Das Schild „Notarzt“ auf einem Rettungsdienstfahrzeug im Einsatz
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Foto: dpa, Stephan Jansen
Die fachlichen Anforderungen für Notärzte werden vereinheitlicht, die grenzüberschreitende Kooperation von Rettungsdiensten wird rechtlich auf eine sichere Grundlage gestellt, und es gibt künftig spezielle „Babyrettungswagen“. Das sind Kerninhalte einer Änderung des Rettungsdienstgesetzes, die der Landtag mit großer Mehrheit beschlossen hat. Lediglich SPD und SSW enthielten sich und warnten vor Nachteilen für das Ehrenamt und für die Opfer von Naturkatastrophen durch einen Passus im neuen Gesetz.
Es geht um die Auftragsvergabe beim Katastrophenschutz. Die beiden Oppositionsparteien befürchten, dass die zuständigen Landkreise künftig kostengünstigere private Anbieter bevorzugen könnten, zulasten der klassischen Hilfsorganisationen wie Rotes Kreuz, Malteser oder Johanniter. Ein „leistungsfähiger Katastrophenschutz“ bei Schneekatastrophen oder Hochwasser sei aber „nur mit vielen qualifizierten Ehrenamtlern“ möglich, mahnte der SPD-Abgeordnete Bernd Heinemann. Es sei nicht einzusehen, warum die „hochqualifizierten Katastrophenschützer“ sich künftig „in die Reihe der billigsten Privatanbieter einreihen müssen“. Darunter könne im Notfall die Versorgung der Bevölkerung leiden.
Minister Garg verweist auf EU-Richtlinie
Sozialminister Heiner Garg (FDP) verwies auf eine EU-Richtlinie zum Vergaberecht aus dem Jahr 2016. Es sei rechtlich umstritten, welche Auswirkungen die Richtlinie auf den Katastrophenschutz hat. Dies werde derzeit vom Europäischen Gerichtshof geklärt. Sobald das Urteil vorliegt, „können wir uns gerne noch mal neu unterhalten“, betonte Garg. Die Redner der Koalition unterstrichen die Bedeutung des Rettungswesens als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. „Wir wollen die Gemeinnützigen nicht im Regen stehen lassen“, so die Grünen-Fraktionsvorsitzende Eka von Kalben
Weitere Punkte der Reform: Mediziner, die sich um die Position eines Leitenden Notarztes bewerben, sollen künftig ein Qualifikationsseminar der Landesärztekammer oder eine gleichwertige Weiterbildung besuchen. Darüber hinaus wird eine rechtliche Grauzone beseitigt, in der sich derzeit heimische Rettungsdienstträger bewegen, die mit Diensten aus Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Dänemark kooperieren. Eine solche Zusammenarbeit soll nun ausdrücklich erlaubt werden. Und: Bis Ende 2020 müssen Rettungsdienste spezielle „Babywagen“ anschaffen. Diese Fahrzeuge sind besser gefedert als herkömmliche Rettungswagen und zudem mit einem Brutkasten ausgestattet.
Weitere Redner:
Hans Hinrich Neve (CDU), Dennys Bornhöft (FDP), Frank Brodehl (AfD), Flemming Meyer (SSW)