Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

26. September 2018 – Top 16: Ferienunterkünfte

Ferien-Portale unter der Lupe

Egal ob London, Paris oder Kiel – Privatwohnungen über Online-Portale als Feriendomizile anzubieten, liegt im Trend. Doch es gibt Kritik an der Versteuerung und der Vermietung von festem Wohnraum.

Ein Schlüssel mit der Aufschrift „Ferienwohnung" hängt an einer Wohnungstür in einem Mietshaus.
Ein Schlüssel mit der Aufschrift „Ferienwohnung" hängt an einer Wohnungstür in einem Mietshaus.
© Foto: dpa, Britta Pedersen

Der Landtag ist sich uneins, wie mit Online-Buchungsportalen für Ferienunterkünfte umgegangen werden soll. Die SPD fordert klare Regeln für die Vermietung, eine Stärkung der Steuer- und Kommunalverwaltungen und eine gesetzliche Grundlagen zur Eindämmung der Zweckentfremdung von Wohnraum. Doch der entsprechende Antrag stieß bei den anderen Fraktionen auf Skepsis.

Es bedarf klarer Regeln, betonte Beate Raudies (SPD). Niemand kontrolliere, ob Unterkünfte Qualitätskriterien wie Hygiene oder Brandschutz erfüllten und ob Steuern und Abgaben abgeführt werden. „Es kann und darf doch nicht sein, dass der Ehrliche der Dumme ist“, sagte Raudies.

Grüne vermissen verlässliche Daten

Die anderen Fraktionen hielten den Sozialdemokraten hingegen „eine Regulierungskeule“ vor. Klaus Jensen (CDU) konstatierte, durch das Zusammenmixen der Themen Tourismus, Wohnen und Finanzen sei der Antrag „zum Scheitern verurteilt“. „Ich gehe zunächst einmal davon aus, dass auch solche Geschäfte ordnungsgemäß angemeldet und die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen eingehalten werden“, sagte er.

Andreas Tietze (Grüne) machte deutlich, dass seine Fraktion ein Zweckentfremdungsverbot nicht generell vorschreiben, sondern es den Kommunen als freiwilliges Instrument an die Hand geben wolle. Laut Statistikamt Nord gebe es keinerlei verlässliche Aussage, „wie hoch die Übernachtungszahlen real sind“, gab er zu bedenken.

Heinold fordert Freigabe von Nutzerdaten

Oliver Kumbartzky (FDP) warnte, nicht vorschnell in den freien Markt einzugreifen. „Denn ein überregulierter Markt wird in seinem Wachstumspotenzial behindert, was dem touristischen Angebot Schleswig-Holsteins in seiner Vielfalt nicht zuträglich sein kann“, sagte er. Auch Flemming Meyer (SSW) mahnte, Vermieter unter Generalverdacht zu stellen, und Jörg Nobis (AfD) erklärte, die Problematik werde derzeit bereits in den Ausschüssen diskutiert. Der SPD-Antrag sei „zu unbestimmt in seinen sachpolitischen Forderungen“.

Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) hob hervor, die Vermietung von privaten Ferienunterkünften über Online-Portale dürfe nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führen. Die Buchungsportale müssten daher die Steuer- und Vermietungsdaten preisgeben. Darin sei sie sich mit ihren Amtskollegen in anderen Bundesländern einig. „Niemand darf sich in der digitalen Anonymität verstecken“, so die Ministerin. Die weltgrößte Plattform dieser Art hat ihren europäischen Sitz in Irland.

Federführend der Wirtschaftsausschuss und mitberatend der Finanz- sowie der Innen- und Rechtsausschuss nehmen sich nun des Themas an.

In einem Antrag fordern die Sozialdemokraten einen „klaren Rahmen zur Regulierung der Vermietung von Unterkünften über Buchungsportale im Internet“. Zwar würden Online-Plattformen für Ferienunterkünfte große Chancen bieten, Schleswig-Holstein als Tourismusstandort weiter zu stärken. Es müssten jedoch Regeln geschaffen werden, „um einen fairen Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Anbietern von Ferienunterkünften zu gewährleisten“, so die SPD.

Ein Problem seien die Steuern: Wie Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) Anfang September gegenüber der Tageszeitung „Lübecker Nachrichten“ erläuterte, würden etwa beim Online-Portal „Airbnb“ die Verkehrs- und Geschäftsdaten ausschließlich am Hauptsitz in Irland gespeichert. Darauf könnten Schleswig-Holsteins Steuerbehörden nur schwer zugreifen. Dies lade Anbieter von Wohnungen geradezu zur Steuerhinterziehung ein, beklagte die Finanzministerin.

Vermietung von Wohnraum zu touristischen Zwecken regulieren

Die SPD argumentiert in ihrem Antrag in die gleiche Richtung. Vermieter, die Steuern und Abgaben ordnungsgemäß zahlen würden, „dürfen nicht im Wettbewerb benachteiligt sein“. Dies sei eine Frage der Steuergerechtigkeit, heißt es in dem Papier. Um dem nachzukommen und die Steuer- und Kommunalverwaltungen zu unterstützen, setzen die Sozialdemokraten auf einen besseren „steuerlichen Informationsaustausch“ auch auf Bundes- und EU-Ebene. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass „Nutzerdaten von Portalen, auf denen Privatwohnungen zur Vermietung an Feriengäste angeboten werden“, den Steuerverwaltungen zur Verfügung stehen. Auch eine Registrierungspflicht für Anbieter von Wohnungen komme in Betracht.

Darüber hinaus will die SPD eine „Zweckentfremdung von Wohnraum“ verhindern, „damit sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt nicht weiter verschärft“. Dazu schlägt sie eine gesetzliche Regelung vor, die es Städten und Gemeinden ermöglichen soll, „die Vermietung von Wohnraum zu touristischen Zwecken entsprechend der regionalen Gegebenheiten zu regulieren“.

Ferienvermietung auch in Hamburg und Berlin ein Thema

In Berlin sollen Wohnungen künftig bis zu 60 Tage im Jahr ohne Genehmigung an Feriengäste weitervermietet werden dürfen. Wer dies länger tun will, muss beim Bezirksamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die neuen Regelungen sind Teil eines Gesetzentwurfs, der im Dezember 2017 vorgestellt wurde. Angesichts der Wohnungsknappheit in der Hauptstadt sind dort auch schärfere Regelungen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum geplant.

In Hamburg hat der Senat im August ein neues Wohnraumschutzgesetz verabschiedet, das unter anderem eine Registrierung von Anbietern mit einer sogenannten Wohnraumschutznummer vorsieht. Außerdem soll der Zeitraum, in dem eine Wohnung als Ferienunterkunft beispielsweise über „Airbnb“ vermietet werden darf, von bisher sechs auf zwei Monate pro Jahr verkürzt und Online-Portale verpflichtet werden, nur noch Angebote mit Wohnraumschutznummer zuzulassen. Der Strafrahmen bei Verstößen soll sich von bislang 50.000 auf 500.000 Euro erhöhen.

Vorherige Debatte zum Thema:
Juni 2018 (Wohnraumschutz)

Antrag

Klare Regeln für Vermietung von Ferienunterkünften über Buchungsportale
Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 19/930

Alternativantrag

... der Fraktionen von CDU, Grünen und FDP - Drucksache 19/979 
(„Fairer Wettbewerb bei der Vermietung von Ferienwohnungen“)