Eine Pflegekraft geht in einem Pflegeheim mit einer älteren Dame über einen Korridor.
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Foto: dpa, Christoph Schmidt
Große Einigkeit im Landtag: Kinder pflegedürftiger Eltern sollen vor hohen Kosten geschützt werden. Einstimmig votierte das Plenum dafür, dass Angehörige erst dann zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, wenn ihr Bruttoeinkommen über 100.000 Euro jährlich liegt. Dafür soll sich die Landesregierung nun auf Bundesebene einsetzen. Vorlage hierfür war ein Alternativantrag der Koalitionsfraktionen.
SPD und SSW hatten in einem Ursprungsantrag zudem gefordert, dass das Vermögen von Unterhaltspflichtigen möglichst grundsätzlich unberücksichtigt bleiben soll. Dies ging den Vertretern von CDU, Grünen und FDP allerdings zu weit. Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP), der das Votum des Plenums begrüßte, wies daraufhin, dass Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bereits an einer entsprechenden Gesetzesänderung arbeite.
Prüfung bindet „Ressourcen“
Oft führten die Prüfung der Einkommenssituation von Angehörigen zu Verärgerung, und die Wahl eines Pflegeheimes zu Streitigkeiten zwischen Eltern und Kindern, hatte zuvor Flemming Meyer (SSW) den gemeinsamen Antrag mit der SPD begründet. Umgekehrt binde die Prüfung durch das Sozialamt „erhebliche Ressourcen in der Behörde“.
Weitere Hauptredner:
Andrea Tschacher (CDU), Birte Pauls (SPD), Marret Bohn (Grüne), Dennys Bornhöft (FDP), Frank Brodehl (AfD)