Ein Kreuz hängt in einem Klassenzimmer an der Wand; im Vordergrund liegen Mappen auf einem Tisch.
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Foto: dpa, Karl-Joseph Hildenbrand
Mit Skepsis hat das Plenum auf den SSW-Vorstoß reagiert, die Wahlfreiheit an Schleswig-Holsteins Schulen zwischen den Fächern Philosophie und Religion verbindlich sicherzustellen. Alle anderen Fraktionen wiesen in der Debatte daraufhin, dass dies derzeit aufgrund des Personalmangels kaum möglich sei. Gleichwohl gelte es, den Bedarf zu ermitteln und die Unterrichtssituation zu verbessern.
Wenn ein Schüler nicht am Religionsunterricht teilnehmen soll oder will, dann dürfe er keine Freistunde haben, sondern müsse an einem gleichwertigen Unterricht teilnehmen können, begründete Jette Waldinger-Thiering den Vorstoß des SSW: „In unserem Bundesland ist das der Philosophie-Unterricht“. Fakt sei aber, dass dieses Fach an den Schulen nicht im vorgeschriebenen Umfang angeboten werde, obwohl das im Schulgesetz so festgeschrieben sei. „Damit“, so die SSW-Abgeordnete, „gibt es auch keine echte Wahlfreiheit gegenüber dem Fach Religion“.
Prien: Philosophie-Lehrer fehlen
Für Bildungsministerin Karin Prien (CDU) „gibt es rechtlich keine Wahlfreiheit“. Sie erläuterte: Eltern könnten ihre Kinder vom Religionsunterricht abmelden und ab dem 14. Lebensjahr dürften die Heranwachsenden selber entscheiden – in diesem Fall habe Schleswig-Holstein über einen Erlass einen gleichwertigen Ersatzunterricht eingeführt. Hierfür müssten aber Klassen mit mindestens zwölf Schülern entstehen. Wenn der SSW das ändern wolle, werde „ein Haushaltsantrag, der das unterlegt“, benötigt, so Prien. Zudem gebe es neben dieser finanziellen Problematik derzeit auch zu wenig ausgebildete Philosophie-Lehrer.
Der SSW-Antrag wurde zur weiteren Beratung an den Bildungsausschuss überwiesen.
Weitere Redner:
Tobias Loose (CDU), Martin Habersaat (SPD), Eka von Kalben (Grüne), Anita Klahn (FDP), Frank Brodehl (AfD)