Das Personal in den Gefängnissen im Land ist knapp. Die AfD greift das Problem in einem Antrag auf und fordert, „die Attraktivität der Berufe im Justizvollzug zu erhöhen“, den Personalbedarf in den Blick zu nehmen und bessere sozialtherapeutische sowie sportliche Angebote für die Bediensteten zu schaffen.
Derzeit ließen etwa „familienunfreundliche Dienstzeiten“ sowie „fehlende Möglichkeiten und Angebote zu Dienstsport oder gesundheitlichem Präventivsport“ die Berufe im Strafvollzug wenig attraktiv erscheinen, so die Oppositionsfraktion. Als ein weiteres Problem benennt die AfD die Besoldung, die „weder für Neueinsteiger noch für Quereinsteiger attraktiv sei“. Eine Folge des Personalmangels sei zudem, dass „eine angemessene Betreuung von psychisch auffälligen und erkrankten Gefangenen nicht gewährleistet werden kann“.
Ministerium: 97 Prozent der Stellen besetzt
Nach Angaben des Justizministeriums werden Neueinsteiger im Justizvollzugsdienst derzeit nach Besoldungsgruppe A8 bezahlt. Das entspreche einem Bruttogehalt von rund 1822 Euro. Außerdem gab Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) kürzlich bekannt, dass 44 zusätzliche Anwärterstellen in diesem Jahr geschaffen worden seien, für 2019 seien weitere 15 geplant. Unabhängig davon „wurde der Vollzugsdienst in den letzten Jahren (2016 bis 2018) personell um 41 Stellen aufgestockt“, so die Ministerin.
Laut Sütterlin-Waack sind in den Gefängnissen im Land derzeit insgesamt 903 Vollzugsbedienstete tätig, damit seien 97,5 Prozent der Stellen besetzt. Für den Nachwuchsbereich würden 87 Stellen zur Verfügung stehen, von denen bis Oktober 69 besetzt sein sollen. Das Ergebnis einer Personalbedarfsanalyse für die Justizvollzug, die der Landtag zu Beginn der Legislaturperiode in Auftrag gegeben habe, stehe noch aus, erklärte die Ministerin weiter.
FDP will Gesetzesänderung zurücknehmen
Wie aus einem Bericht der „Kieler Nachrichten“ aus dem vergangenen Monat hervorgeht, bemängelt auch die FDP die derzeitige Personalsituation in Schleswig-Holsteins Gefängnissen. Sie plädiere dafür, „zu den alten gesetzlichen Vorschriften vor 2016 zurückzukehren“, um die durch die Neuerungen verschärfte Arbeitsbelastung für die Justizmitarbeiter zu verringern, schrieb die Zeitung. Burkhard Peters, Rechtsexperte der Grünen, hielt dagegen. Zwar sei unstrittig, „dass die Personalsituation verbessert und Arbeitsbedingungen attraktiver werden müssten“, hieß es in dem Zeitungsbericht. Die gesetzlichen Änderungen zurückzunehmen, halte er jedoch nicht für die richtige Lösung.
(Stand: 24. September 2018)
Vorherige Debatte zum Thema:
November 2017