässig, weil dies in die Kompetenz des Bundes fällt. Andere Aspekte gelten nach Auffassung der Politiker aber als zulässig. Mit dieser Teilzulassung setzten sich die Fraktionen einstimmig gegen den Wissenschaftlichen Dienst des Landtages durch. Das unabhängige juristische Beratungsgremium des Parlaments war in einem Gutachten zum Schluss gekommen, dass nur der Bund ein gesetzlich verankertes Fracking-Verbot aussprechen könne und deshalb auch die weiteren Forderungen der Initiative, die durchaus landesrechtlich geregelt werden könnten, insgesamt unzulässig seien.

Unbedenklich sind die Forderungen nach einer Beteiligung der Kreise beziehungsweise ihrer Wasserbehörden bei Fracking-Vorhaben, die Verschärfung des Haftungsrechts für Energiekonzerne sowie die Offenlegung von Förderplänen. Über die Empfehlung des Ausschusses muss der Landtag jetzt in seiner kommenden November-Tagung endgültig abstimmen. Sollte dies der Fall sein, muss sich das Parlament innerhalb von vier Monate mit den Themen befassen. Das Hauptanliegen der Initiative, den Ruf nach einem gesetzlich verankerten Fracking-Verbot, klammerten insbesondere CDU, Grüne, FDP und AfD aus und unterstützten nur die Empfehlung für eine Teilanerkennung der Forderungen. Lediglich die Abgeordneten von SPD und SSW, Kai Dolgner und Lars Harms, sprachen sich im Ausschuss klar für die vollständige Anerkennung der Volksinitiative mit allen Punkten aus.

„Politische Diskussion ist es wert“

Dolgner wies darauf hin, dass die Unterzeichner der Volksinitiative einen Anspruch auf die Behandlung all ihrer Forderungen hätten und der Wissenschaftliche Dienst „nur ein beratendes“ Instrument für die Fraktionen sei. Auch Harms zog das Recht der Abgeordneten auf eine Beratung in Gänze heran, zumal das Thema Fracking „eine politische Diskussion wert ist“.

Letztendlich zogen SPD und SSW aber auch bei der von Koalition und AfD vorgeschlagenen Teilanerkennung mit. Allgemein wurde mit Blick auf ähnliche Fälle in Hamburg und Bremen die Empfehlung des Wissenschaftlichen Dienstes bezweifelt. Ein Jurist des Dienstes verwies dagegen auf das Volksabstimmungsgesetz und die Landesverfassung. Zudem argumentierte er unter anderem auch damit, dass einige Unterzeichner der Initiative mit einer solchen Lösung unzufrieden sein könnten, weil das Hauptanliegen nun nicht mehr enthalten ist.

Initiative sieht „wichtigen Erfolg“

Während der CDU-Abgeordnete Claus Christian Claussen die Bedenken des Wissenschaftlichen Dienstes grundsätzlich teilte, aber eine Teilzulässigkeit wie die AfD-Vertreterin Doris von Sayn-Wittgenstein durchaus als möglich erachtete, zog Jan-Marcus Rossa (FDP) die „klare Aussage“ einer Vertrauensperson der Volksinitiative heran, die sich kurz vor der Ausschusssitzung mit einer Teilanerkennung einverstanden erklärt hatte. Die Grünen ergriffen in der Ausschusssitzung nicht das Wort.

Das Kernziel der Volksinitiative mit dem offiziellen Titel „Zum Schutz des Wassers“: Sie will ein Verbot der umstrittenen Methode zur Förderung von Erdgas und Erdöl gesetzlich verankern, um das Grundwasser zu schützen. Schleswig-Holstein wäre so das bundesweit erste Bundesland, das aus dem Fracking aussteigt. Formal hat die Initiative knapp 29.000 anerkannten Unterschriften eingefahren, die notwendige Mindestzahl für eine formale Anerkennung liegt bei 20.000 Unterstützern. Patrick Breyer, ein Frontmann der Volksinitiative und ehemaliger Landtagsabgeordneter der Piraten, nannte nach der Sitzung die vom Ausschuss vorgeschlagene Teilanerkennung einen „wichtigen Erfolg“ – obwohl die Hauptforderung ausgeschlossen wurde. Allerdings kündigte er bereits an, dem Landesverfassungsgericht die Entscheidung zu übertragen, ob das Land Fracking verbieten kann oder nicht.

Das Fracking-Verfahren

Fracking ist ein Verfahren zur Gewinnung von Erdgas aus Gesteinsporen. Bei dem „Hydraulic Fracturing“ wird Gestein in 1000 bis 5000 Metern Tiefe mit hydraulischem Druck aufgebrochen. Um dieses Gas fördern zu können, wird in der Regel ein flüssiges Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien in den Boden gepresst. Dadurch entstehen Risse im Gestein, durch die das Gas entweichen und über Rohre an die Oberfläche gelangen kann.