Die SPD-Fraktion bittet den Landtag um Rückendeckung für ihren Antrag, ausgebildete und im Beruf stehende Asylbewerber, wie etwa Fachkräfte, nicht abschieben zu lassen. Bis zur Vorlage eines Einwanderungsgesetzes soll sich die Landesregierung für ein Abschiebemoratorium für Asylsuchende, die „sich bisher gut integriert haben, einer regelmäßigen Beschäftigung nachgehen, ihre Steuern und Sozialabgaben entrichten oder sich in einer Ausbildung befinden“, einsetzen.
Die Diskussion wird seit gut einem Monat auf Bundesebene unter dem Stichwort „Spurwechsel“ geführt. Der „Spurwechsel“ bedeutet im Grundsatz, dass es Asylbewerbern, die abgelehnt und nur geduldet, aber gut integriert sind und einen Arbeitsplatz haben, über ein Einwanderungsrecht ermöglicht wird, in Deutschland zu bleiben. Auf Drängen der SPD hatte sich die große Koalition in Berlin Anfang Juli darauf verständigt, dass noch in diesem Jahr ein Einwanderungsgesetz auf den Weg gebracht werden soll, um gezielt Fachkräfte anzuwerben. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat für den Herbst Eckpunkte angekündigt. Insbesondere aus der Wirtschaft immer wieder die Klage, dass einige gut ausgebildete und integrierte Asylbewerber trotzdem abgeschoben würden.
Günther Initiator der „Spurwechsel“-Debatte
Arbeitgeber würden nur Geld und Zeit in die Ausbildung junger Menschen investieren, wenn diese eine Perspektive haben, dauerhaft bleiben zu können, argumentiert die Nord-SPD in ihrem Antrag. Weiter heißt es: Fachkräftemangel lasse sich nicht dadurch bekämpfen, „dass man gut integrierte Menschen, die ihre Leistungsbereitschaft unter Beweis gestellt haben, mit hohem Aufwand abschiebt, nur um sie später in einem Anwerbeprogramm zur Rückkehr nach Deutschland bewegen zu wollen“.
Angestoßen worden war die Debatte vom schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU). „Es ist wichtig, wenn Menschen integriert sind, wenn sie eine Ausbildung schon abgeschlossen haben, die Möglichkeit haben, auch auf dem Arbeitsmarkt tätig zu sein, dass wir hier die Möglichkeit finden, einen sogenannten Spurwechsel zu machen, dass dann eben nicht mehr Asylrecht greift, sondern das neue Zuwanderungsgesetz“, hatte Günther am 13. August in der ARD gesagt. Kanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel hatte diesen Vorstoß kurz darauf abgelehnt.
Bundes-SPD schlägt Stichtagsregelung vor
Unterdessen haben die SPD-Innenpolitiker Eva Högl und Burkhard Lischka Ende August in Berlin eine Stichtagsregelung ins Spiel gebracht. Demnach soll gut integrierten Ausländern, die bereits zum 1. August 2018 in einem Ausbildungsverhältnis oder in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis standen, die Möglichkeit eröffnet werden, einen regulären Aufenthaltstitel im Rahmen des künftigen Einwanderungsgesetzes bekommen können.
„Da der Stichtag (1. August 2018) noch vor der Vorstellung der Eckpunkte für ein neues Einwanderungsgesetz liegt, ist Missbrauch ausgeschlossen“, betonten die Sozialdemokraten. Denn ab sofort könnten dann keine Arbeitsverhältnisse mehr geschlossen werden, die möglicherweise nur dem Zweck dienen, einen Aufenthaltstitel zu erhalten. In dem Antrag der schleswig-holsteinische SPD-Fraktion wird die Stichtagsregelung nicht erwähnt.
AfD lehnt „Spurwechsel“ ab
Wenige Tage nach dem SPD-Antrag im Landtag legte die Kieler AfD einen Ablehnungsantrag zu dem Vorstoß ab. Das Asylrecht dürfe nicht zu einem „Ersatzzuwanderungsrecht“ gemacht werden, heißt es darin. „Bei der Fachkräftezuwanderung und der Asylgesetzgebung handelt es sich um gänzlich unterschiedliche Bereiche, die auch in Zukunft strikt voneinander zu trennen sind.“ Die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt sei allein durch das geplante Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz zu regeln, so die AfD.
(Stand: 31. August 2018)
Vorherige Debatten zum Thema Asylrecht:
Juni 2018
September 2017